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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                  AC1
Seite :                       1/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      70R8855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            70R8855.173
Radausführungskennz.:                                     70R8855.173
Radgröße:                                                 8½J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr.
53402*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                      AC1
Seite :                           2/7
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
85 bis 210       BMW 3er                215/45R18         215/45R18                          A02) bis A10)
                 (Heckantrieb)                            M00) T93)                          A11) BF1) N225)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          N235)                              A11) BF1)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          N245)                              A11) BF1) G01)
                                        225/45R18         255/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET30   8½J-Nx18H2, ET40
120 bis 210      BMW 3er                  225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           N235) T95)                        A11) BF1)
                                          235/45R18        235/45R18                         A01) bis A10)
                                                           N245)                             A11) BF1) G01)
                                          225/45R18        255/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET30   8½J-Nx18H2, ET40
250 bis 275      BMW M340i, M340d         225/45R18        255/40R18        A02) bis A10)
                 (Allradantrieb)                                            B35) BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                      AC1
Seite :                           3/7
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                            e1*2007/46*2126*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
120 bis 275      BMW 4er Coupe, Cabrio 225/45R18          255/40R18         A02) bis A10)
                                                                            BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET30   8½J-Nx18H2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18        235/45R18                          A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                                                      A11) BF1) E21) EF0)
                 (Limousine, außer M550i
                 xDrive und M550d        245/45R18        245/45R18                          A02) bis A10)
                 xDrive)                                                                     A11) BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET30   8½J-Nx18H2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18        235/45R18                          A02) bis A10)
                 xDrive                                                                      A11) BF1) E21) EF0)
                 (Kombi, außer M550d     245/45R18        245/45R18                          A02) bis A10)
                 xDrive)                                                                     A11) BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R18         245/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) EF0)
                                        245/50R18         245/50R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                      AC1
Seite :                           4/7
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        70R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET30   8½J-Nx18H2, ET40
155 bis 250      BMW 7er                 225/55R18        225/55R18                          A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                           A94) M00)                          A11) BF1) EF0)
                                         235/50R18        235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) EF0)
                                         245/50R18        245/50R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
100 bis 210      BMW X3                 275/50R18         275/50R18         A01) bis A10)
                                                          K04)              A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
120 bis 210      BMW X4                 275/50R18         275/50R18         A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                            e1*2007/46*1949*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET30    8½J-Nx18H2, ET40
120 bis 250      BMW Z4                 225/45R18 M+S     225/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                        225/45R18         255/40R18         A02) bis A10)
                                                          N265)             BF1)
                                        225/45R18 M+S     255/40R18 M+S     A02) bis A10)
                                                                            BF1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (ABE-Nr. 53402*01) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                  AC1
Seite :                       5/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                  AC1
Seite :                       6/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8855


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001213-A0-104
Anlage-Nr. :                  AC1
Seite :                       7/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8855



N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage AC1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2022