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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8855
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         70R8855.173
               Radausführungskennz.:                                  70R8855.173
               Radgröße:                                              8½J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54145*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-
               Nr. 53402*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F7                             e1*2018/858*00397*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               90 bis 150       BMW 1er                215/45R18          215/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                      BF1) EF0) N225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K02)                           BF1) EF0)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                            e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
§22 54145*03




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               115 bis 180      BMW 2er Coupe          225/45R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                            e1*2007/46*2017*..
               G3L                            e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               85 bis 210       BMW 3er                215/45R18          215/45R18                      A02) bis A10)
                                (Heckantrieb)                             M00) T93)                      A11) BF2) N225)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235) T95)                     A11) BF2)
                                                       235/45R18          235/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          N245)                          A11) BF2) G01)
                                                       225/45R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                              e1*2007/46*2017*..
               G3L                              e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        8½J-Nx18H2,
                                                         ET30             ET40
               120 bis 210      BMW 3er                  225/45R18        225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           N235) T95)                     A11) BF2)
                                                         235/45R18        235/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          N245)                          A11) BF2) G01)
                                                         225/45R18        255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54145*03




               G3K                              e1*2007/46*2017*..
               G3L                              e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        8½J-Nx18H2,
                                                         ET30             ET40
               250 bis 275      BMW M340i, M340d         225/45R18        255/40R18                      A02) bis A10)
                                (Allradantrieb)                                                          BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                            e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               120 bis 210      BMW 4er Coupe, Cabrio 225/45R18           255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                            e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               250 bis 275      BMW M440i, M440d       225/45R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
§22 54145*03




                                                       ET30               ET40
               120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF2)
                                                       245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               80 bis 105       BMW i4                 245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF2)
                                                       245/45R18          255/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         8½J-Nx18H2,
                                                        ET30              ET40
               100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A02) bis A10)
                                xDrive, BMW 5er Hybrid                                                   A11) BF2) E21) EF0)
                                (Limousine, außer
                                M550i xDrive und        245/45R18         245/45R18                      A02) bis A10)
                                M550d xDrive)                                                            A11) BF2) E21) EF0)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                             e1*2007/46*1750*..
§22 54145*03




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         8½J-Nx18H2,
                                                        ET30              ET40
               100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A02) bis A10)
                                xDrive                                                                   A11) BF2) E21) EF0)
                                (Kombi, außer M550d     245/45R18         245/45R18                      A02) bis A10)
                                xDrive)                                                                  A11) BF2) E21) EF0)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                           e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) EF0)
                                                       245/50R18          245/50R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) EF0)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                              e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         8½J-Nx18H2,
                                                        ET30              ET40
               155 bis 250      BMW 7er                 225/55R18         225/55R18                      A02) bis A10)
                                (Baureihe G11)                            A94) M00)                      A11) BF2) EF0)
                                                        235/50R18         235/50R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) EF0)
                                                        245/50R18         245/50R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) EF0)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
§22 54145*03




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               100 bis 210      BMW X3                 255/50R18          255/50R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2)
                                                       275/50R18          275/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               120 bis 210      BMW X4                 275/50R18          275/50R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4Z                            e1*2007/46*1949*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET30               ET40
               120 bis 250      BMW Z4                 225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
                                                           225/45R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                  N265)                  BF2)
                                                           225/45R18 M+S          255/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.073 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 54145*03




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 54145*03




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 54145*03




               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage AC1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025