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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           70R8855.373
Radausführungskennz.:                                    70R8855.373
Radgröße:                                                8½J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        710 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr.
53402*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3044 130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Coupe, C204)                            A94)                               BF1) E110) N225)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a) N235)                        BF1) E110)
                                        225/40R18         245/35R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E110)
                                              225/40R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E110)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W204)                        T89)                               BF1) E104) N225)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          N235)                              BF1) E104) GEV)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
88 bis 200       Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S204)                            T89)                               BF1) E104) N225)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          N235)                              BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                      A94) N235)                         A11) BF1) E110a)
                 A205)                  225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a) N235)                        A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF1) E110a)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          N245)                              A11) BF1) E110a) G01)
                                        235/45R18 M+S     235/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a) G01)
                                              225/45R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              235/45R18               255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      215/45R18         215/45R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W205)                        M00) T93)                          A11) BF1) E103) ER1) N225)
                                        215/45R18 M+S     215/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          M00) T93)                          A11) BF1) E103) ER1) W225)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          N235) T92)                         A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          T92)                               A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          N235)                              A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E103) ER1)
                                              225/40R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                      T94)                   A11) BF1) E103) ER1) V00)
                                              225/45R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E103) ER1)
                                              225/45R18               255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E103) ER1) GB9)
                                                                                             V00)
                                              235/45R18               255/40R18              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E103) ER1) GB9)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      215/45R18         215/45R18         A02) bis A10)
                 (Kombi, S205)                            M00) T93)         A11) BF1) E103) ER1)
                                                                            GCT) N225)
                                        215/45R18 M+S     215/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                          M00) T93)         A11) BF1) E103) ER1)
                                                                            GCT) W225)
                                        225/40R18         225/40R18         A02) bis A10)
                                                          N235) T92)        A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S     A02) bis A10)
                                                          T92)              A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18         A02) bis A10)
                                                          N235)             A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                        225/40R18         255/35R18         A02) bis A10)
                                                          T94)              A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18         245/40R18         A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                        225/45R18         255/40R18         A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1) E103) ER1)
                                                                            GCV) V00)
                                        235/45R18         255/40R18         A01) bis A10)
                                                                            A11) BF1) E103) ER1)
                                                                            GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   8½J-Nx18H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18        225/45R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W206, nur                    A94) N235)                         A11a) BF2) E131) EB3) EB4)
                 Fahrzeugausführungen 225/45R18           245/40R18                          A02) bis A10)
                 ohne Hinterachslenkung)                  A94)                               A11a) BF2) E131) EB3) EB4)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                             e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   8½J-Nx18H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 (Limousine, W206, nur                     A94) N235)                        A11a) BF2) EB3) EB4)
                 Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                         A02) bis A10)
                 mit Hinterachslenkung)                    A94)                              A11a) BF2) EB3) EB4)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   8½J-Nx18H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18        225/45R18                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S206, nur                        A94) N235)                         A11a) BF2) E131) EB3)
                 Fahrzeugausführungen                                                        EB4) ER1)
                 ohne Hinterachslenkung) 225/45R18        245/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11a) BF2) E131) EB3)
                                                                                             EB4) ER1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                             e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   8½J-Nx18H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 (Kombi, S206, nur                         A94) N235) T92)                   A11a) BF2) EB3) EB4) ER1)
                 Fahrzeugausführungen 225/45R18            225/45R18                         A02) bis A10)
                 mit Hinterachslenkung)                    A94) N235)                        A11a) BF2) EB3) EB4) ER1)
                                          225/40R18        255/35R18                         A02) bis A10)
                                                           A94a)                             A11a) BF2) EB3) EB4) ER1)
                                                                                             V00)
                                              225/45R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                      A94)                   A11a) BF2) EB3) EB4) ER1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   8½J-Nx18H2, ET52
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                              A11) BF2)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 ab 225/..)                                A94)                              A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18         A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1) N235)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1)
                                        235/45R18         235/45R18         A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1) N245)
                                        235/45R18 M+S     235/45R18 M+S     A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1)
                                        245/45R18         245/45R18         A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1)
                                        205/55R18         245/45R18         A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) E111a) EB1)
                                                                            EB2) EF1) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18         A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            A94) T95)         A11) BF2) EB1) EB2) EF1)
                                                                            ER1)
                                        235/45R18         235/45R18         A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) EB1) EB2) EF1)
                                                                            ER1)
                                        245/45R18         245/45R18         A02) bis A10)
                                                          A94)              A11) BF2) EB1) EB2) EF1)
                                                                            ER1)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    8½J-Nx18H2, ET52
100 bis 225      Mercedes GLK           235/50R18         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF3)
                                        235/55R18         235/55R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF3)
                                        245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94)                               BF3)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          BF3)
                                        235/50R18         265/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF3) V00)
                                        235/55R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          BF3) V00)
                                        245/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94)                               BF3) V00)
                                        245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          BF3) V00)
                                        255/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855



BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3044
       Anzugsmoment: 130 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
          Ø360x26 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855



EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
         Ø318x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-C0-104
Anlage-Nr. :                AC2
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage AC2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2023