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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8855
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         70R8855.373
               Radausführungskennz.:                                  70R8855.373
               Radgröße:                                              8½J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        52 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54145*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2220 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N225)                                    BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/40R18
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)   235/40R18
                                                      A01) G01) K04) K13) K25)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                       N225)                K04)               BF1) E93) E100) V00)
                                                       215/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
§22 54145*03




                                                       N225)                K04) K28)          BF1) E93) E100) V00)
                                                       225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                            K04) K28)          BF1) E93) E100) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/40R18                               A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                              BF1) E100) N225)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)          A94) N225)                               BF1) E110)

                                                       225/40R18
                                                       A94a) N235)

                                                       235/35R18
                                                       A94a) N245)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E110)
                                                       225/40R18            255/35R18          A02) bis A10)
                                                                                               BF1) E110)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)      N225) T89)                               BF1) E104)

                                                       225/40R18
                                                       GEV) N235)

                                                       235/40R18
                                                       A01) G2G) K86) N245)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 200      Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
§22 54145*03




                               (Kombi, S204)          N225) T89)                               BF1) E104)

                                                       225/40R18
                                                       N235)

                                                       235/40R18
                                                       A01) G01) K86) N245)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/40R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N225)                                   BF1) E93a) E100)

                                                       225/40R18

                                                       235/40R18
                                                       A01) G01) K13) K25)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                            K04)               BF1) E93a) E100)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/55R18                         A02) bis A10)
                                                      M00) N235)                        BF2) ER1)

                                                       225/55R18 M+S
                                                       M00)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K01) K04) K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           225/55R18                         A02) bis A10)
§22 54145*03




                               (H247)                 M00) N235)                        A11) BF1)

                                                       225/60R18
                                                       M00) N235)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K03) K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           225/55R18                         A02) bis A10)
                               (X247)                 M00) N235)                        BF1)

                                                       225/60R18
                                                       M00) N235)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K03) K61)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     235/45R18                         A01) bis A10)
                               (2. Generation W/V       N245) T98)                        BF2) E106) ER1) K04)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster                245/45R18
                               Serienbereifung in       T100)
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
                                                        255/40R18
                                                        K01) T99)
§22 54145*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R18                         A02) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         T98)                              BF3) E105) ER1)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis 245/45R18
                               18Zoll; 2WD und 4WD) A01) GLF) K04) T100)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R18                         A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         G01) T98)                         BF3) E105) ER1)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster            245/45R18
                               Serienbereifung          K04) T100)
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 54145*03




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 175 Nm
§22 54145*03




               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
§22 54145*03




               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                      Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K86)   An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
                      Fahrzeugmitte einzuformen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
§22 54145*03




                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 6a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025
§22 54145*03