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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8855
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         70R8855.373
               Radausführungskennz.:                                  70R8855.373
               Radgröße:                                              8½J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        52 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54145*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2220 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-
               Nr. 53402*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3044 130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               115 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe, C204)                             A94)                           BF1) E110) N225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a) N235)                    BF1) E110)
                                                       225/40R18          245/35R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E110)
                                                           225/40R18              255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E110)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54145*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               88 bis 225       Mercedes C-Klasse      215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W204)                         T89)                           BF1) E104) N225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235)                          BF1) E104) GEV)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               88 bis 200       Mercedes C-Klasse      215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S204)                             T89)                           BF1) E104) N225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235)                          BF1) E104)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio                       A94) N235)                     A11) BF1) E110a)
                                A205)                  225/40R18 M+S      225/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF1) E110a)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a) N235)                    A11) BF1) E110a)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11) BF1) E110a)
                                                       235/45R18          235/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          N245)                          A11) BF1) E110a) G01)
                                                       235/45R18 M+S      235/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E110a) G01)
§22 54145*03




                                                           225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E110a)
                                                           235/45R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E110a) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      215/45R18          215/45R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W205)                         M00) T93)                      A11) BF1) E103) ER1) N225)
                                                       215/45R18 M+S      215/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          M00) T93)                      A11) BF1) E103) ER1) W225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235) T92)                     A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/40R18 M+S      225/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          T92)                           A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235)                          A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1)
§22 54145*03




                                                           225/40R18              255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                  T94)                   A11) BF1) E103) ER1) V00)
                                                           225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1)
                                                           225/45R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GB9)
                                                                                                         V00)
                                                           235/45R18              255/40R18              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GB9)
                                                                                                         V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      215/45R18          215/45R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S205)                             M00) T93)                      A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                                                                         N225)
                                                           215/45R18 M+S          215/45R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                  M00) T93)              A11) BF1) E103) ER1)
                                                                                                         GCT) W225)
                                                           225/40R18              225/40R18              A02) bis A10)
                                                                                  N235) T92)             A11) BF1) E103) ER1)
                                                           225/40R18 M+S          225/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                  T92)                   A11) BF1) E103) ER1)
                                                           225/45R18              225/45R18              A02) bis A10)
                                                                                  N235)                  A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                           225/45R18 M+S          225/45R18 M+S          A02) bis A10)
§22 54145*03




                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                           225/40R18              255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                  T94)                   A11) BF1) E103) ER1)
                                                           225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                           225/45R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GCV)
                                                                                                         V00)
                                                           235/45R18              255/40R18              A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E103) ER1) GCV)
                                                                                                         V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         8½J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18         225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                     A94) N235)                     A11a) BF2) E131)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                      A02) bis A10)
                                ohne Hinterachslenkung)                   A94)                           A11a) BF2) E131) ECE)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                             e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        8½J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/45R18        225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                     A94) N235)                     A11a) BF2)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                      A02) bis A10)
                                mit Hinterachslenkung)                    A94)                           A11a) BF2) ECE)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
§22 54145*03




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         8½J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18         225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                         A94) N235)                     A11a) BF2) E131) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 205/50R18            225/45R18                      A02) bis A10)
                                ohne Hinterachslenkung)                   A94) N235)                     A11a) BF2) E131) ER1) V00)
                                                        205/50R18         255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11a) BF2) E131) ER1) V00)
                                                        225/45R18         245/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11a) BF2) E131) ECE) ER1)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                             e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        8½J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R18        225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                         A94) N235) T92)                A11a) BF2) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            225/45R18                      A02) bis A10)
                                mit Hinterachslenkung)                    A94) N235)                     A11a) BF2) ER1)
                                                         225/40R18        255/35R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11a) BF2) ER1) V00)
                                                         225/45R18        245/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11a) BF2) ECE) ER1)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        8½J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET52
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94)                           A11) BF2)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   245/45R18        245/45R18                      A02) bis A10)
                                ab 225/..)                                A94)                           A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
§22 54145*03




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 245      Mercedes E-Klasse      235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)                         A94)                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                         ER1) N245)
                                                           235/45R18 M+S          235/45R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                  A94)                   A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                         ER1)
                                                           245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94)                   A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                         ER1)
                                                           205/50R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94)                   A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                         ER1) V00)
                                                           205/55R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94)                   A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                         ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               110 bis 245      Mercedes E-Klasse      235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                (S213, Kombi)                             A94)                           A11) BF2) EB1) EB2) ER1)
                                                       245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) EB1) EB2) ER1)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          8½J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET52
               100 bis 225      Mercedes GLK           235/50R18          235/50R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF3)
                                                       235/55R18          235/55R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF3)
                                                       245/50R18          245/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94)                           BF3)
                                                       255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                      BF3)
                                                       235/50R18          265/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF3) V00)
                                                       235/55R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                      BF3) V00)
§22 54145*03




                                                       245/50R18          265/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94)                           BF3) V00)
                                                       245/50R18          275/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                      BF3) V00)
                                                       255/50R18          275/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                      BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8855, 70R8855.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 54145*03




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3044
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
§22 54145*03




                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
                        Ø360x26 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 54145*03




               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                AC2
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
§22 54145*03




                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage AC2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025