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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     1 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           70R8905.173
Radausführungskennz.:                                    70R8905.173
Radgröße:                                                 9J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2175 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr.
54145*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     2 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                                           ZPS5X3274 110 Nm
                Schaftlänge 25 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                                           ZPS5X3274 120 Nm
                Schaftlänge 25 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                           ZPS5X3307 120 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
75 bis 160       Mercedes C-Klasse       215/40R18        215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       M00) T89)                          BF1) E66) EB1) N225)
                 W203 bis                225/35R18        225/35R18                          A02) bis A10)
                 e1*98/14*0139*13, S203                   T87)                               BF1) E66) EB1)
                 bis e1*98/14*0158*10,   225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                 außer AMG-Modelle)                       K56)                               BF1) E66) EB1)
                                         235/35R18        235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E66) EB1)
                                         225/40R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E66) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     3 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
170 bis 260      Mercedes C-Klasse AMG 225/35R18          225/35R18                          A02) bis A10)
                 (W203 bis                                                                   BF1) E66) T87)
                 e1*98/14*0139*13,      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 S203 bis                                 K56)                               BF1) E66)
                 e1*98/14*0158*10)      235/35R18         235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E66)
                                        225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E66) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
75 bis 160       Mercedes C-Klasse       215/40R18        215/40R18                          A02) bis A10)
                 Coupe                                    M00)                               BF1) E66) EB1)
                 (bis e1*98/14*0159*10) 225/35R18         225/35R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E66) EB1)
                                              225/40R18               225/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K56)                   BF1) E66) EB1)
                                              235/35R18               235/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) K56)              BF1) E66) EB1)
                                              225/40R18               245/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) K56)              BF1) E66) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     4 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
75 bis 200       Mercedes C-Klasse       215/40R18        215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                       M00) T89)                          BF1) E67) EB1) N225)
                 W203 ab                 225/35R18        225/35R18                          A02) bis A10)
                 e1*98/14*0139*14,                                                           BF1) E67) EB1) T87)
                 S203 ab                 225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                 e1*98/14*0158*11, außer                  K56)                               BF1) E67) EB1)
                 AMG-Modelle)            235/35R18        235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
                                         235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1) G01)
                                         225/40R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203CL                          e1*98/14*0159*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
170 bis 270      Mercedes C-Klasse AMG 215/40R18          215/40R18                          A02) bis A10)
                 (W203 ab                                 M00)                               BF1) E67) EB1)
                 e1*98/14*0139*14,      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 S203 ab                                  K56)                               BF1) E67) EB1)
                 e1*98/14*0139*15)      235/35R18         235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
                                        215/40R18         235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1) V00)
                                        215/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1) V00)
                                        225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     5 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
75 bis 200       Mercedes C-Klasse       215/40R18        215/40R18                          A02) bis A10)
                 Coupe, CLC                               M00)                               BF1) E67) EB1) N225)
                 (ab e1*98/14*0159*11) 225/40R18          225/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K56)                               BF1) E67) EB1)
                                         235/35R18        235/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
                                         225/40R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K56)                          BF1) E67) EB1)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                      K04) K132) N235)                   A11) BF2) E110a)
                 A205)                  225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) K132)                         A11) BF2) E110a)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122) K132)                   A11) BF2) E110a)
                                                          M00) N235)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) K122) K132)                   A11) BF2) E110a)
                                                          M00)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E110a)
                                                          K122) K132) N245)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E110a)
                                                          K122) K132)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     6 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                        K04) N235) T92)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) T92)                          A11) BF2) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122) M00)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                                          N235)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) K122) M00)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                                          K122) N245)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                                          K122)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                            K04) N235) T92)                    A11) BF2) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) T92)                          A11) BF2) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122) M00)                    A11) BF2) E103) ER1) GCT)
                                                          N235)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) K122) M00)                    A11) BF2) E103) ER1) GCT)
                                        235/40R18         235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E103) ER1) GCT)
                                                          K122) N245)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    A11) BF2) E103) ER1) GCT)
                                                          K122)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     7 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
216                              e1*2001/116*0372*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
285              Mercedes CL              255/45R18        255/45R18                         A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                                                           BF2)
                 kleinsten Serienreifen
                 in 17-Zoll und
                 Heckantrieb)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
285              Mercedes CL               255/45R18        255/45R18                        A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                                                           BF2)
                 kleinsten Serienreifen
                 in 17-Zoll und 4-MATIC)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
216                              e1*2001/116*0372*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
320 bis 380      Mercedes CL              255/45R18        255/45R18                         A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                         N265)                             BF3)
                 kleinsten Serienreifen
                 in 18-Zoll und           255/45R18 M+S    255/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                 Heckantrieb)                                                                BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
320              Mercedes CL               255/45R18        255/45R18                        A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                                                           BF2)
                 kleinsten Serienreifen
                 in 18-Zoll und 4-MATIC)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     8 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
209                            e1*98/14*0184*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 200      Mercedes CLK           215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                 (mit und ohne                            A94) M00)                          BF4) EB1) N225)
                 Sportpaket)            225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF4) EB1)
                                              235/35R18               235/35R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  BF4) EB1)
                                              225/40R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF4) EB1)
                                              235/35R18               265/30R18              A01) bis A10)
                                                                      K67) T88)              BF4) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
209                            e1*98/14*0184*..
209 AMG                        e1*2001/116*0402*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
225 bis 354      Mercedes CLK, CLK      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 55 AMG, CLK 63 AMG                       N235)                              BF4)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             BF4)
                                              235/35R18               235/35R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a) N245)            BF4)
                                              235/35R18 M+S           235/35R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  BF4)
                                              225/40R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF4)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 245      Mercedes CLS             245/40R18        245/40R18                         A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                        A94)                              BF2)
                 Ausführungen mit         255/40R18        255/40R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                              BF2)
                 245/45R17)               245/40R18        275/35R18                         A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                        BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     9 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 300      Mercedes CLS             255/40R18        255/40R18                         A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                        A94)                              BF2)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 255/40R18)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
219                            e1*2001/116*0295*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
155 bis 285      Mercedes CLS           245/40R18         245/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF5)
                                        255/40R18         255/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF5) G8X)
                                              245/40R18               275/35R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF5) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
219                            e1*2001/116*0295*..
219 AMG                        e1*2001/116*0331*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
350 bis 378      Mercedes CLS AMG       245/40R18 M+S     245/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF5) EF0)
                                        245/40R18 M+S     275/35R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             BF5) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     10 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
143 bis 270      Mercedes CLS           245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF3)
                                        255/40R18 M+S     255/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF3)
                                        245/45R18         275/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 285      Mercedes E-Klasse        215/40R18        215/40R18                         A01) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           K04) M00) T89)                    BF2) N225)
                 Ausführungen mit         225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    K04) K15)                         BF2) N235)
                 in 16Zoll oder 17Zoll)   235/35R18        235/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K15) N245)                   BF2)
                                                           T90)
                                          235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K15) N245)                   BF2) G4Y)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
300              Mercedes E-Klasse        235/35R18        235/35R18                         A01) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           K04) K15) N245)                   BF2)
                 Ausführungen mit                          T90)
                 kleinsten Serienreifen   235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                 in 18Zoll)                                K04) K15) N245)                   BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     11 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                             A11) BF3)
                 Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                      A11) BF3)
                 ab 225/..)               255/40R18        255/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              A11) BF3)
                                          255/45R18        255/45R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K133)                        A11) BF3)
                                          245/45R18        275/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                  A11) BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           N255)                             A11) BF3)
                 Ausführungen mit         255/40R18        255/40R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    K04) N265)                        A11) BF3)
                 ab 245/..)               255/45R18        255/45R18                         A01) bis A10)
                                                           K04) K133) N265)                  A11) BF3)
                                          245/45R18        275/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                  A11) BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     12 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211                            E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G                           e1*2001/116*0274*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse         Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
75 bis 285       Mercedes E-Klasse      225/45R18           225/45R18                     A02) bis A10)
                 (Limousine )                               M00)                          BF2) N235)
                                        225/45R18 M+S       225/45R18 M+S                 A02) bis A10)
                                                            M00)                          BF2) W235)
                                        235/40R18           235/40R18                     A02) bis A10)
                                                                                          BF2) N245)
                                              235/40R18 M+S           235/40R18 M+S       A02) bis A10)
                                                                                          BF2) W245)
                                              245/40R18               245/40R18           A01) bis A10)
                                                                      K04)                BF2)
                                              245/40R18               265/35R18           A01) bis A10)
                                                                      K04) K15) K20) K28) BF2) V00)
                                              245/40R18               275/35R18           A01) bis A10)
                                                                      K02) K15) K20) K28) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211K                           e1*2001/116*0213*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 285      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18           A02) bis A10)
                 (Kombi)                                  M00) T95)           BF2) ER1) N235)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S       A02) bis A10)
                                                          M00) T95)           BF2) ER1) W235)
                                        235/40R18         235/40R18           A02) bis A10)
                                                          T95)                BF2) ER1) N245)
                                        235/40R18 M+S     235/40R18 M+S       A02) bis A10)
                                                          T95)                BF2) ER1) W245)
                                        245/40R18         245/40R18           A01) bis A10)
                                                          K04)                BF2)
                                        245/40R18         265/35R18           A01) bis A10)
                                                          K04) K15) K20) K28) BF2) V00)
                                        245/40R18         275/35R18           A01) bis A10)
                                                          K02) K15) K20) K28) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     13 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
211                            E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG                        e1*2001/116*0397*..
211K                           e1*2001/116*0213*..
211K AMG                       e1*2001/116*0398*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse         Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
350 bis 378      Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S        245/40R18 M+S       A01) bis A10)
                 AMG                                        K04)                BF2)
                 (Limousine, Kombi)     245/40R18           265/35R18           A01) bis A10)
                                                            K04) K15) K20) K28) BF2) V00)
                                        245/40R18           275/35R18           A01) bis A10)
                                                            K02) K15) K20) K28) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 (W212, Limousine,                         K04)                              A11) BF2) E111)
                 Ausführungen mit         225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    K04) M00)                         A11) BF2) E111)
                 in 16Zoll)               235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              A11) BF2) E111)
                                          245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K67)                         A11) BF2) E111)
                                          225/45R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K67)                         A11) BF2) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
125 bis 300      Mercedes E-Klasse        245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                 (W212, Limousine,                         K02) K67)                         BF2) E111)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 in 17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     14 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                             e1*2007/46*0200*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/45R18        225/45R18                         A01) bis A10)
                 (S212, Kombi,                             K04) M00) T95)                    BF2) E111) ER1)
                 Ausführungen mit         235/40R18        235/40R18                         A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    K02) T95)                         BF2) E111) ER1)
                 225/..)                  245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K67)                         BF2) E111)
                                          225/45R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                                                           K02) K67)                         BF2) E111) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                             e1*2007/46*0200*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
125 bis 300      Mercedes E-Klasse        245/40R18        245/40R18                         A01) bis A10)
                 (S212, Kombi,                             K02) K67)                         BF2) E111)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 245/..)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     15 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        M00) T95)                          A11) BF3) E111a) ER1) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF3) E111a) N245)
                                        245/40R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) N255) T97)                    A11) BF3) E111a)
                                        245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) N255)                         A11) BF3) E111a)
                                        255/40R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) N265)                         A11) BF3) E111a)
                                        255/45R18         255/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K133) N265)                   A11) BF3) E111a) GA2)
                                        HL 245/40R18      HL 245/40R18                       A01) bis A10)
                                                          K04) N255)                         A11) BF3) E111a)
                                        235/45R18         265/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K133) N275)                   A11) BF3) E111a) V00)
                                        245/45R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K126) K133)                   A11) BF3) E111a)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            M00) T95)                          A11) BF3) ER1) N235)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) T98)                          A11) BF3) N245)
                                        245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) N255)                         A11) BF3)
                                        255/40R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) N265) T99)                    A11) BF3)
                                        255/45R18         255/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K133) N265)                   A11) BF3) GA2)
                                        245/45R18         275/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K126) K133)                   A11) BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     16 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          BF3)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3)
                                        265/45R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3)
                                        275/45R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
85 bis 165       Mercedes GLA           245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                 (H247)                                   K02) M00)                          A11) BF2)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF2)
                                        275/45R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
85 bis 165       Mercedes GLB           245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                 (X247)                                   K02) M00)                          BF2)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF2)
                                        275/45R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     17 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC            235/60R18        235/60R18                          A02) bis A10)
                 (X253, ohne                              A94) M00)                          A11) BF3)
                 Verbreiterung)          255/55R18        255/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 243      Mercedes GLC              235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                  A94) M00) N245)                  A11) BF3)
                                           235/60R18 M+S    235/60R18 M+S                    A02) bis A10)
                                                            A94) M00)                        A11) BF3)
                                           255/55R18        255/55R18                        A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF3)
                                              235/60R18               255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe     235/60R18         235/60R18                          A02) bis A10)
                 (C253, ohne                              A94) M00)                          A11) BF3)
                 Radhausverbreiterungen 255/55R18         255/55R18                          A01) bis A10)
                 an Achse 2)                              K04)                               A11) BF3)
                                        235/60R18         255/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     18 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
100 bis 243      Mercedes GLC Coupe     235/60R18         235/60R18                          A02) bis A10)
                 (C253, mit                               A94a) M00) N245)                   A11) BF3)
                 Radhausverbreiterungen 235/60R18 M+S     235/60R18 M+S                      A02) bis A10)
                 an Achse 2)                              A94a) M00)                         A11) BF3)
                                        255/55R18         255/55R18                          A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF3)
                                              235/60R18               255/55R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 198      Mercedes GLC             235/60R18        235/60R18                         A01) bis A10)
                 (X254, ohne                               A94) K04) M00)                    A11e) BF3) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     235/60R18        255/55R18                         A01) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94) K02)                         A11e) BF3) E131) E133)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 198      Mercedes GLC              235/60R18        235/60R18                        A02) bis A10)
                 (X254, mit Verbreiterung,                  A94) M00)                        A11e) BF3) E131) E133)
                 Mild-Hybrid)              235/60R18        255/55R18                        A02) bis A10)
                                                            A94)                             A11e) BF3) E131) E133)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     19 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
140 bis 225      Mercedes ML-Klasse     235/60R18         235/60R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          BF3) ER3) N245)
                                        245/60R18         245/60R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                          BF3) ER2) G5M) N255)
                                        255/55R18         255/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) ER4)
                                        265/55R18         265/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) ER2) G5M)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
150 bis 380      Mercedes S-Klasse,     235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                 Heckantrieb                                                                 A11) BF3) E97a) N245)
                 (W221)                 245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E97a) N255)
                                              255/45R18               255/45R18              A01) bis A10)
                                                                      N265)                  A11) BF3) E97a)
                                              235/45R18               255/45R18              A02) bis A10)
                                                                      N265)                  A11) BF3) E97a) V00)
                                              245/45R18               265/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) K83) N275)        A11) BF3) E97a) V00)
                                              255/45R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K02) K83)              A11) BF3) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
155 bis 320      Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18          235/45R18                          A02) bis A10)
                 MATIC                                                                       BF3) E97a) EF0) N245)
                 (W221)                 245/45R18         245/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF3) E97a) EF0) N255)
                                              255/45R18               255/45R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF3) E97a) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     20 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
150 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                   K04) M00) N255)                    A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                        245/50R18 M+S     245/50R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                          A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                        255/45R18         255/45R18                          A02) bis A10)
                                                          N265)                              A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                        255/45R18 M+S     255/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                              265/45R18               265/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) N275)             A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                              275/45R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                              245/50R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   A11) BF3) E98b) EB2) EB3)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                            M00)                               BF3) EB2) EB3)
                 (C217, A217)           255/45R18         255/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF3) EB2) EB3)
                                        265/45R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF3) EB2) EB3)
                                              275/45R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF3) EB2) EB3)
                                              245/50R18               275/45R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF3) EB2) EB3)
                                              255/50R18               285/45R18              A01) bis A10)
                                                                      K04) K125)             BF3) EB2) EB3) G01) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     21 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
210 bis 370      Mercedes S-Klasse       245/50R18        245/50R18                          A02) bis A10)
                 (W223, mit                               M00)                               A11) BF3) E130) EF0) N255)
                 Hinterachslenkung bis
                 4,5°)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
170 bis 380      Mercedes SL            225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                 (Baureihe R230)                                                             BF6) E114) EF0)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF6) E114) EF0)
                                        235/35R18 M+S     235/35R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             BF6) E114) EF0) G1R)
                                              235/40R18 M+S           235/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF6) E114) EF0)
                                              245/35R18 M+S           245/35R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF6) E114) EF0) G1R)
                                              245/40R18 M+S           245/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF6) E114) EF0)
                                              255/35R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                      N265)                  BF6) E114) EF0)
                                              255/40R18               255/40R18              A02) bis A10)
                                                                      N265)                  BF6) E114) EF0)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
368 bis 386      Mercedes SL63 AMG,     255/40R18 M+S     255/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                 SL65 AMG                                                                    BF6) E114) EF0)
                 (Baureihe R230)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     22 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
225 bis 335      Mercedes SL            255/40R18         255/40R18                          A02) bis A10)
                 (Baureihe R231)                          A94a) N265)                        BF2) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
115 bis 180      Mercedes SLC           215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF2) N225)
                                        225/35R18         225/35R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF2)
                                        225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/35R18               235/35R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/40R18               235/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2) G01)
                                              245/35R18               245/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
                                              255/30R18               255/30R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              225/35R18               255/30R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF2) V00)
                                              225/40R18               245/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2) V00)
                                              235/35R18               265/30R18              A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)        BF2) V00)
                                                                      K104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     23 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
270 bis 287      Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S        235/35R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/40R18 M+S           235/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
                                              245/35R18 M+S           245/35R18 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 224      Mercedes SLK            215/40R18        215/40R18                          A01) bis A10)
                 (Fahrzeuge ohne Flap an                  K04) M00)                          BF4) EB4) EB5) N225)
                 Hinterachse)            215/40R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K73)                          BF4) EB4) EB5) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
120 bis 224      Mercedes SLK            215/40R18        215/40R18                          A01) bis A10)
                 (Fahrzeuge mit Flap                      M00)                               BF4) E116) EB4) EB5) N225)
                 an HA)                  215/40R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K73)                               BF4) E116) EB4) EB5) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     24 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
135 bis 225      Mercedes SLK           215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               BF2) N225)
                                        225/35R18         225/35R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF2)
                                        225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/35R18               235/35R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/40R18               235/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2) G01)
                                              245/35R18               245/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
                                              255/30R18               255/30R18              A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              225/35R18               255/30R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF2) V00)
                                              225/35R18               265/30R18              A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)        BF2) V00)
                                                                      K104)
                                              225/40R18               245/35R18              A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2) V00)
                                              235/35R18               265/30R18              A01) bis A10)
                                                                      K02) K28) K103)        BF2) V00)
                                                                      K104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx18H2, ET30 9J-Nx18H2, ET30
310              Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S        235/35R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              235/40R18 M+S           235/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
                                              245/35R18 M+S           245/35R18 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K28) K103) K104)       BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8855, 70R8855.073 (ABE-Nr. 54145*02) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     25 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     26 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905



A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3274
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3274
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 120 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
       f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     27 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
       "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
      zugelassen sind.

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Faustsattel Kennz. Lucas 288/25 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M4,46 370x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø370x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern, AMG TRW 360x26 mit belüfteter
          Scheibe Ø360x26 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M4.46 370x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø370x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
          gelochter Scheibe Ø360x26 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
Seite :                     28 / 32
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905



EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Faustsattel Kennz. Lucas 288/25 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Merzedes Benz 20.7046.03 11 mit belüfteter Scheibe
          Ø330x28 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G4Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
       235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Nr. :                       RA-001204-C0-104
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Teiletyp :                  70R8905


G8X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K56)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
         auszustellen,
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
       • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
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K73)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt).
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger auszustellen.
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
       • die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett
          um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
      Blechradhauskante anzupassen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
      mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
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Teiletyp :                  70R8905


M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                CB2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905



T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CB2 mit den Seiten 1-32 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2023