Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 70R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 70R8905.18 Radausführungskennz.: 70R8905.18 Radgröße: 9J-Nx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 775 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: KIA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer Limousine, 5- K04) K28) M00) N225) A11) BF1) K01) türer Coupe, Kombi) 225/35R18 K02) 225/40R18 K02) K28) 235/35R18 K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed, Pro Ceed 225/40R18 A01) bis A10) (5-türer Limousine, 5- BF1) K01) K02) K28) türer Coupe) 235/35R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 225/40R18 A01) bis A10) G5W) N235) BF1) K01) K02) 225/40R18 M+S G5W) 235/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 225/45R18 A01) bis A10) BF1) K01) K04) M00) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 132 Kia Optima, Optima 225/45R18 A01) bis A10) Sportswagon M00) BF1) K01) K02) 235/40R18 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 175 bis 180 Kia Optima GT, 245/40R18 A01) bis A10) Optima Sportswagon GT BF1) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A01) bis A10) BF1) K01) K02) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MQ4 e4*2007/46*1530*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 148 Kia Sorento 235/60R18 A01) bis A10) A94) M00) A11) A93) BF1) EF0) K01) K02) 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) BF1) K01) K04) K28) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF1) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) (ohne BF1) K01) K04) Serienverbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PSEV e9*2007/46*6160*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 25 bis 81 Kia Soul EV 225/40R18 A01) bis A10) A93a) BF1) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SK3 e4*2007/46*1365*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 27 bis 29 Kia e-Soul 225/45R18 A01) bis A10) BF1) K04) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A02) bis A10) (mit BF1) Serienverbreiterungen, 245/45R18 Fahrzeugbreite 1840 mm) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10) (ohne BF1) K01) K04) Serienverbreiterungen, 245/45R18 Fahrzeugbreite 1800 mm) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 235/50R18 A01) bis A10) (bis Modell 2013) K04) M00) BF1) E47) K01) K58) 245/50R18 K02) M00) 265/45R18 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QL e5*2007/46*1080*.. QLE e11*2007/46*3144*.. QLE e5*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 235/50R18 A01) bis A10) M00) A11) BF1) K01) K02) 245/50R18 M00) 255/45R18 265/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NQ5E e4*2018/858*00079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 132 Kia Sportage 235/50R18 A01) bis A10) M00) A11) BF1) K01) K02) 245/50R18 M00) 255/45R18 265/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A01) bis A10) K55) K56) M00) BF1) K01) K02) 225/35R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 120 Nm E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen, • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-B0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 9b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022