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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8905
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          70R8905.18
               Radausführungskennz.:                                   70R8905.18
               Radgröße:                                               9J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53944*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       215/40R18                         A01) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-   K04) K28) M00) N225)              A11) BF1) K01)
                               türer Coupe, Kombi)
                                                        225/35R18
                                                        K02)

                                                        225/40R18
                                                        K02) K28)

                                                        235/35R18
                                                        K02) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
§22 53944*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Kia Ceed, Pro Ceed       225/40R18                         A01) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-                                     BF1) K01) K02) K28)
                               türer Coupe)             235/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SV1                           e6*2018/858*00331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50              Kia EV3                235/50R18                           A01) bis A10)
                                                      A93a) M00)                          BF1) K01) K02)

                                                        245/45R18
                                                        A93a)

                                                        255/45R18
                                                        A93a)

                                                        265/45R18

                                                        275/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DE                            e4*2007/46*1139*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Kia Niro               225/40R18                           A01) bis A10)
                                                      G5W) N235)                          BF1) K01) K02)

                                                        225/40R18 M+S
                                                        G5W)

                                                        235/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TF                            e4*2007/46*0255*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Kia Optima             225/45R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K04) M00)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                              e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/45R18                               A01) bis A10)
                               Sportswagon              M00)                                    BF1) K01) K02)
§22 53944*03




                                                        235/40R18

                                                        245/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                             e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               175 bis 180     Kia Optima GT, Optima 245/40R18                                  A01) bis A10)
                               Sportswagon GT                                                   BF1) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UM                            e4*2007/46*0894*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 204     Kia Sorento            235/60R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K02) M00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MQ4                           e4*2007/46*1530*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 148     Kia Sorento            235/60R18                                 A01) bis A10)
                                                      A94) M00)                                 A11) A93) BF1) EF0) K01)
                                                                                                K02)
                                                        255/55R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AM                            e4*2001/116*0139*..
               AM                            e4*2007/46*0133*..
               AMG                           e11*2001/116*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 103      Kia Soul               225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04) K28) K51)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                  225/40R18                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
§22 53944*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                 225/40R18                          A01) bis A10)
                               (ohne                                                       BF1) K01) K04)
                               Serienverbreiterung)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PSEV                          e9*2007/46*6160*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               25 bis 81       Kia Soul EV            225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                                           A93a) BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SK3                           e4*2007/46*1365*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               27 bis 29       Kia e-Soul             225/45R18                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K04) M00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             235/45R18                          A02) bis A10)
                               (mit                                                        BF1)
                               Serienverbreiterungen, 245/45R18
                               Fahrzeugbreite 1840 mm)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             235/45R18                         A01) bis A10)
                               (ohne                                                      BF1) K01) K04)
                               Serienverbreiterungen, 245/45R18
                               Fahrzeugbreite 1800 mm)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                              e11*2007/46*0166*..
               SLS                             e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage            235/50R18                          A01) bis A10)
                               (bis Modell 2013)       K04) M00)                          BF1) E47) K01) K58)
§22 53944*03




                                                        245/50R18
                                                        K02) M00)

                                                        265/45R18
                                                        K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               QL                            e11*2007/46*3139*..
               QL                            e5*2007/46*1080*..
               QLE                           e11*2007/46*3144*..
               QLE                           e5*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Kia Sportage           235/50R18                           A01) bis A10)
                                                      M00)                                A11) BF1) K01) K02)

                                                        245/50R18
                                                        M00)

                                                        255/45R18

                                                        265/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Kia Sportage           235/50R18                          A01) bis A10)
                                                      M00)                               A11) BF1) EF0) K01) K02)

                                                       245/50R18
                                                       M00)

                                                       255/45R18

                                                       265/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               YN                            e4*2007/46*0130*..
               YN                            e4*2007/46*0131*..
               YNS                           e4*2007/46*0261*..
§22 53944*03




               YNS                           e4*2007/46*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Kia Venga              215/40R18                          A01) bis A10)
                                                      K55) K56) M00)                     BF1) K01) K02)

                                                       225/35R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
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                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                      • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
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                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich.
                      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
                        klemmen oder auszuschneiden.

               K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
                      Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
                      auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                9b
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich.
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                        Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                      • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                        unten um 5 mm zu kürzen,
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
                        aufzuweiten.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                      • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
                         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
                         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
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               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 9b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025