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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           70R8905.18
Radausführungskennz.:                                    70R8905.18
Radgröße:                                                 9J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50857            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                              e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi           225/45R18                              A01) bis A10)
                (4-türig Limousine)      K03) M00)                              BF1) K04)

                                        235/45R18
                                        K01)

                                        245/40R18
                                        K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                        K03) M00)           K04)                BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                              A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                             BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R18
                                         A98a)

                                        235/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                              A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                             BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R18
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a) M00)                         BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R18
                                         A98a)

                                         235/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a) M00)                         BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R18
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                            e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4             225/45R18                            A01) bis A10)
                (ab EG-                M00)                                 A11) BF2) E45a) K01) K04)
                Genehmigungs-Nr.
                e4*2007/46*0779*04)    235/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       245/50R18                         A01) bis A10)
                (3- und 5-türig)          M00)                              BF1) K01) K02)

                                         265/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
LY                            e6*2007/46*00005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103      Suzuki Vitara          225/45R18                           A01) bis A10)
                                       K04) M00)                           A11) BF2) K01)

                                       235/40R18
                                       K04)

                                       245/40R18
                                       K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022