Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 70R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 70R8905.18
Radausführungskennz.: 70R8905.18
Radgröße: 9,0J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M) e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
192 Toyota Yaris GR 225/40R18 A02) bis A10)
BF1)
235/35R18
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Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Lexus ES 225/45R18 A02) bis A10)
A93a) M00) N235) A11) BF1) EF0)
235/45R18
245/40R18
A93a)
245/45R18
G2B)
255/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A93a) M00) N235) A11) BF1) EF0) V00)
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
A93a) M00) A11) BF1) EF0) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
A93a) M00) N235) K04) A11) BF1) EF0) V00)
225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A01) bis A10)
A93a) M00) K04) A11) BF1) EF0) V00)
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Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A) e6*2007/46*0035*..
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
L10(A) e6*2007/46*0034*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS200T, 225/45R18 A02) bis A10)
GS250, GS300, GS300H, A94) M00) N235) A11) BF2) E65) E66)
GS450H
235/40R18
A94)
235/45R18
A01) A94a) K87)
245/40R18
A94a)
255/40R18
A01) K01) K04) K87)
265/35R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
M00) N235) A94a) A11) BF2) E65) E66) V00)
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
M00) A94a) A11) BF2) E65) E66) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
M00) N235) K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A01) bis A10)
M00) K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/40R18 M+S 265/35R18 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/40R18 M+S 275/35R18 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K87) K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
235/45R18 M+S 265/40R18 M+S A01) bis A10)
K87) K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
245/40R18 M+S 275/35R18 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E65) E66) V00)
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Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/45R18 A02) bis A10)
GS460, GS450H M00) N235) A11) BF1) E64)
235/40R18
N245)
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
M00) N235) A11) BF1) E64) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18 A02) bis A10)
IS250, IS250C G7D) M00) N225) BF1) E68)
(Stufenheck, Cabrio)
225/40R18
N235)
245/35R18
A01) G7D) K03) N255)
255/35R18
A01) K01) K73)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
XE2(A) e6*2007/46*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 225/40R18 A02) bis A10)
IS300H A11) BF1) E69)
(Nur zulässig an 235/35R18
Fahrzeugen ab EG- A01) K04)
Nummer
e11*2001/116*0206*10
bzw. EG-Nummer:
e6*2007/46*0346*00)
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Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M) e6*2007/46*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus RC200T, 225/45R18 A02) bis A10)
RC300, RC300H M00) N235) A11) A94) BF2) EF0)
225/45R18 M+S
M00)
235/40R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127 Lexus UX 235/45R18 A01) bis A10)
A11) A93) BF1) K03)
245/45R18
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A) e11*2001/116*0299*..
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
(1. Generation) M00) BF1) E58)
225/35R18
A01) K01) K04) T87)
235/35R18
A01) K01) K04) K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 215/40R18 A01) bis A10)
(2. Generation, M00) N225) BF1) E59) E61) K01) K04)
Ausführungen mit K28)
Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) G5V) BF1)
225/45R18
M00)
235/40R18
A01) K03)
235/45R18
A01) G0Z) K03)
245/40R18
A01) K01) K04)
255/35R18
A01) G5V) K01) K04)
265/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M) e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10)
A93a) K04) M00) N235) A11) BF1)
225/45R18 M+S
A93a) K04) M00)
235/45R18
K04)
245/40R18
A93a) K01) K02)
255/40R18
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota C-HR 235/45R18 A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K04) K91)
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Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A01) bis A10)
M00) BF1) K68)
225/40R18
245/35R18
K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A01) bis A10)
M00) BF1) K68)
225/40R18
245/35R18
K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M) e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota Corolla 215/40R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, Kombi) M00) N225) A11) BF1)
225/35R18
225/40R18
235/35R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A) e11*2001/116*0264*..
XW3(A) e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG e13*2007/46*1956*..
XW4(A) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10)
M00) A11) BF1)
225/40R18
A01) K25) K88)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(ohne BF1) E62) G7A) K01) K04)
Serienverbreiterung, M00)
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(mit BF1) E62) G7A) M00)
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M) e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131 Toyota RAV4 245/50R18 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M) e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 Toyota RAV4 235/60R18 A01) bis A10)
BF1) EF0) G01) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Verso 225/40R18 A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
M00)
235/40R18
245/40R18
255/35R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 120 Nm
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
e6*2007/46*0346*00
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
umzulegen,
• im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen,
• der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
• die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
kürzen,
• die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante
des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
• die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
komplett umzulegen,
• die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
Radhausausschnittkanten anzupassen,
• die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
das Innere Radhaus anzulegen.
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K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
• die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
• die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
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V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 6b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.10.2021