Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 1 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 70R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 70R8905.273
Radausführungskennz.: 70R8905.273
Radgröße: 9J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe: 41 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2175 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 175 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 2 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) N225) BF1) E93) E100) K01) K04)
zulässig an K13)
Fahrzeugausführungen 225/40R18
ab EG-Genehmigungs- K25) K28) K103)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) M00) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) K13) K25) K103) N235) BF1) E95) E100) K28)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 235/35R18
Fahrzeugausführungen K01) K04)
ab EG-Genehmigungs-
Nr. 245/35R18
e1*2001/116*0470*04) K01) K02) K13) K25) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes A-Klasse AMG 245/40R18 A01) bis A10)
A 45, AMG A 45 S BF1) EB1) K04) K14) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81)
zulässig an M00)
Fahrzeugausführungen
bis EG-Genehmigungs-
Nr.
e1*2001/116*0470*02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 3 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) M00) N225) BF1) E100) K13) K22)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 225/40R18
ab EG-Genehmigungs- K04) K20) K25) K28) K103)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 235/35R18
K01) K04) K20) K28) K103)
245/35R18
K01) K02) K20) K25) K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13) K22) M00) K02) K20) K28) BF1) E100) V00)
N225) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, C204) M00) N225) BF1) E110) K01)
225/40R18
K04) K13) K21) N235)
235/35R18
K04) K13) K21) N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K21) K106) BF1) E110)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K02) K21) K106) BF1) E110)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)
K01) K13) K02) K21) K106) BF1) E110) V00)
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Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 4 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a) K01)
A205)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
M00) N235)
225/45R18 M+S
M00)
235/40R18
A94a) N245)
235/40R18 M+S
A94a)
235/45R18
G01) K122) N245)
235/45R18 M+S
G01) K122)
245/40R18
K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K132) A11) BF1) E110a)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) A94a) K02) K132) A11) BF1) E110a) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K122) K132) A11) BF1) E110a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 5 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) ER1) N235) T92) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R18 M+S
ER1) T92)
225/45R18
ER1) M00) N235)
225/45R18 M+S
ER1) M00)
235/40R18
ER1) N245)
235/40R18 M+S
ER1)
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) T94) A11) BF1) E103) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K04) A11) BF1) E103)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF1) E103) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 6 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) ER1) N235) T92) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R18 M+S
ER1) T92)
225/45R18
ER1) GCT) M00) N235)
225/45R18 M+S
ER1) GCT) M00)
235/40R18
ER1) GCT) N245)
235/40R18 M+S
ER1) GCT)
245/40R18
GCT)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) T94) A11) BF1) E103)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K04) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) A11) BF1) E103) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und
Heckantrieb)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 7 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen
in 17-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF2)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 255/45R18 M+S
Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen
in 18-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N225) BF1) E93a) E100) K01)
K04) K13)
225/40R18
K25) K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) K103) BF1) E93a) E100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 245/35R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie BF1) E95a) K01) K02) K13)
auch 235/40R18 ) K25) K28) K103)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 8 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 245/35R18 A01) bis A10)
CLA 45 AMG BF1) K01) K02) K13) K25)
(Limousine, Kombi) K28) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04) BF1) K01)
225/45R18 M+S
K04) K14) M00)
235/40R18
K02) K14)
245/35R18
K02) K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/45R18 M+S A02) bis A10)
AMG , CLA AMG 45 S M00) BF1)
(Limousine, Kombi)
235/40R18 M+S
245/40R18
A01) K14)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 9 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/45R18
ab 225/..) A94)
255/40R18
A94a)
255/45R18
265/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/40R18
ab 245/..) A94a) N265)
255/45R18
N265)
265/40R18
N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 10 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) M00) N235) BF1)
225/45R18 M+S
M00) W235)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
W245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) M00) N235) BF1) ER1) T95)
225/45R18 M+S
M00) W235)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
W245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 11 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111)
Ausführungen mit 235/40R18
kleinsten Serienreifen A01) K01)
in 16Zoll)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E111) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E111) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
kleinsten Serienreifen vorne hinten
in 17Zoll oder 18Zoll)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E111) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 12 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, ER1) T95) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R18
225/..)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E111) V00)
235/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) V00)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E111)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
kleinsten Serienreifen vorne hinten
245/..)
245/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E111) V00)
245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 13 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) ER1) M00) N235) T95) A11) BF2) E111a)
235/45R18
A94) N245)
245/40R18
A01) A94) K03) N255) T97)
245/45R18
A01) A94a) K03) N255)
255/40R18
A01) A94a) K01) N265)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
265/40R18
A01) K01) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 265/40R18 A02) bis A10)
N245) N275) A11) BF2) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) A11) BF2) E111a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 14 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) ER1) M00) N235) T95) A11) BF2)
235/45R18
A94) N245) T98)
245/45R18
A01) A94a) K03) N255)
255/40R18
A01) A94a) K01) N265) T99)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
265/40R18
A01) K01) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
K03) K04) A11) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/50R18 A01) bis A10)
K120) M00) BF3) K01) K02)
255/50R18
K61) K120)
265/45R18
275/45R18
K120)
285/45R18
K61) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 15 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A01) bis A10)
K01) K119) K120) M00) BF1) K118)
245/45R18
255/45R18
K01) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A01) bis A10)
K01) K119) K120) M00) BF1) K118)
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K01) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/50R18 A01) bis A10)
(H247) M00) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/50R18
K61)
275/45R18
285/45R18
K61)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/50R18 A01) bis A10)
(X247) M00) BF1) K01) K02) K120)
255/50R18
K61)
275/45R18
285/45R18
K61)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 16 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A01) bis A10)
GLE-Klasse ER3) K04) M00) N245) A11) BF2) E107) E108)
(W166) EF0) K01)
245/60R18
ER2) K02) M00) N255)
255/55R18
ER4) K02)
265/55R18
ER2) K02)
275/50R18
ER5) K02)
285/50R18
ER3) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
ER3) M00) N245) BF2) K01)
245/60R18
ER2) G5M) K04) M00) N255)
255/55R18
ER4) K04)
265/55R18
ER2) G5M) K04)
275/50R18
ER5) K02)
285/50R18
ER3) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 17 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
ER3) K04) M00) N245) A94) BF2) K01)
235/60R18 M+S
ER3) K04) M00)
245/60R18
ER2) G4P) K02) M00) N255)
245/60R18 M+S
ER2) G4P) K02) M00)
255/55R18
ER4) K02)
265/55R18
ER2) G4P) K02)
275/50R18
ER5) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A94) N245) A11) BF2) E97a) EB2)
(W221)
235/50R18
M00) N245)
245/45R18
A94) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
N245) N265) A11) BF2) E97a) EB2) V00)
245/45R18 265/45R18 A02) bis A10)
N255) N275) A11) BF2) E97a) EB2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 18 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC A94) N245) BF2) E97a) EB2) EF0)
(W221)
235/50R18
M00) N245)
245/45R18
A94) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639 e9*2001/116*0048*..
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/4 L275
639/5 e1*2007/46*0459*..
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
(2. Generation W/V N245) T98) BF2) E106) K01) K02)
639, Ausführungen mit
kleinster Serienbereifung 245/45R18
in 16/17/18Zoll; 2WD, T100)
4WD)
255/40R18
T99)
265/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 19 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R18 A01) bis A10)
Marco Polo K04) T98) BF4) E105) ER6) K01)
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis 235/50R18
18Zoll; 2WD und 4WD) G0H) K02) K13) K25) K123) M00) T101)
245/45R18
K04) T100)
255/40R18
K02) T99)
255/45R18
GHC) K02) K13) K25) K123)
265/40R18
K02) T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R18 A01) bis A10)
Marco Polo G01) K04) T98) BF4) E105) ER6) K01)
(W 447, Ausführungen
mit kleinster 235/50R18
Serienbereifung in19Zoll; K02) K13) K25) K123) M00)
2WD und 4WD)
245/45R18
K04) T100)
255/40R18
G01) K02) T99)
255/45R18
K02) K13) K25) K123)
265/40R18
G01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 20 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18 A01) bis A10)
Tourer K04) T98) BF4) ER6) K01)
(Serie 225/55R17C)
245/45R18
K04) T100)
255/40R18
K02) T99)
265/40R18
K02) T101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 21 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 175 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 22 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
• Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
• Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
• Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
• Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
• Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 23 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. AMG 330x22 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø330x22 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 20.7919.01 mit belüfteter Scheibe
Ø360x36 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 24 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
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K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
• der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
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Teiletyp : 70R8905
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-B0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 28 / 28
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 10b mit den Seiten 1-28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022