Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 70R8905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 70R8905.373 Radausführungskennz.: 70R8905.373 Radgröße: 9,0J-Nx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2120 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 175 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04) M00) N225) BF1) E93) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. K01) K04) K13) K25) K28) e1*2001/116*0470*04) 245/35R18 K01) K02) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) M00) N225) K02) K28) BF1) E93) E100) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) N225) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K13) K25) K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Kompaktlimousine 5- A11) BF1) K01) K04) türig) 225/45R18 K25) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine 4-türig) A11) BF1) K01) K04) 225/45R18 K25) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur M00) BF1) E99) K01) K04) K81) zulässig an Fahrzeugausführungen 225/35R18 bis EG-Genehmigungs- Nr. 225/40R18 e1*2001/116*0470*02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur M00) N225) BF1) E100) K04) zulässig an Fahrzeugausführungen 225/40R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. K13) K22) e1*2001/116*0470*04) 235/35R18 245/35R18 K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) M00) N225) K04) K20) K28) BF1) E100) V00) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Ausführungen mit A11) BF1) K03) K04) Mehrlenker-Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) M00) N225) BF1) E110) 225/40R18 A01) K01) K13) N235) 235/35R18 A01) K01) K04) N245) 245/35R18 A01) K01) K04) K13) K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K13) K04) K21) BF1) E110) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K13) K04) K21) K106) BF1) E110) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K01) K02) K21) BF1) E110) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) M00) N225) BF1) E93a) E100) K04) 225/40R18 K01) K13) K25) 245/35R18 K01) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K13) K25) K04) K28) BF1) E93a) E100) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K13) K25) K02) K28) K103) BF1) E93a) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) 225/45R18 M+S M00) 235/40R18 A01) K03) 245/35R18 A01) K01) K02) 245/40R18 A01) K01) K02) K14) 255/35R18 A01) K01) K02) K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/45R18 M+S A02) bis A10) AMG , CLA AMG 45 S M00) BF1) (Limousine, Kombi) 245/40R18 265/35R18 A01) K01) K14) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R18 ab 225/..) A94) 255/40R18 A94) 255/45R18 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18 ab 245/..) A94) N265) 255/45R18 A94a) N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF1) E111) Ausführungen mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen in 16Zoll) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E111) V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E111) V00) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) A11) BF1) E111) V00) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K03) K04) A11) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) (W212, Limousine, K03) K04) BF1) E111) V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) 17Zoll oder 18Zoll) K03) K04) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) ER1) T95) Ausführungen mit zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise kleinsten Serienreifen vorne hinten 225/..) 235/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E111) V00) 235/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K04) BF1) E111) V00) 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) K03) K04) BF1) E111) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) K03) K04) BF1) E111) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 265/35R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, K03) K04) BF1) E111) V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) 245/..) K03) K04) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) ER1) M00) N235) T95) A11) BF2) E111a) 235/45R18 A94) N245) 245/40R18 A94) N255) T97) 245/45R18 A94a) N255) 255/40R18 A01) A94) K03) N265) 255/45R18 A01) GA2) K03) N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) N245) A94a) N275) A11) BF2) E111a) V00) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) E111a) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 8 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) A94) ER1) M00) N235) T95) A11) BF2) 235/45R18 A94) N245) T98) 245/45R18 A94a) N255) 255/40R18 A01) A94) K03) N265) T99) 255/45R18 A01) GA2) K03) N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 245/45R18 A01) bis A10) BF1) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/45R18 M+S A01) bis A10) BF1) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 245/50R18 A01) bis A10) (H247) A11) BF1) K01) K02) K61) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 245/50R18 A01) bis A10) (X247) BF1) K01) K02) K61) M00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 9 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A01) bis A10) GLE-Klasse ER5) K03) K04) M00) N245) A11) BF2) E107) E108) EF0) (W166) 245/60R18 ER2) K01) K04) M00) N255) 255/55R18 ER5) K01) K04) 265/55R18 ER3) K01) K02) 275/50R18 ER6) K01) K02) 285/50R18 ER4) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) ER5) M00) N245) BF2) K01) 245/60R18 ER2) G5M) M00) N255) 255/55R18 ER5) K04) 265/55R18 ER3) G5M) K04) 275/50R18 ER6) K04) 285/50R18 ER4) K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 10 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) ER5) K04) M00) N245) A94) BF2) K01) 235/60R18 M+S ER5) K04) M00) 245/60R18 ER2) G4P) K04) M00) N255) 245/60R18 M+S ER2) G4P) K04) M00) 255/55R18 ER5) K02) 265/55R18 ER3) G4P) K02) 275/50R18 ER6) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) (2. Generation W/V K04) N245) T98) BF2) E106) K01) 639, Ausführungen mit kleinster 245/45R18 Serienbereifung in K02) T100) 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 255/40R18 K02) T99) 265/40R18 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 11 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 235/45R18 A01) bis A10) e-Vito, Marco Polo GHC) K03) N245) T98) BF3) E105) ER7) K04) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 235/50R18 18Zoll; 2WD und 4WD) GKK) K01) K13) K25) K123) M00) N245) T101) 245/45R18 GKL) K01) T100) 255/40R18 GKF) K01) T99) 255/45R18 GKN) K01) K13) K25) K123) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito, 235/45R18 A01) bis A10) Marco Polo G01) K03) N245) T98) BF3) E105) EF0) ER7) K04) (W 447, Ausführungen mit kleinster 235/50R18 Serienbereifung K01) K13) K25) K123) M00) N245) in19Zoll; 2WD und 4WD) 245/45R18 K01) T100) 255/40R18 G01) K01) T99) 255/45R18 K01) K13) K25) K123) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 12 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 13 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3307 Anzugsmoment: 175 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 14 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 15 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16C, 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16C, 205/65R16C, 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 16 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), • der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 17 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO Nr. : RA-001204-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 18 / 18 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 70R8905 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 11b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.10.2021