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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     1 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8905
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Hinterachse **)
Radausführung:                                           70R8905.373
Radausführungskennz.:                                    70R8905.373
Radgröße:                                                 9J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2120 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr.
53402*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3044 130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     2 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
66 bis 155       Mercedes A-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A01) bis A10)
                 (Beim Typ 245G nur                       K04) M00)                          BF1) E93) E100) N225)
                 zulässig an            225/40R18         225/40R18                          A01) bis A10)
                 Fahrzeugausführungen                     K04) K28)                          BF1) E93) E100)
                 ab EG-Genehmigungs- 205/45R18            225/40R18                          A01) bis A10)
                 Nr.                                      K04) K28)                          BF1) E93) E100) V00)
                 e1*2001/116*0470*04) 205/45R18           235/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K28) K103)                    BF1) E93) E100) V00)
                                        215/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28)                          BF1) E93) E100) V00)
                                        215/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    BF1) E93) E100) V00)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K02) K28) K103)                    BF1) E93) E100) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
176                              e1*2007/46*0928*..
245G                             e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 160      Mercedes A-Klasse        225/40R18        225/40R18                         A01) bis A10)
                 (Frontantrieb und                         K04) K28)                         BF1) E95) E100) N235)
                 Allrad; Beim Typ 245G
                 nur zulässig an
                 Fahrzeugausführungen 225/40R18            255/35R18                         A01) bis A10)
                 ab EG-Genehmigungs-                       K02) K28) K103)                   BF1) E95) E100) V00)
                 Nr.
                 e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     3 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                 (Coupe, C204)                            M00)                               BF1) E110) N225)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          N235)                              BF1) E110)
                                        225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K21)                          BF1) E110)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K21) K106)                    BF1) E110)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W204)                        N235)                              BF1) E104) GEV)
                                        225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K85)                          BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
88 bis 200       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S204)                            N235)                              BF1) E104)
                                        225/40R18         245/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K85)                          BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                      A94) N235)                         A11) BF1) E110a)
                 A205)                  225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          M00) N235)                         A11) BF1) E110a)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E110a)
                                        235/45R18         235/45R18                          A01) bis A10)
                                                          N245)                              A11) BF1) E110a) G01)
                                        235/45R18 M+S     235/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a) G01)
                                              225/45R18               245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              235/45R18               255/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K122) K132)            A11) BF1) E110a) V00)
                                              235/45R18               265/40R18              A01) bis A10)
                                                                      K122) K132)            A11) BF1) E110a) G01) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W205)                        A94) N235) T92)                    A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94) T92)                          A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          M00) N235)                         A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K04) T94)                    A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103)
                                        225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GB9) V00)
                                        235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GB9) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     5 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S205)                            A94) N235) T92)                    A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/40R18 M+S     225/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94) T92)                          A11) BF1) E103) ER1)
                                        225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                          M00) N235)                         A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                        225/45R18 M+S     225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                        225/40R18         255/35R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K04) T94)                    A11) BF1) E103)
                                        225/40R18         265/35R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) V00)
                                        225/45R18         245/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GCV) V00)
                                        235/45R18         255/40R18                          A01) bis A10)
                                                          K04) K122)                         A11) BF1) E103) GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18        225/45R18                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W206, nur                    M00) N235)                         A11a) BF2) E131) EB2)
                 Fahrzeugausführungen                                                        EB3) ER1)
                 ohne Hinterachslenkung) 225/45R18        245/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11a) BF2) E131) EB2) EB3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                             e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 (Limousine, W206, nur                     M00) N235)                        A11a) BF2) EB2) EB3) ER1)
                 Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                         A02) bis A10)
                 mit Hinterachslenkung)                                                      A11a) BF2) EB2) EB3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     6 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
145 bis 185      Mercedes C-Klasse       225/45R18        255/40R18                          A01) bis A10)
                 Plug-in-Hybrid                           K04)                               A11b) BF2) E131) EB2)
                 (Limousine, W206, nur                                                       EB3) EB4)
                 Fahrzeugausführungen
                 ohne Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18        225/45R18                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S206, nur                        M00) N235)                         A11a) BF2) E131) EB2)
                 Fahrzeugausführungen                                                        EB3) ER1)
                 ohne Hinterachslenkung) 225/45R18        245/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11a) BF2) E131) EB2) EB3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                             e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 (Kombi, S206, nur                         N235) T92)                        A11a) BF2) EB2) EB3) ER1)
                 Fahrzeugausführungen 225/45R18            225/45R18                         A02) bis A10)
                 mit Hinterachslenkung)                    M00) N235)                        A11a) BF2) EB2) EB3) ER1)
                                          225/40R18        255/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              A11a) BF2) EB2) EB3) V00)
                                          225/45R18        245/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             A11a) BF2) EB2) EB3)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     7 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
145 bis 150      Mercedes C-Klasse       225/45R18        255/40R18                          A01) bis A10)
                 Plug-in-Hybrid                           K04)                               A11b) BF2) E131) EB2)
                 (Kombi, S206, nur                                                           EB3) EB4)
                 Fahrzeugausführungen
                 ohne Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
207                              e1*2001/116*0502*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 285      Mercedes E-Klasse        215/40R18        215/40R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94) M00) T89)                    BF1) EB1) N225)
                 Ausführungen mit         225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                              BF1) EB1) N235)
                 in 16Zoll oder 17Zoll)   225/40R18        245/35R18                         A02) bis A10)
                                                           N255)                             BF1) EB1) V00)
                                          225/40R18        255/35R18                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                              A11) BF2)
                 Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                              A11) BF2)
                 ab 225/..)               245/45R18        275/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     8 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212                              e1*2001/116*0501*..
212G                             e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/40R18        225/40R18                         A02) bis A10)
                 (W212, Limousine,                                                           A11) BF1) E111) EB1)
                 Ausführungen mit         225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    M00)                              A11) BF1) E111) EB1)
                 in 16Zoll)               225/45R18        275/35R18                         A01) bis A10)
                                                           K04)                              A11) BF1) E111) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                             e1*2007/46*0200*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          7½Jx18H2, ET40   9J-Nx18H2, ET45
100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/45R18        225/45R18                         A02) bis A10)
                 (S212, Kombi,                             M00) T95)                         BF1) E111) EB1) ER1)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   225/45R18        275/35R18                         A01) bis A10)
                 225/..)                                   K04)                              BF1) E111) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     9 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        A94) M00)                          A11) BF2) E111a) EF1)
                                                                                             ER1) N235)
                                              235/45R18               235/45R18              A02) bis A10)
                                                                      A94)                   A11) BF2) E111a) EF1) N245)
                                              245/45R18               245/45R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  A11) BF2) E111a) EF1)
                                              205/55R18               245/45R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  A11) BF2) E111a) EF1) V00)
                                              205/55R18               275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) EF1) V00)
                                              215/50R18               265/40R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  A11) BF2) E111a) EF1) V00)
                                              225/50R18               275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) EF1) V00)
                                              235/45R18               265/40R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  A11) BF2) E111a) EF1) V00)
                                              245/45R18               275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) EF1)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18         225/45R18                          A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            A94) M00) T95)                     A11) BF2) EF1) ER1)
                                        235/45R18         235/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF2) EF1)
                                        245/45R18         245/45R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF2) EF1)
                                        245/45R18         275/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) EF1)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     10 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
100 bis 225      Mercedes GLK           235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04) M00)                     BF3)
                                        245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K02) M00)                     BF3)
                                        255/50R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K02)                         BF3)
                                        235/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K02)                          BF3) V00)
                                        235/55R18         255/50R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K02)                         BF3) V00)
                                        235/55R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        245/50R18         265/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94) K02)                          BF3) V00)
                                        245/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K02)                         BF3) V00)
                                        255/50R18         275/45R18                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K02)                         BF3) V00)
                                        255/50R18         285/45R18                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
140 bis 200      Mercedes ML-Klasse     235/60R18         235/60R18                          A01) bis A10)
                                                          M00)                               BF2) EF1) ER4)
                                        245/60R18         245/60R18                          A01) bis A10)
                                                          M00)                               BF2) EF1) ER2) G5M)
                                        255/55R18         255/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF2) EF1) ER4)
                                        265/55R18         265/55R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF2) EF1) ER3) G5M)
                                        275/50R18         275/50R18                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF2) EF1) ER5)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     11 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
115 bis 180      Mercedes SLC           215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94) M00)                          BF1) N225)
                                        225/35R18         225/35R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF1)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF1)
                                        225/35R18         255/30R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF1) V00)
                                        225/40R18         245/35R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF1) V00)
                                        225/40R18         255/35R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        7½Jx18H2, ET40    9J-Nx18H2, ET45
135 bis 225      Mercedes SLK           215/40R18         215/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94) M00)                          BF1) N225)
                                        225/35R18         225/35R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF1)
                                        225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF1)
                                        225/35R18         255/30R18                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF1) V00)
                                        225/35R18         265/30R18                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
                                              225/40R18               245/35R18              A02) bis A10)
                                                                      A94a)                  BF1) V00)
                                              225/40R18               255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (ABE-Nr. 53402*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     12 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     13 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905



A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3044
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     14 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
         Ø318x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm

EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ZF 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     15 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
          oder nach hinten/oben zu biegen.
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
          anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     16 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905



K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
         nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
      • der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
      • die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
      mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001204-C0-104
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     17 / 17
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8905


T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2023