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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     1 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8905
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         70R8905.373
               Radausführungskennz.:                                  70R8905.373
               Radgröße:                                               9J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53944*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2120 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     2 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/40R18                                 A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     K04) M00) N225)                           BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/40R18
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. K01) K04) K13) K25) K28)
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                      245/35R18
                                                      K01) K02) K13) K25) K28)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                        M00) N225)           K02) K28)          BF1) E93) E100) V00)
§22 53944*03




                                                        215/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        M00) N225)           K02) K28) K103)    BF1) E93) E100) V00)
                                                        225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K25)       K02) K28) K103)    BF1) E93) E100) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/40R18                                 A01) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-                                             A11) BF1) K01) K04)
                               türig)                 225/45R18
                                                      K25) M00)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        225/40R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                              A11) BF1) K01) K04)
                                                        225/45R18
                                                        K25) M00)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                           e1*2001/116*0314*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/40R18                                 A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     M00)                                      BF1) E99) K01) K04) K81)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/35R18
                               bis EG-Genehmigungs-
                               Nr.                    225/40R18
                               e1*2001/116*0470*02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     3 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/40R18                               A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      M00) N225)                              BF1) E100) K04)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/40R18
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. K13) K22)
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                       235/35R18

                                                       245/35R18
                                                       K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
§22 53944*03




                                                       215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                       M00) N225)           K04) K20) K28)     BF1) E100) V00)
                                                                            K103)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/40R18                               A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                               A11) BF1) K03) K04)
                               Mehrlenker-Hinterachse)
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               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     4 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)          M00) N225)                               BF1) E110)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K01) K13) N235)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K01) K04) N245)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K04) K13) K21)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
§22 53944*03




                                                       K01) K13)            K04) K21)          BF1) E110)
                                                       225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01) K13)            K04) K21) K106)    BF1) E110)
                                                       235/35R18            265/30R18          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K21)          BF1) E110) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                          e1*2018/858*00017*..
               R2CW                          e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300             Mercedes C43 AMG       235/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                               Limousine, Kombi                                                BF2)
                                                      245/45R18
                                                      A01) K03) K143)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     5 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/40R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      M00) N225)                              BF1) E93a) E100) K04)

                                                       225/40R18
                                                       K01) K13) K25)

                                                       245/35R18
                                                       K01) K13) K25) K28)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01) K13) K25)       K04) K28)          BF1) E93a) E100)
§22 53944*03




                                                       225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01) K13) K25)       K02) K28) K103)    BF1) E93a) E100) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                              BF1)
                                                       225/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K01) K02)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K01) K02) K14)

                                                       255/35R18
                                                       A01) K01) K02) K14)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     6 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes CLA 45         225/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                               AMG , CLA AMG 45 S      M00)                                     BF1)
                               (Limousine, Kombi)
                                                       235/40R18 M+S

                                                        245/40R18
                                                        N255)

                                                        245/40R18 M+S

                                                        265/35R18
                                                        A01) K01) K14)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53944*03




               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        235/45R18                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94)                                    A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/45R18
                               ab 225/..)               A94)

                                                        255/40R18
                                                        A94)

                                                        255/45R18
                                                        A94a)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     7 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/45R18                                A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94) N255)                               A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   255/40R18
                               ab 245/..)               A94) N265)

                                                        255/45R18
                                                        A94a) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18           A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
§22 53944*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         225/40R18                               A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                                 A11) BF1) E111)
                               Ausführungen mit          235/40R18
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll)                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04)               A11) BF1) E111) V00)
                                                         235/40R18            275/35R18          A01) bis A10)
                                                                              K04)               A11) BF1) E111) V00)
                                                         245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04)               A11) BF1) E111) V00)
                                                         245/40R18            275/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04)               A11) BF1) E111) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne           hinten
               125 bis 300     Mercedes E-Klasse         245/40R18       265/35R18               A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,         K03)            K04)                    BF1) E111) V00)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 245/40R18       275/35R18               A01) bis A10)
                               17Zoll oder 18Zoll)       K03)            K04)                    BF1) E111) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     8 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/40R18                               A02) bis A10)
                               (S212, Kombi,                                                    BF1) E111) ER1) T95)
                               Ausführungen mit         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                               kleinsten Serienreifen   vorne                hinten
                               225/..)
                                                        235/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) E111) V00)
                                                        235/40R18            275/35R18          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) E111) V00)
                                                        245/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF1) E111)
                                                        245/40R18            275/35R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF1) E111) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53944*03




               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne            hinten
               125 bis 300     Mercedes E-Klasse        245/40R18        265/35R18              A01) bis A10)
                               (S212, Kombi,            K03)             K04)                   BF1) E111) V00)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/40R18        275/35R18              A01) bis A10)
                               245/..)                  K03)             K04)                   BF1) E111) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     9 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                                A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      A94) ER1) M00) N235) T95)                A11) BF2) E111a)

                                                       235/45R18
                                                       A94) N245)

                                                       245/40R18
                                                       A94) N255) T97)

                                                       245/45R18
                                                       A94a) N255)

                                                       255/40R18
                                                       A01) A94) K03) N265)
§22 53944*03




                                                       255/45R18
                                                       A01) GA2) K03) N265)

                                                       HL 245/40R18
                                                       A94) N255)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/45R18            265/40R18          A02) bis A10)
                                                       N245)                A94a) N275)        A11) BF2) E111a) V00)
                                                       245/45R18            275/40R18          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2) E111a)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                                A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          A94) ER1) M00) N235) T95)                A11) BF2)

                                                       235/45R18
                                                       A94) N245) T98)

                                                       245/45R18
                                                       A94a) N255)

                                                       255/40R18
                                                       A01) A94) K03) N265) T99)

                                                       255/45R18
                                                       A01) GA2) K03) N265)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R18            275/40R18          A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     10 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/50R18                         A01) bis A10)
                                                      K61) M00)                         BF2) K01) K02)

                                                       265/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K118)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
§22 53944*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/45R18 M+S                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K118)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           245/50R18                         A01) bis A10)
                               (H247)                                                   A11) BF1) K01) K02) K61)
                                                                                        M00)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           245/50R18                         A01) bis A10)
                               (X247)                                                   BF1) K01) K02) K61) M00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     11 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 245     Mercedes M-Klasse,     235/60R18                         A01) bis A10)
                               GLE-Klasse             ER5) K03) K04) M00) N245)         A11) BF2) E107) E108) EF0)
                               (W166)
                                                      245/60R18
                                                      ER2) K01) K04) M00) N255)

                                                       255/55R18
                                                       ER5) K01) K04)

                                                       265/55R18
                                                       ER3) K01) K02)

                                                       275/50R18
                                                       ER6) K01) K02)

                                                       285/50R18
§22 53944*03




                                                       ER4) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 225     Mercedes ML-Klasse     235/60R18                         A01) bis A10)
                                                      ER5) M00) N245)                   BF2) K01)

                                                       245/60R18
                                                       ER2) G5M) M00) N255)

                                                       255/55R18
                                                       ER5) K04)

                                                       265/55R18
                                                       ER3) G5M) K04)

                                                       275/50R18
                                                       ER6) K04)

                                                       285/50R18
                                                       ER4) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     12 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 225     Mercedes R-Klasse      235/60R18                           A01) bis A10)
                                                      ER5) K04) M00) N245)                A94) BF2) K01)

                                                        235/60R18 M+S
                                                        ER5) K04) M00)

                                                        245/60R18
                                                        ER2) G4P) K04) M00) N255)

                                                        245/60R18 M+S
                                                        ER2) G4P) K04) M00)

                                                        255/55R18
                                                        ER5) K02)

                                                        265/55R18
§22 53944*03




                                                        ER3) G4P) K02)

                                                        275/50R18
                                                        ER6) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     235/45R18                         A01) bis A10)
                               (2. Generation W/V       K04) N245) T98)                   BF2) E106) K01)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster                245/45R18
                               Serienbereifung in       K02) T100)
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
                                                        255/40R18
                                                        K02) T99)

                                                        265/40R18
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     13 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R18                         A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         ER7) K03) T98)                    BF3) E105) K04)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis 235/50R18
                               18Zoll; 2WD und 4WD) ER7) G0H) K01) K13) K25) K123) M00)
                                                        T101)

                                                       245/45R18
                                                       ER7) GLF) K01) T100)

                                                       255/40R18
                                                       ER7) K01) T99)
§22 53944*03




                                                       255/45R18
                                                       ER8) GHC) K01) K13) K25) K123)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R18                         A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         ER7) G01) K03) T98)               BF3) E105) K04)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster            235/50R18
                               Serienbereifung          ER7) K01) K13) K25) K123) M00)
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                                        245/45R18
                                                        ER7) K01) T100)

                                                       255/40R18
                                                       ER7) G01) K01) T99)

                                                       255/45R18
                                                       ER8) K01) K13) K25) K123)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     14 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               639/4                          e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18                         A01) bis A10)
                               Tourer                  K03) T98)                         BF3) ER7) K04)
                               (Serie 225/55R17C)
                                                       245/45R18
                                                       K01) T100)

                                                       255/40R18
                                                       K01) T99)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 53944*03




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     15 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53944*03




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     16 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905



               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
§22 53944*03




                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     17 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§22 53944*03




                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     18 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53944*03




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                      Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     19 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                      Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
§22 53944*03




                         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
                         der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
                        nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
                     • der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
                     • die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.

               K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb
                     (Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     20 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 53944*03




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     21 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 11b mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025
§22 53944*03