Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 1 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 70R8905
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 70R8905.373
Radausführungskennz.: 70R8905.373
Radgröße: 9J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 53944*03
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2120 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-
Nr. 53402*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3044 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 2 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) M00) BF1) E93) E100) N225)
zulässig an 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen K04) K28) BF1) E93) E100)
ab EG-Genehmigungs-Nr. 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
e1*2001/116*0470*04) K04) K28) BF1) E93) E100) V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02) K28) BF1) E93) E100) V00)
215/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
§22 53944*03
K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K02) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) K28) BF1) E95) E100) N235)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an
Fahrzeugausführungen 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
ab EG-Genehmigungs-Nr. K02) K28) K103) BF1) E95) E100) V00)
e1*2001/116*0470*04)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 3 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) M00) BF1) E110) N225)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
N235) BF1) E110)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K21) BF1) E110)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) K21) K106) BF1) E110)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53944*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N235) BF1) E104) GEV)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K85) BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N235) BF1) E104)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K85) BF1) E104)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 4 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) A11) BF1) E110a)
A205) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) E110a)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
M00) N235) A11) BF1) E110a)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E110a)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
N245) A11) BF1) E110a) G01)
235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10)
A11) BF1) E110a) G01)
§22 53944*03
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a) V00)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a) G01) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 5 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A94) N235) T92) A11) BF1) E103) ER1)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) T92) A11) BF1) E103) ER1)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
M00) N235) A11) BF1) E103) ER1)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E103) ER1)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
A94a) K04) T94) A11) BF1) E103) V00)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) V00)
§22 53944*03
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 6 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A94) N235) T92) A11) BF1) E103) ER1)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)
A94) T92) A11) BF1) E103) ER1)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
M00) N235) A11) BF1) E103) ER1) GCT)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E103) ER1) GCT)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
A94a) K04) T94) A11) BF1) E103)
225/40R18 265/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) V00)
§22 53944*03
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur M00) N235) A11a) BF2) E131) ER1)
Fahrzeugausführungen 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
ohne Hinterachslenkung) A11a) BF2) E131)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 7 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur M00) N235) A11a) BF2) ER1)
Fahrzeugausführungen 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
mit Hinterachslenkung) A11a) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 53944*03
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
145 bis 185 Mercedes C-Klasse 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
Plug-in-Hybrid K04) A11b) BF2) E131)
(Limousine, W206, nur
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur M00) N235) A11a) BF2) E131) ER1)
Fahrzeugausführungen 205/50R18 225/45R18 A02) bis A10)
ohne Hinterachslenkung) M00) N235) A11a) BF2) E131) ER1) V00)
205/50R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2) E131) V00)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF2) E131)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 8 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N235) T92) A11a) BF2) ER1)
Fahrzeugausführungen 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
mit Hinterachslenkung) M00) N235) A11a) BF2) ER1)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2) V00)
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11a) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53944*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
145 bis 150 Mercedes C-Klasse 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
Plug-in-Hybrid K04) A11b) BF2) E131)
(Kombi, S206, nur
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) M00) T89) BF1) EB1) N225)
Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen in A94) BF1) EB1) N235)
16Zoll oder 17Zoll) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N255) BF1) EB1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 9 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2)
Ausführungen mit 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) A11) BF2)
ab 225/..) 245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
§22 53944*03
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111) EB1)
Ausführungen mit 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen in M00) A11) BF1) E111) EB1)
16Zoll) 225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, M00) T95) BF1) E111) EB1) ER1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/45R18 275/35R18 A01) bis A10)
225/..) K04) BF1) E111) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 10 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) M00) A11) BF2) E111a) ER1) N235)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) E111a) N245)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E111a)
205/50R18 255/40R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) E111a) V00)
205/55R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E111a) V00)
205/55R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E111a) V00)
§22 53944*03
215/50R18 265/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E111a) V00)
225/50R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E111a) V00)
235/45R18 265/40R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E111a) V00)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E111a)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) M00) T95) A11) BF2) ER1)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) A11) BF2)
245/45R18 275/40R18 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 11 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
A94) K04) M00) BF3)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
A94) K02) M00) BF3)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
A94a) K02) BF3)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
A94) K02) BF3) V00)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
A94a) K02) BF3) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
§22 53944*03
245/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
A94) K02) BF3) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
A94a) K02) BF3) V00)
255/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
A94a) K02) BF3) V00)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
M00) BF2) ER4)
245/60R18 245/60R18 A01) bis A10)
M00) BF2) ER2) G5M)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) BF2) ER4)
265/55R18 265/55R18 A01) bis A10)
K04) BF2) ER3) G5M)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K04) BF2) ER5)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 12 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
A94) M00) BF1) N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
§22 53944*03
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7½Jx18H2, 9J-Nx18H2,
ET40 ET45
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
A94) M00) BF1) N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 13 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53944*03
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 14 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
§22 53944*03
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3044
Anzugsmoment: 130 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 15 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 53944*03
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 16 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53944*03
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 17 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
• der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
§22 53944*03
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001204-D0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 18 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 70R8905
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 53944*03
Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025