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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     1 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8905
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         70R8905.373
               Radausführungskennz.:                                  70R8905.373
               Radgröße:                                               9J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53944*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2120 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-
               Nr. 53402*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3044 130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     2 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                            e1*2007/46*0928*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               66 bis 155       Mercedes A-Klasse      215/40R18          215/40R18                      A01) bis A10)
                                (Beim Typ 245G nur                        K04) M00)                      BF1) E93) E100) N225)
                                zulässig an            225/40R18          225/40R18                      A01) bis A10)
                                Fahrzeugausführungen                      K04) K28)                      BF1) E93) E100)
                                ab EG-Genehmigungs-Nr. 205/45R18          225/40R18                      A01) bis A10)
                                e1*2001/116*0470*04)                      K04) K28)                      BF1) E93) E100) V00)
                                                       205/45R18          235/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) K103)                BF1) E93) E100) V00)
                                                       215/40R18          245/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K02) K28)                      BF1) E93) E100) V00)
                                                       215/40R18          255/35R18                      A01) bis A10)
§22 53944*03




                                                                          K02) K28) K103)                BF1) E93) E100) V00)
                                                       225/40R18          255/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                BF1) E93) E100) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                              e1*2007/46*0928*..
               245G                             e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        9J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET45
               120 bis 160      Mercedes A-Klasse        225/40R18        225/40R18                      A01) bis A10)
                                (Frontantrieb und                         K04) K28)                      BF1) E95) E100) N235)
                                Allrad; Beim Typ 245G
                                nur zulässig an
                                Fahrzeugausführungen 225/40R18            255/35R18                      A01) bis A10)
                                ab EG-Genehmigungs-Nr.                    K02) K28) K103)                BF1) E95) E100) V00)
                                e1*2001/116*0470*04)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     3 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               115 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe, C204)                             M00)                           BF1) E110) N225)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          N235)                          BF1) E110)
                                                       225/40R18          245/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K21)                      BF1) E110)
                                                       225/40R18          255/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K21) K106)                BF1) E110)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53944*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W204)                         N235)                          BF1) E104) GEV)
                                                       225/40R18          245/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K85)                      BF1) E104)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               88 bis 200       Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S204)                             N235)                          BF1) E104)
                                                       225/40R18          245/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K85)                      BF1) E104)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     4 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio                       A94) N235)                     A11) BF1) E110a)
                                A205)                  225/40R18 M+S      225/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF1) E110a)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          M00) N235)                     A11) BF1) E110a)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          M00)                           A11) BF1) E110a)
                                                       235/45R18          235/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          N245)                          A11) BF1) E110a) G01)
                                                       235/45R18 M+S      235/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E110a) G01)
§22 53944*03




                                                           225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E110a)
                                                           235/45R18              255/40R18              A01) bis A10)
                                                                                  K122) K132)            A11) BF1) E110a) V00)
                                                           235/45R18              265/40R18              A01) bis A10)
                                                                                  K122) K132)            A11) BF1) E110a) G01) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     5 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W205)                         A94) N235) T92)                A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/40R18 M+S      225/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          A94) T92)                      A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          M00) N235)                     A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          M00)                           A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/40R18          255/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04) T94)                A11) BF1) E103) V00)
                                                       225/40R18          265/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF1) E103) V00)
§22 53944*03




                                                       225/45R18          245/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF1) E103)
                                                       225/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K122)                     A11) BF1) E103) GB9) V00)
                                                       235/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K122)                     A11) BF1) E103) GB9) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     6 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S205)                             A94) N235) T92)                A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/40R18 M+S      225/40R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          A94) T92)                      A11) BF1) E103) ER1)
                                                       225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          M00) N235)                     A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                          M00)                           A11) BF1) E103) ER1) GCT)
                                                       225/40R18          255/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04) T94)                A11) BF1) E103)
                                                       225/40R18          265/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF1) E103) V00)
§22 53944*03




                                                       225/45R18          245/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF1) E103) GCT)
                                                       225/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K122)                     A11) BF1) E103) GCV) V00)
                                                       235/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04) K122)                     A11) BF1) E103) GCV) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         9J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET45
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18         225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                     M00) N235)                     A11a) BF2) E131) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                      A02) bis A10)
                                ohne Hinterachslenkung)                                                  A11a) BF2) E131)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     7 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                             e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        9J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET45
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/45R18        225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Limousine, W206, nur                     M00) N235)                     A11a) BF2) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            245/40R18                      A02) bis A10)
                                mit Hinterachslenkung)                                                   A11a) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
§22 53944*03




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         9J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET45
               145 bis 185      Mercedes C-Klasse       225/45R18         255/40R18                      A01) bis A10)
                                Plug-in-Hybrid                            K04)                           A11b) BF2) E131)
                                (Limousine, W206, nur
                                Fahrzeugausführungen
                                ohne Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         9J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET45
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/45R18         225/45R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                         M00) N235)                     A11a) BF2) E131) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 205/50R18            225/45R18                      A02) bis A10)
                                ohne Hinterachslenkung)                   M00) N235)                     A11a) BF2) E131) ER1) V00)
                                                        205/50R18         255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11a) BF2) E131) V00)
                                                        225/45R18         245/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11a) BF2) E131)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     8 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                             e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        9J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET45
               120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R18        225/40R18                      A02) bis A10)
                                (Kombi, S206, nur                         N235) T92)                     A11a) BF2) ER1)
                                Fahrzeugausführungen 225/45R18            225/45R18                      A02) bis A10)
                                mit Hinterachslenkung)                    M00) N235)                     A11a) BF2) ER1)
                                                         225/40R18        255/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11a) BF2) V00)
                                                         225/45R18        245/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11a) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53944*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        7½Jx18H2,         9J-Nx18H2,
                                                        ET40              ET45
               145 bis 150      Mercedes C-Klasse       225/45R18         255/40R18                      A01) bis A10)
                                Plug-in-Hybrid                            K04)                           A11b) BF2) E131)
                                (Kombi, S206, nur
                                Fahrzeugausführungen
                                ohne Hinterachslenkung)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                              e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          7½Jx18H2,       9J-Nx18H2,
                                                          ET40            ET45
               120 bis 285      Mercedes E-Klasse         215/40R18       215/40R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94) M00) T89)                 BF1) EB1) N225)
                                Ausführungen mit          225/40R18       225/40R18                      A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen in                 A94)                           BF1) EB1) N235)
                                16Zoll oder 17Zoll)       225/40R18       245/35R18                      A02) bis A10)
                                                                          N255)                          BF1) EB1) V00)
                                                          225/40R18       255/35R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     9 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        9J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET45
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/45R18        235/45R18                      A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94)                           A11) BF2)
                                Ausführungen mit         245/45R18        245/45R18                      A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    A94)                           A11) BF2)
                                ab 225/..)               245/45R18        275/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                              e1*2001/116*0501*..
§22 53944*03




               212G                             e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          7½Jx18H2,       9J-Nx18H2,
                                                          ET40            ET45
               100 bis 225      Mercedes E-Klasse         225/40R18       225/40R18                      A02) bis A10)
                                (W212, Limousine,                                                        A11) BF1) E111) EB1)
                                Ausführungen mit          225/45R18       225/45R18                      A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen in                 M00)                           A11) BF1) E111) EB1)
                                16Zoll)                   225/45R18       275/35R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           A11) BF1) E111) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                             e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         7½Jx18H2,        9J-Nx18H2,
                                                         ET40             ET45
               100 bis 225      Mercedes E-Klasse        225/45R18        225/45R18                      A02) bis A10)
                                (S212, Kombi,                             M00) T95)                      BF1) E111) EB1) ER1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   225/45R18        275/35R18                      A01) bis A10)
                                225/..)                                   K04)                           BF1) E111) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     10 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)                         A94) M00)                      A11) BF2) E111a) ER1) N235)
                                                       235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) E111a) N245)
                                                       245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11) BF2) E111a)
                                                       205/50R18          255/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2) E111a) V00)
                                                       205/55R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11) BF2) E111a) V00)
                                                       205/55R18          275/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E111a) V00)
§22 53944*03




                                                           215/50R18              265/40R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94a)                  A11) BF2) E111a) V00)
                                                           225/50R18              275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E111a) V00)
                                                           235/45R18              265/40R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94a)                  A11) BF2) E111a) V00)
                                                           245/45R18              275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E111a)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               110 bis 245      Mercedes E-Klasse      225/45R18          225/45R18                      A02) bis A10)
                                (S213, Kombi)                             A94) M00) T95)                 A11) BF2) ER1)
                                                       235/45R18          235/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           A11) BF2)
                                                       245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          A11) BF2)
                                                       245/45R18          275/40R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     11 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               100 bis 225      Mercedes GLK           235/50R18          235/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K04) M00)                 BF3)
                                                       245/50R18          245/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K02) M00)                 BF3)
                                                       255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                     BF3)
                                                       235/50R18          265/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                      BF3) V00)
                                                       235/55R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                     BF3) V00)
                                                       235/55R18          285/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          K02)                           BF3) V00)
§22 53944*03




                                                       245/50R18          265/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                      BF3) V00)
                                                       245/50R18          275/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                     BF3) V00)
                                                       255/50R18          275/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                     BF3) V00)
                                                       255/50R18          285/45R18                      A01) bis A10)
                                                                          K02)                           BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               140 bis 200      Mercedes ML-Klasse     235/60R18          235/60R18                      A01) bis A10)
                                                                          M00)                           BF2) ER4)
                                                       245/60R18          245/60R18                      A01) bis A10)
                                                                          M00)                           BF2) ER2) G5M)
                                                       255/55R18          255/55R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           BF2) ER4)
                                                       265/55R18          265/55R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           BF2) ER3) G5M)
                                                       275/50R18          275/50R18                      A01) bis A10)
                                                                          K04)                           BF2) ER5)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     12 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                            e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               115 bis 180      Mercedes SLC           215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                      BF1) N225)
                                                       225/35R18          225/35R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF1)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF1)
                                                       225/35R18          255/30R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          BF1) V00)
                                                       225/40R18          245/35R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          BF1) V00)
                                                       225/40R18          255/35R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
§22 53944*03




               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                            e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       7½Jx18H2,          9J-Nx18H2,
                                                       ET40               ET45
               135 bis 225      Mercedes SLK           215/40R18          215/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                      BF1) N225)
                                                       225/35R18          225/35R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF1)
                                                       225/40R18          225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94)                           BF1)
                                                       225/35R18          255/30R18                      A02) bis A10)
                                                                          A94a)                          BF1) V00)
                                                       225/35R18          265/30R18                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                           225/40R18              245/35R18              A02) bis A10)
                                                                                  A94a)                  BF1) V00)
                                                           225/40R18              255/35R18              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades 70R8905, 70R8905.373 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 70R8755, 70R8755.573 (KBA-Nr. 53402*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     13 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53944*03




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     14 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
§22 53944*03




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3044
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     15 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905



               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 53944*03




                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     16 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53944*03




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
                         komplett um- und anzulegen,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen.
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     17 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu
                        nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
                     • der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
                     • die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                     um 5 mm zu kürzen.
§22 53944*03




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53944 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001204-D0-104
               Anlage-Nr. :                AB1
               Seite :                     18 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8905


               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 53944*03




               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025