Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 71R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 71R0855.073
Radausführungskennz.: 71R0855.073
Radgröße: 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
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Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, ZPS5X4002 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 180 Nm
Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e1*2007/46*1914*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Audi e-tron, e-tron 255/50R20 A01) bis A10)
Sportback K03) BF1) K04)
265/50R20
K01)
275/45R20
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 235/30R20 A01) bis A10)
(Baureihe B9, BF2) E79a) K01) K02) K28)
Limousine, Kombi) K71) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/35R20 A01) bis A10)
(Baureihe B8) BF2) E79b) K04)
245/35R20
K69) K70)
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Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS4 235/35R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B8, Kombi) BF2) E84)
255/30R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS4 Avant 235/35R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B9, ab EG- BF3) E84a)
Genehmigungs-Nr. 245/35R20 M+S
e1*2001/116*0447*11) GF4)
255/30R20 M+S
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90) BF2) E82)
Baureihe 8F und 8T)
245/30R20
T90)
255/30R20
GCF)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, T90) BF2) E82)
Baureihe 8F und 8T)
255/30R20
GCF)
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Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe G4X) T90) BF2) E82a)
F5)
235/30R20
A01) K04) T88)
245/30R20
A01) K03) K04) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S5 245/30R20 A01) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe BF2) E82a) K03) K04) T90)
F5)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) G4X) BF2) E82a) T90)
245/30R20
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS5 235/35R20 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a) BF3) E83)
F5)
245/30R20 M+S
A93) T90)
245/35R20 M+S
GF4)
255/30R20 M+S
A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N235) T90) BF2) E54)
235/35R20
A01) K03) K13) K22) K25) K28) K71)
K73) N245) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 225/40R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) N235) BF2) E21) K01)
Frontantrieb)
235/40R20
K02) N245)
245/40R20
K02) N255)
255/35R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 225/40R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) N235) T94) A11) BF2) E21) E54) K01)
Allradantrieb)
235/40R20
K02) N245) T96)
245/40R20
K02) N255)
255/35R20
K02) T97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257 Audi A6 Allroad 235/45R20 A01) bis A10)
BF4) K01) K04)
245/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 Audi RS6 Avant 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A93a) BF3)
255/35R20 M+S
A01) A93a) G01)
255/40R20 M+S
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A01) bis A10)
A93) N255) BF2) K63)
255/35R20
A93a) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 245/35R20 M+S A01) bis A10)
A93) BF2) K63)
255/35R20
A93a) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
N245) BF2) E21)
245/40R20
N255)
255/40R20
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 445 Audi RS7, RS7 Sportback 245/35R20 M+S A02) bis A10)
BF3)
245/40R20 M+S
255/35R20 M+S
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 A01) bis A10)
K72) N245) BF5) E44)
245/40R20
K04) N255)
255/40R20
K04) K71) K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 235/45R20 M+S A01) bis A10)
K72) BF5)
245/40R20 M+S
K04)
255/40R20 M+S
K04) K71) K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R20 A02) bis A10)
N245) A11) BF3) E44) EF0)
245/40R20
A01) K03) K04) N255)
255/40R20
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A01) bis A10)
(ohne BF6) EF0) K01) K04)
Serienverbreiterung) 245/45R20
255/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF6) EF0)
245/45R20
A01) K01)
255/45R20
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF6)
245/45R20 M+S
A01) K01)
255/45R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- K04) A11) BF6) E44) K01)
Flaps vorne u. hinten)
245/45R20
K04)
255/45R20
K04)
265/45R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/45R20 A01) bis A10)
Sportback K04) BF6) K01)
(ohne Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten) 265/45R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A11) BF6) E44) K01)
Flaps vorne u. hinten) 245/45R20
K04)
255/45R20
K04)
265/45R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/45R20 A01) bis A10)
Sportback K04) BF6) K01)
(mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten) 265/45R20
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- N265) BF7) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
255/50R20
N265)
255/50R20 M+S
265/45R20
N275)
265/45R20 M+S
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- N265) BF7) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
255/50R20
N265)
255/50R20 M+S
265/45R20
N275)
265/45R20 M+S
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF7) E78a)
Flaps) 255/50R20 M+S
265/45R20 M+S
275/45R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF7) E78a)
Flaps) 255/50R20 M+S
265/45R20 M+S
275/45R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250 Audi Q8 265/50R20 A02) bis A10)
A93) N275) A11) BF7)
275/45R20
A93) N285)
275/50R20
A93a) N285)
285/50R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ8 265/50R20 M+S A02) bis A10)
A93) BF7)
275/45R20 M+S
A93)
275/50R20 M+S
A93a)
285/50R20 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
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Teiletyp : 71R0855
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X4002
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 160 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10
E84) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
• bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
• ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
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Nr. : RA-001236-B0-104
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EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
• die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
um 5 mm zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R0855
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.08.2022