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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  71R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         71R0855.073
Radausführungskennz.:                                  71R0855.073
Radgröße:                                              8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                    ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                           e1*2018/858*00123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/35R20                                 A01) bis A10)
                                       K04)                                      BF1)

                                         255/30R20
                                         K01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K02)               BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210      BMW 3er                225/35R20                                 A01) bis A10)
                (Heckantrieb)                                                    A11) BF1) K01) K04) N235)
                                                                                 T90)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW 3er                  225/35R20                               A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                                                  A11) BF1) K01) K04) N235)
                                                                                 T90)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                           e1*2007/46*2126*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 275     BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20                                  A01) bis A10)
                                       K04) N235)                                BF1) T90)

                                         245/30R20
                                         K01) K02) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                            e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                          A01) bis A10)
                xDrive, BMW 5er Hybrid K03) N245) T92)                     A11) BF1) E21)
                (Limousine, außer
                M550i xDrive und        245/35R20
                M550d xDrive)           K01) K04) T95)

                                         255/30R20
                                         K01) K02) T92)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390     BMW 5er                  245/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                      BF1) E21) EF0) K01) K04)
                xDrive und M550d
                xDrive)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                          e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K04)
                                         255/35R20
                                         T97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                          A01) bis A10)
                (Baureihe G11)                                             A11) BF1) K04)
                                        255/35R20
                                        T97)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 840d xDrive, 840i 255/30R20 M+S                        A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) K01) K04) T92)
                (Coupe 2-türer, Cabrio)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
390             BMW M850i xDrive         255/30R20 M+S                     A01) bis A10)
                (Coupe 2-türer, Cabrio)                                    BF1) K01) K04) T92)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
102             BMW iX xDrive 40       235/55R20                           A01) bis A10)
                                       K04)                                BF2)

                                         235/60R20
                                         K04)

                                         255/50R20
                                         K01) K04)

                                         255/55R20
                                         K01) K04)

                                         265/50R20
                                         K01) K04)

                                         275/50R20
                                         K01) K02)

                                         285/50R20
                                         K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K04)
                                         245/40R20
                                         K03)

                                         245/45R20
                                         K03)

                                         255/40R20
                                         K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                         A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) EF0) K03) K04)
                                         245/45R20 M+S

                                         255/40R20 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE                          e1*2007/46*2130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              BMW iX3                245/45R20                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K03) K04)
                                        255/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                         A11) BF1)
                                        245/40R20

                                        245/45R20

                                        255/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                         A11) BF1)
                                        245/45R20 M+S

                                        255/40R20 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                 255/45R20                         A02) bis A10)
                                       T105)                             BF2) E71) EF0)

                                        265/45R20

                                        275/45R20
                                        A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                           e1*2007/46*1952*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                            A01) bis A10)
                                       K01) K04)                                A11) BF2)

                                        255/55R20 M+S
                                        K01) K04)

                                        265/50R20 M+S
                                        K01) K04)

                                        275/45R20
                                        K03) N285)

                                        275/50R20
                                        K01) K04) N285)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                           e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                 225/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        235/30R20 M+S

                                        245/30R20 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20 M+S        245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        235/30R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                        N245)                N265)              BF1) V00)
                                        235/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855


E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001236-B0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R0855



N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2022