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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         71R0855
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                71R0855.08
Radausführungskennz.:                                         71R0855.08
Radgröße:                                                     8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                            1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2510 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853     120 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853     110 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879     110 Nm
BF4       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FE0E                        e13*2018/858*00237*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 90     Nissan Ariya          235/50R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       245/45R20
                                       A93a)

                                       255/45R20

                                       265/45R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                            e13*2007/46*1105*..
Y51H                           e13*2007/46*1148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235   Nissan Infiniti M,       245/40R20                           A02) bis A10)
              Infiniti M Hybrid,                                           A11) A94) BF2) EB1) EF0)
              Infiniti Q70             255/35R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                            e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225   Nissan Infiniti Q50,     235/35R20                           A02) bis A10)
              Infiniti Q50 Hybrid                                          A11) BF1) EB2) T92)
              (2WD + 4WD)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                            e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 298   Nissan Infiniti Q60      245/35R20                           A02) bis A10)
              (2WD + 4WD)                                                  A94) BF1) EB2)
                                       255/30R20

                                       255/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                         e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157   Nissan Juke           225/35R20                                 A01) bis A10)
              (Allrad)                                                        BF2) K01) K04)
                                    235/30R20

                                     235/35R20
                                     G01)

                                     245/30R20

                                     255/30R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                          e11*2007/46*0132*..
F15                          e3*2007/46*0162*..
F15                          e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                      e3*2007/46*0225*..
F15M                         e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160    Nissan Juke, Nissan    225/35R20                                A01) bis A10)
              Juke Bifuel                                                     BF2) E19) K01) K04)
              (Frontantrieb)         235/30R20

                                     235/35R20
                                     G01) K74)

                                     245/30R20
                                     K74)

                                     255/30R20
                                     K74)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                      K01)                K04) K74)           BF2) E19) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                         e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
172           Nissan Murano         245/45R20                              A01) bis A10)
                                    K04)                                   BF2)

                                      245/50R20
                                      K01) K04)

                                      255/45R20
                                      K01) K04)

                                      265/45R20
                                      K01) K04)

                                      275/45R20
                                      K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                         e1*2001/116*0478*..
Z51                         e3*2007/46*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188   Nissan Murano         235/55R20                              A01) bis A10)
                                    K03) K04)                              BF2)

                                      245/50R20
                                      K01) K04)

                                      255/50R20
                                      K01) K02)

                                      265/45R20
                                      K01) K04)

                                      275/45R20
                                      K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                         e11*2001/116*0295*..
J10                         e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110    Nissan Qashqai,       245/35R20                              A02) bis A10)
              Qashqai+2                                                    BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                           e11*2007/46*0963*..
J11                           e5*2007/46*1029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120    Nissan Qashqai          225/35R20                            A02) bis A10)
              (Frontantrieb + Allrad)                                      BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                         e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116   Nissan Qashqai        245/40R20                              A02) bis A10)
              (Fahrzeugausführungen                                        BF4) E60)
              mit Verbundlenker-
              Hinterachse; 2WD)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                          e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116   Nissan Qashqai         245/40R20                             A02) bis A10)
              (Fahrzeugausführungen                                        A11) BF4)
              mit Mehrlenker-
              Hinterachse; 2WD &
              4WD)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                          e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127   Nissan X-Trail         245/35R20                             A02) bis A10)
              (bis EG-                                                     BF2)
              Genehmigungs-Nr.:
              e1*2001/116*0432*05)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                          e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130    Nissan X-Trail         235/45R20                             A02) bis A10)
              (Serie 225/65R17 ww.                                         BF1)
              225/55R19)             245/40R20

                                     245/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T33                          e13*2018/858*00293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 bis 120   Nissan X-Trail         235/45R20                              A02) bis A10)
                                     A93)                                   A11) BF1)

                                     235/50R20

                                     245/45R20
                                     A93a)

                                     255/45R20

                                     265/45R20
                                     A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
          um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
          entsprechend zu kürzen.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.04.2023