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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     71R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            71R0855.08
Radausführungskennz.:                                     71R0855.08
Radgröße:                                                 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2510 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm          ZP50879     120 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP50873     120 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP50873    140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                              ZP50853    130 Nm
BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                              ZP50853    120 Nm
BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP50873    130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF7       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm          ZP50879    110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN                           e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 116    Renault Austral         235/40R20                            A02) bis A10)
              (ohne 4-Control                                              BF1) E75a)
              Hinterachslenkung,      235/45R20
              Verbundlenkerachse)
                                      245/40R20

                                      255/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN                           e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
96            Renault Austral         235/40R20                            A02) bis A10)
              (mit 4-Control                                               BF2) E75)
              Hinterachslenkung,      235/45R20
              Mehrlenkerachse)
                                      245/40R20

                                      255/40R20
                                      A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                         e2*2007/46*0470*..
RFC                         e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165    Renault Espace        235/45R20                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF3)

                                      245/45R20

                                      255/45R20

                                      265/45R20
                                      A01) K03) K93)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                          e2*2007/46*0475*..
RFE                          e2*2007/46*0586*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120    Renault Kadjar, Kadjar 225/35R20                             A02) bis A10)
              2300                                                         BF1)
              (2WD und 4WD)          235/35R20

                                      245/35R20
                                      A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                            e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127   Renault Koleos         245/35R20                             A01) bis A10)
                                                                           BF4) K76)
                                      245/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG                          e11*2007/46*3255*..
RZG                          e6*2007/46*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140    Renault Koleos         235/45R20                             A02) bis A10)
              (2WD und 4WD)                                                BF5)
                                     245/40R20
                                     A01) G01)

                                      245/45R20

                                      255/40R20
                                      A01) G01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T                             e2*2001/116*0363*..
T                             e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118    Renault Laguna          225/35R20                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,      T90)                                 BF6) E62)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 235/30R20
              195/.. oder 205/..)     T88)

                                      245/30R20
                                      A01) K01) K04) K28) T90)

                                      255/30R20
                                      A01) K01) K04) K21) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T                             e2*2001/116*0363*..
T                             e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177    Renault Laguna          225/35R20                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,      N235) T90)                           BF6) E62)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 235/30R20
              215/.. oder 225/..)     T88)

                                      245/30R20
                                      A01) K01) K04) K28) T90)

                                      255/30R20
                                      A01) K01) K04) K21) K28) T92)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T                             e2*2001/116*0363*..
T                             e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177    Renault Laguna          225/35R20                            A02) bis A10)
              (Allradlenkung)                                              BF6) N235) T90)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                            e2*2001/116*0373*..
Z                            e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103    Renault Megane         235/30R20                             A01) bis A10)
              (Limousine 5-türig,                                          BF7) K04) K28) K77) K78)
              Coupe, Kombi,                                                K79)
              Cabriolet,
              Ausführungen mit
              Serienreifen
              205/65R15 oder
              205/60R16 oder
              205/55R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                         e11*2007/46*2969*..
RFD                         e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165    Renault Talisman,     225/35R20                               A02) bis A10)
              Talisman Grandtour    N235) T90)                              BF1)

                                     235/30R20
                                     A93) G7K) N245) T88)

                                     235/35R20
                                     N245) T92)

                                     245/30R20
                                     T90)

                                     255/30R20
                                     A01) K04) T92)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855



E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
       Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
       Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an
       die Radhauskante anzulegen.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels
          ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 6b
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
       befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K93)   An Achse 1 ist die Filzausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger um 20 mm nach       innen
       einzuformen und an das Innenradhaus zu verkleben.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 6b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.04.2023