Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 71R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 71R0855.373 Radausführungskennz.: 71R0855.373 Radgröße: 8½J-Nx20H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: RK 66,6 57,1 geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50752 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Cabrio) K03) BF1) E99) 235/30R20 K01) K04) 235/35R20 GD0) K01) K04) K95) 245/30R20 K01) K04) K95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle Dune 235/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2 e1*2018/858*00004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 77 VW ID.4, ID.5 235/50R20 A02) bis A10) (Heck- und Allradantrieb) A94a) N245) BF2) 245/45R20 A94) N255) 255/45R20 A94) 265/45R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A02) bis A10) A94) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 235/30R20 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, BF3) E87) E93) G5P) K03) Kombi, kleinste K21) K28) K63) T88) Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 206 VW Passat 225/35R20 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; T90) A11) BF1) E93a) außer Alltrack) 225/35R20 M+S T90) 235/30R20 A01) K28) T88) 235/30R20 M+S A01) K28) T88) 245/30R20 A01) K28) T90) 245/30R20 M+S A01) K28) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 206 VW Passat Alltrack 235/35R20 A02) bis A10) (B8) BF1) E93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW T-Roc 225/35R20 A02) bis A10) (Frontantrieb) A93a) BF1) 235/30R20 A01) K03) K04) 245/30R20 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 225/35R20 A02) bis A10) (Allradantrieb) A93a) BF1) 235/35R20 A01) G0N) K03) 245/30R20 A01) K01) 255/30R20 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 VW T-Roc R 225/35R20 A02) bis A10) (Allradantrieb) A93a) BF1) 235/30R20 A93a) 235/35R20 245/30R20 A01) K01) 255/30R20 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 225/35R20 A02) bis A10) (Frontantrieb) A93a) BF1) 235/35R20 A01) K03) 245/30R20 A01) K01) 255/30R20 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) A93) BF1) E98) 245/35R20 255/35R20 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) BF1) E98) Serie 255/40R19 und Verbreiterungen) 245/35R20 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20 A02) bis A10) Allspace GE8) A11) BF1) E98a) (ohne Verbreiterung) 245/40R20 245/45R20 A01) G01) 255/40R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/40R20 A02) bis A10) Allspace A11) BF1) E98a) (mit Verbreiterung) 235/40R20 M+S 235/45R20 GE8) 235/45R20 M+S GE8) 245/40R20 245/40R20 M+S 245/45R20 A01) G01) 245/45R20 M+S A01) G01) 255/40R20 255/40R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 VW Tiguan 2 R 235/45R20 M+S A02) bis A10) BF1) 245/40R20 M+S 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 225/35R20 A01) bis A10) (außer Cross) T90) BF1) E96a) EB1) K01) K04) K71) 235/30R20 T88) 245/30R20 K28) T90) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50752 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50752 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50752 Anzugsmoment: 120 Nm E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit unbelüfteter Scheibe Ø260x11,5 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO Nr. : RA-001236-B0-104 Anlage-Nr. : 14d Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 71R0855 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 14d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.10.2022