Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     71R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            71R0855.05
Radausführungskennz.:                                     71R0855.05
Radgröße:                                                 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø63,3
geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50544     120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50541     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50541    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50541    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
M                            e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169    Volvo S40, V50         235/30R20                             A01) bis A10)
              (Front -und                                                  BF1) G1L) K01) K04) K33)
              Allradantrieb)                                               S01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e4*2001/116*0076*..
M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187    Volvo V40 Cross       225/35R20                              A02) bis A10)
              Country                                                      BF1)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
F-N2D                       e13*2007/46*1157*..
G                           e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   235/30R20                              A01) bis A10)
              Hybrid                                                       A11) BF2) E58) K01) K04)
              (Limousine, Kombi;                                           K49) T88)
              außer Cross Country)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F                           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187   Volvo S60 Cross       225/35R20                              A02) bis A10)
              Country, V60 Cross    A93a) T90)                             BF2)
              Country
                                    235/35R20

                                     245/35R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                           e4*2007/46*1315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo V60             225/35R20                              A02) bis A10)
                                                                           A11) BF2) N235) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B                           e9*2001/116*0065*..
B-2D                        e1*2001/116*0505*..
B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224    Volvo V70             245/30R20                              A02) bis A10)
              (nicht XC 70)                                                BF3) T90)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A                           e9*2001/116*0057*..
A-2D                        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232    Volvo S80             245/30R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF3) E58) T90)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
P                            e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo S90, V90         245/35R20                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;     T95)                                  A11) BF2)
              außer Cross Country)
                                     245/40R20
                                     GFG)

                                     255/35R20
                                     GFF)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
P                           e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240   Volvo V90 Cross       235/40R20                              A02) bis A10)
              Country               T96)                                   A11) BF2)

                                     235/45R20

                                     245/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X                           e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 184    Volvo XC40            235/40R20                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   A11) BF2)

                                     235/45R20
                                     A93a)

                                     245/40R20
                                     A01) A93) K04)

                                     245/45R20
                                     A01) GH4) K04)

                                     255/40R20
                                     A01) A93a) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X                           e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
80 bis 160    Volvo XC40 Elektro     235/45R20         255/40R20           A01) bis A10)
                                     A93a)             K04)                BF4)
                                     235/45R20         HL 255/40R20        A01) bis A10)
                                     A93a)             K04)                BF4) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
D                           e9*2001/116*0068*..
D-2D                        e1*2001/116*0507*..
D-N2D                       e1*2007/46*0339*..
D-N2E                       e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242   Volvo XC60            235/45R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                     245/45R20
                                     A01) K03)

                                     255/40R20
                                     A01) K01)

                                     255/45R20
                                     A01) K01)

                                     265/45R20
                                     A01) K01) K04) K13) K22) K46) K47)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U                           e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240   Volvo XC60            235/45R20                              A02) bis A10)
                                    N245)                                  A11) BF2) EB1) EF0)

                                     235/45R20 M+S

                                     245/45R20
                                     N255)

                                     245/45R20 M+S

                                     255/45R20

                                     265/45R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
L                           e4*2007/46*0929*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240   Volvo XC90            235/45R20                              A02) bis A10)
                                    A93a) T100)                            A11) BF2) EF0)

                                     245/45R20
                                     A93a)

                                     245/50R20
                                     GHP)

                                     255/45R20

                                     265/45R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
V                            e9*2007/46*6834*..
V                            e9*2018/858*11085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 160    Volvo Polestar 2       245/40R20                             A01) bis A10)
                                                                           BF4) EF0) K01) K04)
                                     255/35R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50544
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50541
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
       Zubehörkit: ZP50541
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Zubehörkit: ZP50541
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
       245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22, 275/40R21,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte
       hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
       diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).

K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54292 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001236-C0-104
Anlage-Nr. :                 16c
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   71R0855


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 16c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
71R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.04.2023