Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         71R1955.073
Radausführungskennz.:                                  71R1955.073
Radgröße:                                              9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2352 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3048 140 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3048 150 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZPS5X3048 160 Nm
                Schaftlänge 32 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                                e1*2007/46*1914*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
158             Audi e-tron, e-tron        255/45R21                         A02) bis A10)
                Sportback, Q8 e-tron,                                        BF1)
                Q8 Sportback e-tron        265/45R21
                (nicht für edition Dakar
                u. Competition)            275/40R21

                                         285/40R21
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257     Audi A6 Allroad          245/35R21                           A01) bis A10)
                                         K03) T96)                           BF2) K04)

                                         245/40R21
                                         K03)

                                         255/35R21
                                         K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
253 bis 257     Audi S6                 255/35R21                            A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      K03) K04)                            B59) BF2)

                                         265/30R21
                                         K01) K04) T96)

                                         275/30R21
                                         K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   265/30R21                            A01) bis A10)
                                                                             BF2) K63)
                                         275/30R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 275/30R21                            A02) bis A10)
                                                                             BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L           245/35R21                                A02) bis A10)
                                       N255) T96)                               BF3) E44)

                                        255/35R21

                                        265/35R21
                                        A01) K71) K72)

                                        275/30R21
                                        A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                        N255) T96)           K04)               BF3) E44) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8                255/35R21                                A02) bis A10)
                                       N265)                                    BF3)

                                        265/30R21

                                        265/35R21
                                        A01) K71) K72)

                                        275/30R21
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L          255/35R21                                A02) bis A10)
                                       A93a) N265) T98)                         A11) BF4) E44)

                                        265/35R21
                                        A01) A93a) K04)

                                        275/30R21
                                        A01) A93a) K03) K04) T98)

                                        275/35R21
                                        A01) GDM) K03) K04)

                                        285/30R21
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  245/40R21                          A01) bis A10)
                (ohne                                                       A94) BF5) K03) K04) N255)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   245/40R21                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF5) N255)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                             A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A94)                               A11) BF5) E44) K01) K04)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         255/40R21
                                         A94a)

                                         265/35R21
                                         A94)

                                         265/40R21

                                         275/35R21
                                         A94a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/40R21                          A01) bis A10)
                Sportback                A94a)                              BF5) K01) K04)
                (ohne Verbreiterungs-
                Flaps vorne u. hinten)   265/35R21
                                         A94)

                                         265/40R21

                                         275/35R21
                                         A94a)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                             A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A94)                              A11) BF5) E44)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          255/40R21
                                          A01) A94a) K01)

                                         265/35R21
                                         A01) A94) K01)

                                         265/40R21
                                         A01) K01)

                                         275/35R21
                                         A01) A94a) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/40R21                         A01) bis A10)
                Sportback                 A94a)                             BF5) K01)
                (mit Verbreiterungs-
                Flaps vorne u. hinten)    265/35R21
                                          A94)

                                         265/40R21

                                         275/35R21
                                         A94a) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                  255/45R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF1) E78a)
                Flaps)
                                         255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         265/40R21 M+S

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                   255/45R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF1) E78a)
                Flaps)
                                          255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         265/40R21 M+S

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R21 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       BF1) E78a)
                Flaps)                   265/40R21 M+S

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        BF1) E78a)
                Flaps)                    255/45R21 M+S

                                         265/40R21

                                         265/40R21 M+S

                                         275/40R21

                                         275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3048
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3048
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3048
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
     265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
       Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen