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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                         71R1955.173
Radausführungskennz.:                                  71R1955.173
Radgröße:                                              9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1045 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-
Nr. 55037*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 160 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 245      Audi A6                 255/30R21         255/30R21        A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                        K28) K71)        BF1) E54) T93)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 195      Audi A6                 245/35R21         245/35R21                      A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                        K04)                           BF1) E21) N255)
                 Frontantrieb)           255/30R21         255/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E21)
                                         255/35R21         255/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E21)
                                         265/30R21         265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E21)
                                         265/35R21         265/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E21) GFL)
                                         275/30R21         275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF1) E21)
                                         245/35R21         275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 250      Audi A6                 245/35R21         245/35R21                      A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                        K04) T96)                      A11) BF1) E21) E54) N255)
                 Allradantrieb)          255/30R21         255/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                      A11) BF1) E21) E54)
                                         255/35R21         255/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           A11) BF1) E21) E54)
                                         265/30R21         265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04) T96)                      A11) BF1) E21) E54)
                                         265/35R21         265/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           A11) BF1) E21) E54) GFL)
                                         275/30R21         275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           A11) BF1) E21) E54)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
253 bis 257      Audi S6                 255/35R21         255/35R21                      A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                        K04)                           B59) BF1)
                                         265/30R21         265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04) T96)                      B59) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   255/30R21         255/30R21                      A02) bis A10)
                                                           T93)                           BF1)
                                         265/30R21         265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K63)                           BF1)
                                         275/30R21         275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K63)                           BF1) GCD)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   265/30R21         265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K63)                           BF1)
                                         275/30R21         275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K63)                           BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 368      Audi A8, A8L           245/35R21          245/35R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2) E44) N255) T96)
                                        255/35R21          255/35R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
382              Audi S8                255/35R21          255/35R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2) N265)
                                        265/30R21          265/30R21        A02) bis A10)
                                                                            BF2)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
210 bis 338      Audi A8, A8 L          255/35R21          255/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF3) E44) N265) T98)
                                        265/35R21          265/35R21        A02) bis A10)
                                                                            A11) BF3) E44)
                                        275/30R21          275/30R21        A01) bis A10)
                                                           K04)             A11) BF3) E44) T98)
                                        275/35R21          275/35R21        A01) bis A10)
                                                           K04)             A11) BF3) E44) GDM)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 200      Audi Q5                  245/40R21        245/40R21        A02) bis A10)
                 (ohne                                                      BF3) N255)
                 Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 200      Audi Q5                   245/40R21       245/40R21        A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                                  BF3) N255)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21           245/40R21                      A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                     A94) K04)                      A11) BF3) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)   255/40R21        255/40R21                      A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                      A11) BF3) E44)
                                          265/35R21        265/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           A11) BF3) E44)
                                          265/40R21        265/40R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     A11) BF3) E44)
                                          275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/40R21        255/40R21                      A01) bis A10)
                 Sportback                                 A94) K04)                      BF3)
                 (ohne Verbreiterungs-    265/35R21        265/35R21                      A01) bis A10)
                 Flaps vorne u. hinten)                    K04)                           BF3)
                                          265/40R21        265/40R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     BF3)
                                          275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF3)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21            245/40R21                     A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-                       A94)                          A11) BF3) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)    255/40R21        255/40R21                     A02) bis A10)
                                                            A94)                          A11) BF3) E44)
                                           265/35R21        265/35R21                     A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) E44)
                                             265/40R21             265/40R21              A01) bis A10)
                                                                   A94a)                  A11) BF3) E44)
                                             275/35R21             275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             255/40R21        255/40R21                     A02) bis A10)
                 Sportback                                  A94)                          BF3)
                 (mit Verbreiterungs-      265/35R21        265/35R21                     A01) bis A10)
                 Flaps vorne u. hinten)                                                   BF3)
                                           265/40R21        265/40R21                     A01) bis A10)
                                                            A94a)                         BF3)
                                           275/35R21        275/35R21                     A01) bis A10)
                                                                                          BF3)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
     265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
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