Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 71R1955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 71R1955.173
Radausführungskennz.: 71R1955.173
Radgröße: 9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1045 kg
Reifenabrollumfang: 2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-
Nr. 55037*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 140 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 160 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 245 Audi A6 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K28) K71) BF1) E54) T93)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 195 Audi A6 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) BF1) E21) N255)
Frontantrieb) 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E21)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E21)
265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E21)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E21) GFL)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K02) BF1) E21)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K02) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 250 Audi A6 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) T96) A11) BF1) E21) E54) N255)
Allradantrieb) 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
K04) T93) A11) BF1) E21) E54)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E21) E54)
265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K04) T96) A11) BF1) E21) E54)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E21) E54) GFL)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E21) E54)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
253 bis 257 Audi S6 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04) B59) BF1)
265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K04) T96) B59) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10)
T93) BF1)
265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K63) BF1)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K63) BF1) GCD)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K63) BF1)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K63) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 368 Audi A8, A8L 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
BF2) E44) N255) T96)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
BF2) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
382 Audi S8 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
BF2) N265)
265/30R21 265/30R21 A02) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
A11) BF3) E44) N265) T98)
265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
A11) BF3) E44)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) E44) T98)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) E44) GDM)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(ohne BF3) N255)
Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3) N255)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 245/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A94) K04) A11) BF3) E44)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
A94) K04) A11) BF3) E44)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) E44)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
A94a) K04) A11) BF3) E44)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
Sportback A94) K04) BF3)
(ohne Verbreiterungs- 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) K04) BF3)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
A94a) K04) BF3)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) BF3)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A94) A11) BF3) E44)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
A94) A11) BF3) E44)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
A11) BF3) E44)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
A94a) A11) BF3) E44)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
Sportback A94) BF3)
(mit Verbreiterungs- 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) BF3)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
A94a) BF3)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
BF3)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 160 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024