Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                         71R1955.173
Radausführungskennz.:                                  71R1955.173
Radgröße:                                              9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1045 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-
Nr. 55037*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        255/30R21        255/30R21        A01) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           K133)            A11) BF1)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 ab 225/..)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        255/30R21        255/30R21        A01) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           K133) N265)      A11) BF1)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen
                 ab 245/..)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/30R21          255/30R21        A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         K04) K126) K133) A11) BF1) E111a) GA2)
                                                           N265) T93)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R21          245/35R21        A01) bis A10)
                 Terrain                                   K133)            BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 243      Mercedes GLC            245/40R21         245/40R21        A02) bis A10)
                 (X253, ohne                                                A11) BF1)
                 Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 243      Mercedes GLC              245/40R21       245/40R21                      A02) bis A10)
                 (X253, mit Verbreiterung)                 N255)                          A11) BF1)
                                           245/40R21 M+S   245/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
270 bis 287      Mercedes GLC 43        245/40R21 M+S      245/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                 AMG, GLC 43 AMG                                                          BF1)
                 Coupe                  255/35R21          255/35R21                      A02) bis A10)
                 (X253, C253)                                                             BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                      A02) bis A10)
                 (X254, ohne                               A94)                           A11e) BF1)
                 Verbreiterung, Mild-     245/40R21 M+S    245/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                           A11e) BF1)
                                          235/45R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11e) BF1) V00)
                                          235/45R21        HL 265/40R21                   A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11e) BF1) V00)
                                          235/45R21 M+S    265/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11e) BF1) V00)
                                          235/45R21 M+S    HL 265/40R21 M+S               A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11e) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                      A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94)                           A11e) BF1)
                 Verbreiterung, Mild-     235/45R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                           A11e) BF1) V00)
                                          235/45R21        HL 265/40R21                   A02) bis A10)
                                                           A94)                           A11e) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94)                           A11f) BF1) V00)
                 Verbreiterung, Plug-in-  235/45R21        HL 265/40R21                   A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                           A11f) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 225      Mercedes GLK           245/35R21          245/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2)
                                        255/35R21          255/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2)
                                        265/30R21          265/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2)
                                        265/35R21          265/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2)
                                        245/35R21          275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2) V00)
                                        245/35R21          285/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2) V00)
                                        255/35R21          285/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     245/40R21          245/40R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) N255)
                                        255/40R21          255/40R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1)
                                        265/40R21          265/40R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1)
                                        275/35R21          275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF1)
                                        275/40R21          275/40R21                      A01) bis A10)
                                                           K02)                           BF1) G5K)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 380      Mercedes S-Klasse,     245/30R21          265/30R21                      A01) bis A10)
                 Heckantrieb                               K83) N275)                     A11) BF1) E97a) V00)
                 (W221)                 255/30R21          275/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K83)                           A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                      A02) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                    N255) T96)                     A11) BF1) E98b)
                                        245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                           T96)                           A11) BF1) E98b)
                                        255/35R21          255/35R21                      A02) bis A10)
                                                           N265) T98)                     A11) BF1) E98b) GAP)
                                        255/35R21 M+S      255/35R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                           T98)                           A11) BF1) E98b) GAP)
                                        265/30R21          265/30R21                      A02) bis A10)
                                                           N275) T96)                     A11) BF1) E98b)
                                        245/35R21          285/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           A11) BF1) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9J-Nx21H2, ET35    9½J-Nx21H2, ET37
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                      A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                            BF1)
                 (C217, A217)           255/30R21          255/30R21                      A02) bis A10)
                                                           A94a)                          BF1) T93)
                                        255/35R21          255/35R21                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                             245/35R21             285/30R21              A01) bis A10)
                                                                   K125)                  BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                      A02) bis A10)
                 (W223, mit                                T98)                           A11) BF1) E130)
                 Hinterachslenkung bis   265/35R21         265/35R21                      A02) bis A10)
                 4,5°)                                     T101)                          A11) BF1) E130)
                                         275/30R21         275/30R21                      A02) bis A10)
                                                           T98)                           A11) BF1) E130)
                                         255/35R21         285/30R21                      A02) bis A10)
                                                           T100)                          A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9J-Nx21H2, ET35   9½J-Nx21H2, ET37
109 bis 135      Mercedes EQS            255/40R21         255/40R21                      A02) bis A10)
                 (V297,                                    A94) T102)                     BF1) E134a)
                 Hinterachslenkung       265/40R21         265/40R21                      A02) bis A10)
                 4,5° SA Code 201)                         A94a)                          BF1) E134a)
                                         275/35R21         275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     BF1) E134a)
                                         245/40R21         275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     BF1) E134a) V00)
                                         255/40R21         285/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9J-Nx21H2, ET35  9½J-Nx21H2, ET37
109 bis 135      Mercedes EQS             255/40R21        255/40R21                      A02) bis A10)
                 (V297, Hinterachslenkung                  A94) T102)                     BF1) E130a)
                 10° SA Code 216)         265/40R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                                                           A94a)                          BF1) E130a)
                                          275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     BF1) E130a)
                                          245/40R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                     BF1) E130a) V00)
                                          255/40R21        285/35R21                      A01) bis A10)
                                                           K04)                           BF1) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955



A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
      (Code 201) ausgerüstet sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955



GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                BC1b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage BC1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen