Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 71R1955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 71R1955.173
Radausführungskennz.: 71R1955.173
Radgröße: 9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1045 kg
Reifenabrollumfang: 2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-
Nr. 55037*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K133) A11) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K133) N265) A11) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K04) K126) K133) A11) BF1) E111a) GA2)
N265) T93)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
Terrain K133) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF1)
Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N255) A11) BF1)
245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
270 bis 287 Mercedes GLC 43 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF1)
Coupe 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(X253, C253) BF1)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X254, ohne A94) A11e) BF1)
Verbreiterung, Mild- 245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11e) BF1)
235/45R21 265/40R21 A02) bis A10)
A94) A11e) BF1) V00)
235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10)
A94) A11e) BF1) V00)
235/45R21 M+S 265/40R21 M+S A02) bis A10)
A94) A11e) BF1) V00)
235/45R21 M+S HL 265/40R21 M+S A02) bis A10)
A94) A11e) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
120 bis 270 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
(X254, mit A94) A11e) BF1)
Verbreiterung, Mild- 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11e) BF1) V00)
235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10)
A94) A11e) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10)
(X254, mit A94) A11f) BF1) V00)
Verbreiterung, Plug-in- 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11f) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
100 bis 225 Mercedes GLK 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
K02) BF2)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K02) BF2)
265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K02) BF2)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K02) BF2)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
255/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21 245/40R21 A01) bis A10)
K04) BF1) N255)
255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
K04) BF1)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K04) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K02) BF1)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K02) BF1) G5K)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
Heckantrieb K83) N275) A11) BF1) E97a) V00)
(W221) 255/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K83) A11) BF1) E97a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T96) A11) BF1) E98b)
245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10)
T96) A11) BF1) E98b)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
N265) T98) A11) BF1) E98b) GAP)
255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10)
T98) A11) BF1) E98b) GAP)
265/30R21 265/30R21 A02) bis A10)
N275) T96) A11) BF1) E98b)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF1)
(C217, A217) 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10)
A94a) BF1) T93)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K125) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(W223, mit T98) A11) BF1) E130)
Hinterachslenkung bis 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
4,5°) T101) A11) BF1) E130)
275/30R21 275/30R21 A02) bis A10)
T98) A11) BF1) E130)
255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
T100) A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
(V297, A94) T102) BF1) E134a)
Hinterachslenkung 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) A94a) BF1) E134a)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1) E134a)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1) E134a) V00)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9J-Nx21H2, ET35 9½J-Nx21H2, ET37
109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A94) T102) BF1) E130a)
10° SA Code 216) 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
A94a) BF1) E130a)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1) E130a)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1) E130a) V00)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1905, 71R1905.073 (ABE-Nr. 55037*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 130 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. : BC1b
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 71R1955
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BC1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024