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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         71R1955.173
Radausführungskennz.:                                  71R1955.173
Radgröße:                                              9½J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1045 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-
Nr. 55039*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½J-Nx21H2, ET37 10½J-Nx21H2, ET43
109 bis 135      Mercedes EQE              265/35R21        265/35R21         A01) bis A10)
                 (V295, ohne und mit       K01)                               BF1) E130)
                 Hinterachslenkung bis 5°,
                 SA Code 201, nicht für
                 AMG)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½J-Nx21H2, ET37 10½J-Nx21H2, ET43
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          285/30R21        A01) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                                     A11) BF1) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½J-Nx21H2, ET37 10½J-Nx21H2, ET43
210 bis 450      Mercedes S-Klasse       265/35R21         265/35R21                      A02) bis A10)
                 (W223, mit                                                               A11) BF1) E130)
                 Hinterachslenkung bis   255/35R21         285/30R21                      A02) bis A10)
                 4,5°)                                                                    A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55040 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001291-A0-104
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½J-Nx21H2, ET37 10½J-Nx21H2, ET43
109 bis 135      Mercedes EQS            265/40R21         265/40R21                      A02) bis A10)
                 (V297,                                                                   BF1) E134a)
                 Hinterachslenkung       275/35R21         275/35R21                      A01) bis A10)
                 4,5° SA Code 201)                                                        BF1) E134a)
                                         285/35R21         285/35R21                      A01) bis A10)
                                         K01)                                             BF1) E134a)
                                         245/40R21         275/35R21                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E134a) V00)
                                             255/40R21             285/35R21              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9½J-Nx21H2, ET37 10½J-Nx21H2, ET43
109 bis 135      Mercedes EQS             265/40R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                 (V297, Hinterachslenkung                                                 BF1) E130a)
                 10° SA Code 216)         275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E130a)
                                             285/35R21             285/35R21              A01) bis A10)
                                             K01)                                         BF1) E130a)
                                             245/40R21             275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E130a) V00)
                                             255/40R21             285/35R21              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades 71R1955, 71R1955.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 71R1055, 71R1055.173 (ABE-Nr. 55039*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. :                       RA-001291-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1955


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.
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Teiletyp :                  71R1955



E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
      (Code 201) ausgerüstet sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
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