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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      73R875
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             73R8754.05
                Radausführungskennz.:                                      73R8754.05
                Radgröße:                                                  7½J-Nx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
                Lochzahl:                                                       4
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 55093*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             1 Ø76 Ø63.3
                geprüfte Radlast: *)                                          600 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2114 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                  moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                         ZP40521     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                         ZP40521     130 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                         ZP40521     135 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                           e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103      Ford B-Max             205/35R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       215/35R18
                                                       A01) K13) K22)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                              e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 103      Ford EcoSport             205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb, bis                                          BF2) E75) S04)
                               Modelljahr 2017)          215/40R18

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                              e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55093*00




               70 bis 103      Ford EcoSport             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb, ab         A93)                              BF2) E75a) S04)
                               Modelljahr 2018)
                                                        205/45R18
                                                        A93)

                                                        215/40R18
                                                        A93)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                             e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              Ford EcoSport            205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93)                               BF2) E22)

                                                        205/45R18
                                                        A93)

                                                        215/40R18
                                                        A93)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JHH                            e9*2007/46*3142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Ford Fiesta ST          205/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                          BF3) K01)
                                                        205/35R18 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JU2                            e1*98/14*0194*..
               JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 205/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K40) K42) S01)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55093*00




               JN8                             e13*2007/46*1349*..
               JU2                             e1*98/14*0194*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 74       Ford Transit Courier,    205/40R18                         A01) bis A10)
                               Tourneo Courier                                            BF2) K84)
                                                        215/35R18
                                                        T84)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
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               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55093*00




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP40521
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP40521
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP40521
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
                      • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

               E75a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Modelljahr 2018:
                     Typ JK8 ab EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*18

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55093*00




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
                      ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
                      Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                         Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
                         zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
                      • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
                         Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett
                         umzulegen
                      • der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                         auszuschneiden

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 73R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2025
§22 55093*00
						
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