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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      73R875
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             73R8754.03
                Radausführungskennz.:                                      73R8754.03
                Radgröße:                                                  7½J-Nx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           39 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                       4
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 55093*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             0 Ø68 Ø56.6
                geprüfte Radlast: *)                                          600 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2022 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    ZP40356     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam              205/35R18                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1) EB1)

                                                       205/40R18
                                                       A01) K87)

                                                       215/35R18
                                                       A93a)

                                                       225/35R18
                                                       A01) K87)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55093*00




               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam Rocks        205/35R18                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1) EB1)

                                                       205/40R18
                                                       A01) K87)

                                                       215/35R18
                                                       A93a)

                                                       225/35R18
                                                       A01) K87)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                             e1*2001/116*0261*..
               A-H                             e1*2007/46*0344*..
               A-H                             e11*2001/116*0246*..
               A-H                             e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
               GMIH                            e50*2001/116*0007*..
               GMIJ                            e50*2001/116*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 85       Opel Astra                205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                              BF1)
                               Kombi, StationWagon;
                               4-Loch)
                                                         205/45R18
§22 55093*00




                                                         G2P)

                                                        215/40R18

                                                        225/35R18

                                                        225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GMIB                           e50*2001/116*0001*..
               S-D                            e1*2001/116*0379*..
               S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
               S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 205/40R18                             A02) bis A10)
                               Van , Corsa D LPG                                           BF1) EB1)
                               (4-Loch)                215/35R18

                                                        215/40R18
                                                        G5L)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K75)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Corsa E           205/35R18                          A02) bis A10)
                                                      A93a) T81)                         BF1) EB1)

                                                       205/40R18
                                                       A01) K91)

                                                       215/35R18
                                                       A01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 55093*00




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 55093*00




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP40356
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Bosch ZOH54/22 mit belüfteter Scheibe Ø284x22 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               K75)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                      • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                        ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                        verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

               K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
§22 55093*00




                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 7b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2025
						
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