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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      73R875
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             73R8754.03
                Radausführungskennz.:                                      73R8754.03
                Radgröße:                                                  7½J-Nx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           39 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                       4
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 55093*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            4 Ø68 Ø60.15
                geprüfte Radlast: *)                                          600 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2022 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    ZP40364     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    ZP40364     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                              e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66              Renault Captur          205/40R18                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A01) G01)                           BF1)
                               Serienreifen)
                                                        205/45R18
                                                        A01) G01)

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18
                                                        A01) G01) K86)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
§22 55093*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Renault Captur            205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 16- oder                                     BF1)
                               17-Zoll Serienreifen )    215/45R18
                                                        A01) K86)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               R                                e2*2007/46*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 88       Renault Clio, Clio        205/35R18                         A02) bis A10)
                               Grandtour                 A93a) T81)                        BF1) E69)
                               (4. Generation)
                                                        205/40R18

                                                        215/35R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K01) K04) K28)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJA                           e2*2007/46*0676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 103      Renault Clio           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2)
                                                        215/35R18

                                                        225/35R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FW                              N196
               W                               e2*2001/116*0364*..
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 66       Renault Kangoo           215/40R18                         A01) bis A10)
§22 55093*00




                               (4-Loch, Ausführungen G6D)                                 BF1) K04)
                               mit größtem
                               Serienreifen 185/70R14)
                                                        225/35R18
                                                        K74)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Kangoo           205/45R18                         A01) bis A10)
                               (4-Loch, Ausführungen                                      BF1) K04)
                               mit größtem              215/40R18
                               Serienreifen 195/65R15)
                                                        225/35R18
                                                        K74)

                                                        225/40R18
                                                        K74)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 120      Renault Megane          205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                       BF1)
                                                       205/45R18
                                                       A01) K52)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18
                                                       A01) K52)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55093*00




               M                             e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 99       Renault Megane Break 205/40R18                            A02) bis A10)
                               (Kombi)                                                   BF1)
                                                       205/45R18
                                                       A01) K52)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18
                                                       A01) K52) K66)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                             e2*2001/116*0319*..
               P                             e2*2007/46*0007*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 82       Renault Modus          205/35R18                          A01) bis A10)
                                                      A93) K03) T81)                     BF1) K04) K68)

                                                       215/35R18
                                                       K01) K69)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                             e2*2001/116*0274*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 120      Renault Scenic          215/40R18                           A02) bis A10)
                                                       G3E) T89)                           BF2) ER1)

                                                        215/45R18
                                                        G6N)

                                                        225/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               31 bis 68       Renault Twingo, Twingo 205/35R18                            A01) bis A10)
§22 55093*00




                               ZE                                                          BF1) K01)
                               (ohne
                               Serienverbreiterung)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 68       Renault Twingo            205/35R18                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K01) K88) K99) K100)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                             e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Renault Twingo GT       205/35R18                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K88) K99) K100)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AG                             e2*2007/46*0251*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43 bis 53       Renault Zoe             225/35R18                           A01) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                       BF1) K03) K04) T87)
                               Nr. e2*2007/46*0251*15)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 55093*00




                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP40364
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP40364
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
§22 55093*00




                      1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
§22 55093*00




                      Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

               K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
                      den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
                      Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
                      anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
                      der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
                      diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

               K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
                      Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

               K74)   An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
                      Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

               K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
                         Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
                      • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
                      Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
§22 55093*00




               K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                      zu kürzen.

               K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                     zu kürzen.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8e mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2025
						
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