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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                       73R875
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             73R8754.03
                Radausführungskennz.:                                      73R8754.03
                Radgröße:                                                  7½J-Nx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        4
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 55093*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
                geprüfte Radlast: *)                                          600 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2022 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                      ZP40378     110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    ZP40335     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                      ZP40378     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EW                            e6*2007/46*0177*..
               FW                            e6*2007/46*0176*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 82       Suzuki Baleno          205/35R18                             A01) bis A10)
                                                                                            BF1) K01) K04)
                                                        215/35R18
                                                        K12) K13) K23) K25) K26)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                            e4*2007/46*0198*..
               FZ                            e4*2007/46*0294*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 69       Suzuki Swift           215/35R18                             A01) bis A10)
                                                                                            BF1) K01) K04) K16) K23)
§22 55093*00




                                                                                            K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                            e4*2007/46*0155*..
               NZ                            e4*2007/46*0293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 69       Suzuki Swift           215/35R18                             A01) bis A10)
                                                                                            BF2) K01) K04) K16) K23)
                                                                                            K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EZ                              e4*2001/116*0102*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 205/35R18                         A01) bis A10)
                               LPG                        K04)                              BF1) K26) K38)

                                                        215/35R18
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MZ                              e11*2007/46*0051*..
               MZ                              e4*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 205/35R18                         A01) bis A10)
                               LPG                        K04)                              BF2) K26) K38)

                                                        215/35R18
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ                            e4*2007/46*1205*..
               RZ                            e4*2007/46*1206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61 bis 82       Suzuki Swift           205/35R18                          A01) bis A10)
                                                      A93) K04)                          A11) BF1) K01)

                                                       215/35R18
                                                       A93a) K04)

                                                       225/35R18
                                                       K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               UZ                             e6*2018/858*00307*..
§22 55093*00




               UZ-2S                          e6*2018/858*00317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               61              Suzuki Swift            205/35R18                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93)                              BF3) E19) K01) K04)

                                                       215/35R18
                                                       A93a)

                                                       225/35R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55093*00




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP40378
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP40335
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP40378
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55093*00




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55093 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001428-A0-104
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R875


               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                         mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
                         liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

               Die Anlage 5d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R875 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2025
§22 55093*00
						
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