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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  9
               Seite :                       1/5
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      73R9855
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           73R9855.11
                Radausführungskennz.:                                    73R9855.11
                Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
§22 55612*00




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            2 Ø82 Ø74
                geprüfte Radlast: *)                                         780 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                ZP51107     140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  9
               Seite :                       2/5
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                              e1*2007/46*0421*..
               X70                             e1*2001/116*0420*..
               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    255/50R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe E70,            N265)                             A94) BF1) E50) E68) EF0)
                               Fahrzeuge mit                                               ER1)
                               Kotflügelverbreiterungen)
                                                         255/50R19 M+S

                                                        275/45R19
                                                        N285)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                              e1*2007/46*0421*..
               X70                             e1*2001/116*0420*..
§22 55612*00




               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    255/50R19                         A01) bis A10)
                               (Baureihe E70,            N265)                             BF1) E50) E68) EF0) ER1)
                               Fahrzeuge ohne                                              K01) K04)
                               Kotflügelverbreiterungen)
                                                         255/50R19 M+S

                                                        275/45R19
                                                        N285)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                              e1*2007/46*0421*..
               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 240     BMW X5                    255/45R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe F15,            N265)                             A11) BF1) E68a) EF0) ER1)
                               Fahrzeuge mit
                               Kotflügelverbreiterungen)
                                                         255/50R19
                                                         N265)

                                                        275/45R19
                                                        N285)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  9
               Seite :                       3/5
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                              e1*2007/46*0421*..
               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 240     BMW X5                    255/45R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe F15,            N265)                             A11) BF1) E68a) EF0) ER1)
                               Fahrzeuge ohne
                               Kotflügelverbreiterungen)
                                                         255/50R19
                                                         A01) K01) K04) N265)

                                                        275/45R19
                                                        A01) K01) K04) N285)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 55612*00




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  9
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               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55612*00




                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: ZP51107
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                      • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

               E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                     • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  9
               Seite :                       5/5
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§22 55612*00




                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 9 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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