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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  21
               Seite :                       1/4
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          73R9855
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     RONAL
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           73R9855.08
                Radausführungskennz.:                                    73R9855.08
                Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 55612*00




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           7 Ø76 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50847     120 Nm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JS                             e11*2001/116*0143*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 225/45R19                               A02) bis A10)
                                                                                              BF1)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  21
               Seite :                       2/4
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               217             Chrysler Dodge Caliber 225/45R19                                A02) bis A10)
                               SRT4                                                            BF1)
                                                      235/40R19

                                                      245/40R19
                                                      A01) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/45R19           245/40R19           A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55612*00




               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber 225/45R19                                A02) bis A10)
                               (außer SRT4)                                                    BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 125     Chrysler Jeep Compass 235/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                      235/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JS                             e11*2001/116*0143*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 138     Chrysler Sebring       225/45R19                                A02) bis A10)
                               (Stufenheck 4türig,                                             BF1)
                               Cabrio)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  21
               Seite :                       3/4
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55612*00




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50847
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  21
               Seite :                       4/4
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 21 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 55612*00




               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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