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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       1 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      73R9855
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           73R9855.08
                Radausführungskennz.:                                    73R9855.08
                Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 55612*00




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           8 Ø76 Ø66.1
                geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                        ZP50858     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        ZP50864    120 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        ZP50864    140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                          ZP50852    130 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                          ZP50852    120 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        ZP50864    130 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF7       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                        ZP50858    110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
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               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116      Renault Austral          235/45R19                         A02) bis A10)
                               (ohne 4-Control          A93a)                             BF1) E75a)
                               Hinterachslenkung,
                               Verbundlenkerachse)
                                                        235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55612*00




               96              Renault Austral          235/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit 4-Control           A93a)                             BF2) E75)
                               Hinterachslenkung,
                               Mehrlenkerachse)
                                                        235/50R19
                                                        A01) K04)

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          235/50R19                          A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K03)

                                                       255/50R19
                                                       A01) K03)

                                                       275/45R19
                                                       A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       3 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                            e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Renault Espace          235/45R19                          A02) bis A10)
                               (mit 4-Control          A93)                               BF2) E75) EF0)
                               Hinterachslenkung)
                                                       235/50R19
                                                       A01) GDR) K02)

                                                       245/45R19
                                                       A01) A93) K02)

                                                       255/45R19
                                                       A01) A93a) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55612*00




               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         225/35R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K04) K84)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               RFE                             e2*2007/46*0586*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar 225/45R19                           A02) bis A10)
                               2300                                                       BF1)
                               (2WD und 4WD)            235/40R19

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                              e11*2001/116*0261*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Renault Koleos         225/45R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF4) K76)
                                                       235/45R19

                                                       245/40R19

                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       4 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RZG                            e11*2007/46*3255*..
               RZG                            e6*2007/46*0269*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 140      Renault Koleos          235/50R19                          A02) bis A10)
                               (2WD und 4WD)                                              BF5)
                                                       245/45R19
                                                       A01) G01)

                                                       255/45R19

                                                       265/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
§22 55612*00




               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna           215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       T85)                              BF6) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        225/35R19
                               195/.. oder 205/..)
                                                        T88)

                                                       225/40R19

                                                       235/35R19

                                                       235/40R19
                                                       A01) K21)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K04) T89)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K04) K28)

                                                       255/35R19
                                                       A01) K01) K04) K21) K28)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       5 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna           225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       N235) T88)                        BF6) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        225/40R19
                               215/.. oder 225/..)
                                                        N235)

                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       235/40R19
                                                       A01) K21)

                                                       245/30R19
§22 55612*00




                                                       A01) K01) K04) T89)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K04) K28) T91)

                                                       255/35R19
                                                       A01) K01) K04) K21) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna           215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)          N225) T85)                        BF6)

                                                       225/35R19
                                                       N235) T88)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       6 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T85)                         BF7) K78)
                               Coupe, Kombi, Cabriolet,
                               Ausführungen mit
                                                        225/35R19
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           K28) K77) T88)
                               205/55R16 oder
                               205/50R17)               235/30R19
                                                        A93) K04) K28) K77) T86)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K04) K28) K77) K79)
§22 55612*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T85)                         BF7) K78)
                               Coupe, Kombi, Cabriolet,
                               Ausführungen mit
                                                        225/35R19
                               Serienreifen
                               205/65R15 oder           K28) K77)
                               205/60R16 oder
                               205/55R17)               235/35R19
                                                        K04) K28) K77) K79)

                                                       245/30R19
                                                       G3B) K01) K04) K28) K77) K79)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 162      Renault Megane           225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      G1R) T88)                         BF7) E70) K28) K77) K78)
                               Coupe, Kombi, Cabriolet,
                               Ausführungen mit
                                                        235/30R19
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  A93) K04) T86)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K04) K79)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       7 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130      Renault Megane,        215/35R19                           A02) bis A10)
                               Megane Grandtour       N225) T85)                          BF1)

                                                       225/35R19
                                                       A01) K03) K04) T88)

                                                       235/30R19
                                                       A01) K01) K04) T86)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K02) T89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55612*00




               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               151             Renault Megane GT,     225/35R19                           A01) bis A10)
                               Megane Grandtour GT K03) K04) T88)                         BF1)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RCB                            e2*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Scenic e-tech   235/45R19                          A01) bis A10)
                               electric                                                   BF1) K01)
                                                       245/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 81       Renault Scenic, Grand 225/35R19                            A02) bis A10)
                               Scenic                   T88)                              BF7)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        235/35R19
                               195/65R15 oder
                               205/55R16)               A01) G6N) K04) K64) K82) T91)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K04) K64) K82) T91)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       8 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 103      Renault Scenic, Grand 225/35R19                            A02) bis A10)
                               Scenic                   T88)                              BF7)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        225/40R19
                               205/65R15 oder
                               205/60R16 oder           A01) GA4) K64) K82)
                               205/55R17)
                                                        235/35R19
                                                        A01) K04) K64) K82) T91)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K04) K64) K82) T91)
§22 55612*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 118      Renault Scenic, Grand 225/35R19                            A02) bis A10)
                               Scenic                  T88)                               BF7)
                               (Ausführungen mit
                               Serienreifen
                                                       225/40R19
                               225/50R17 ww.
                               225/45R18)              A01) K64) K82)

                                                       235/35R19
                                                       A01) K04) K64) K82) T91)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K04) K64) K82) T91)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 97       Renault Scenic XMOD 225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF7) T88)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       9 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       225/40R19                          A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      N235)                              BF1)

                                                       235/35R19
                                                       A93) G7K) N245) T91)

                                                       235/40R19
                                                       N245)

                                                       245/35R19

                                                       255/35R19
                                                       A01) K04)
§22 55612*00




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       10 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 55612*00




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50858
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50864
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50864
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50852
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       11 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50852
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50864
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50858
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 55612*00




               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
                      8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G3B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                      205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       12 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855



               G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GA4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 55612*00




                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       13 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                         komplett zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
                         zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
                         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

               K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
                      Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
                      Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

               K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an die Radhauskante anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
§22 55612*00




                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
                      befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

               K82)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
                      nach außen aufzuweiten.

               K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                      außen aufzuweiten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  19b
               Seite :                       14 / 14
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 19b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 55612*00




               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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