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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD8
               Seite :                       1/3
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      73R9855
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 RONAL
               Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                           73R9855.08
                Radausführungskennz.:                                    73R9855.08
                Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 55612*00




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø64,1
                geprüfte Radlast: *)                                        775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.08 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.080 (KBA-Nr.
               55613*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp 73R9955, 73R9955.080 (KBA-Nr. 55613*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     TESLA MOTORS

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                         ZP50802     175 Nm
                         2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                         ZPM5X2145 175 Nm
                                                                                             o
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD8
               Seite :                           2/3
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                             e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET40              ET45,1
               190               Tesla Model 3          235/40R19         265/35R19                           A02) bis A10)
                                 Performance                                                                  B21a) BF1) S02)
                                 (Highland)             245/35R19         285/30R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              B21a) BF1) S02) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.080 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 55612*00




                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                        nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD8
               Seite :                       3/3
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B21a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1:
                     • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
§22 55612*00




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP50802
                      Anzugsmoment: 175 Nm

                      Achse: 2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2145o
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD8 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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