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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       1 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        73R9855
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                              RONAL                                      RONAL
               Montageposition:                         Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                           73R9855.473                            73R9855.573
               Radausführungskennz:                     73R9855.473                            73R9855.573
               Radgröße:                                8½J-Nx19H2                             8½J-Nx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                         45,1 mm                                   49,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                      112 mm                                    112 mm
               Lochzahl:                                     5                                         5
§22 55612*00




               Mittenlochdurchmesser:                    66,50 mm                                   66,50 mm
               Zentrierart:                           Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                             ohne Ring                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                        860 kg                                    850 kg
                Reifenabrollumfang:                       2260 mm                         2199 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
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               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19         215/35R19           A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     T85)                                  BF1) E93) E100) N225)
                               zulässig an            225/35R19         225/35R19           A02) bis A10)
                               Fahrzeugausführungen                                         BF1) E93) E100)
                               ab EG-Genehmigungs- 235/30R19            235/30R19           A01) bis A10)
                               Nr.                    K01) T86)         K04)                BF1) E93) E100)
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                      245/30R19         245/30R19           A01) bis A10)
                                                      K01) K13) K25)    K04)                BF1) E93) E100)
                                                      215/35R19         245/30R19           A01) bis A10)
                                                      N225) T85)        K04)                BF1) E93) E100) V00)
                                                      215/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
§22 55612*00




                                                      N225) T85)        K04) K28) K103)     BF1) E93) E100) V00)
                                                      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                                                                        K04) K28) K103)     BF1) E93) E100) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,      8½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1           ET49,1
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19        225/35R19          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb und                                            BF1) E95) E100) N235)
                               Allrad; Beim Typ 245G    235/30R19        235/30R19          A01) bis A10)
                               nur zulässig an          T86)             K04)               BF1) E95) E100)
                               Fahrzeugausführungen 235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                               ab EG-Genehmigungs- K13) K25)             K04) K103)         BF1) E95) E100)
                               Nr.
                                                        225/35R19        255/30R19          A01) bis A10)
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                        N235)            K04) K28) K103)    BF1) E95) E100) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               176 AMG                       e1*2007/46*1163*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               245G AMG                      e1*2007/46*1207*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               265 bis 280     Mercedes A-Klasse      235/35R19         235/35R19           A01) bis A10)
                               A45 AMG, AMG A45       K13) K25)         K04) K103)          BF1) E95)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       3 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,      8½J-Nx19H2,
                                                       ET45,1           ET49,1
               65              Mercedes B-Klasse       225/40R19        225/40R19           A02) bis A10)
                               electric drive                                               BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19           A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)                            N235)               BF1) E110) G9R)
                                                                                            A01) bis A10)
§22 55612*00




                                                      245/30R19         245/30R19
                                                      K01) K13)                             BF1) E110)
                                                      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                                                                        K04) K21)           BF1) E110) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19           A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)                        N235)               BF1) E104) G9R) T88)
                                                      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                                                      T88)              K04)                BF1) E104) GEV) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               88 bis 200      Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                               (Kombi, S204)          T88)              K04)                BF1) E104) V00)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       4 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19           A02) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio                      A94) N235)          A11) BF1) E110a) T88)
                               A205)                  225/35R19 M+S     225/35R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1) E110a) T88)
                                                      225/40R19         225/40R19           A02) bis A10)
                                                                        N235)               A11) BF1) E110a)
                                                      225/40R19 M+S     225/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E110a)
                                                      235/35R19          235/35R19          A02) bis A10)
                                                                         A94) N245)         A11) BF1) E110a)
                                                      235/35R19 M+S      235/35R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF1) E110a)
§22 55612*00




                                                      225/35R19          255/30R19          A02) bis A10)
                                                      T88)                                  A11) BF1) E110a) V00)
                                                      225/40R19          245/35R19          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E110a)
                                                      225/40R19          255/35R19          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E110a)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19           A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)                        A94) N235)          A11) BF1) E103) T88)
                                                      225/35R19 M+S     225/35R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF1) E103) T88)
                                                      225/40R19         225/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94a) N235) T93)    A11) BF1) E103) GAZ)
                                                      225/40R19 M+S     225/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94a) T93)          A11) BF1) E103) GAZ)
                                                      235/35R19         235/35R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) N245) T91)     A11) BF1) E103)
                                                      235/35R19 M+S     235/35R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94) T91)           A11) BF1) E103)
                                                      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                                                      T88)              A94a) K04) T91)     A11) BF1) E103) V00)
                                                      225/40R19         245/35R19           A02) bis A10)
                                                                        T93)                A11) BF1) E103)
                                                      225/40R19         255/35R19           A01) bis A10)
                                                                        K04)                A11) BF1) E103) GB9)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       5 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19         225/40R19           A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)                            A94a) N235) T93)    A11) BF1) E103) GCW)
                                                      225/40R19 M+S     225/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94a) T93)          A11) BF1) E103) GCW)
                                                      235/35R19         235/35R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) N245) T91)     A11) BF1) E103) GCT)
                                                      235/35R19 M+S     235/35R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94) T91)           A11) BF1) E103) GCT)
                                                      225/35R19         255/30R19           A01) bis A10)
                                                      T88)              A94a) K04) T91)     A11) BF1) E103) V00)
                                                      225/40R19         245/35R19           A02) bis A10)
                                                                        T93)                A11) BF1) E103) GCT)
§22 55612*00




                                                      225/40R19         255/35R19           A01) bis A10)
                                                                        K04)                A11) BF1) E103) GCV)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse     Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,     8½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1          ET49,1
               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      225/35R19 M+S   225/35R19 M+S       A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi; Serie                                     BF1) E95a)
                               auch 235/40R18 )         235/35R19       235/35R19           A01) bis A10)
                                                        K13) K25)       K103)               BF1) E95a)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               245G AMG                      e1*2007/46*1207*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse 225/35R19 M+S       225/35R19 M+S       A02) bis A10)
                               CLA 45 AMG             T88)                                  BF1)
                               (Limousine, Kombi)     235/35R19         235/35R19           A01) bis A10)
                                                      K13) K25)         K103)               BF1)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       6 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse    225/35R19         225/35R19           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     K03)                                  A11) BF1) T88)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/40R19         225/40R19       A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)                        A94) T93)       A11) BF2) E111a) ER1) N235)
§22 55612*00




                                                      225/40R19 M+S     225/40R19 M+S   A02) bis A10)
                                                                        A94) T93)       A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                        W235)
                                                      225/45R19        225/45R19        A02) bis A10)
                                                                       A94) T96)        A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                        GEE) N235)
                                                      225/45R19 M+S    225/45R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                       A94) T96)        A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                        GEE) W235)
                                                      235/40R19        235/40R19        A02) bis A10)
                                                                       A94) T95)        A11) BF2) E111a) ER1) N245)
                                                      235/40R19 M+S    235/40R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                       A94) T95)        A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                        W245)
                                                      245/35R19        245/35R19        A02) bis A10)
                                                                       A94) N255) T93)  A11) BF2) E111a)
                                                      245/35R19 M+S    245/35R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                       A94) T93)        A11) BF2) E111a)
                                                      245/40R19        245/40R19        A02) bis A10)
                                                                       A94) N255)       A11) BF2) E111a)
                                                      245/40R19 M+S    245/40R19 M+S    A02) bis A10)
                                                                       A94)             A11) BF2) E111a)
                                                      HL 245/40R19     HL 245/40R19     A02) bis A10)
                                                                       A94) N255)       A11) BF2) E111a)
                                                      HL 245/40R19 M+S HL 245/40R19 M+S A02) bis A10)
                                                                       A94)             A11) BF2) E111a)
                                                      255/35R19        255/35R19        A02) bis A10)
                                                                       A94) N265) T96)  A11) BF2) E111a)
                                                      255/40R19        255/40R19        A02) bis A10)
                                                                       N265)            A11) BF2) E111a) GA2)
                                                      215/40R19        245/35R19        A02) bis A10)
                                                      N225) T90)       A94) N255) T93)  A11) BF2) E111a) V00)
                                                      225/40R19        255/35R19        A02) bis A10)
                                                      N235)            A94) N265) T96)  A11) BF2) E111a) V00)
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       7 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      8½J-Nx19H2,       8½J-Nx19H2,
                                                      ET45,1            ET49,1
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R19         225/45R19           A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)                            A94) T96)           A11) BF2) ER1) GEE) N235)
                                                      225/45R19 M+S     225/45R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94) T96)           A11) BF2) ER1) GEE) W235)
                                                      235/40R19         235/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) T95)           A11) BF2) ER1) N245)
                                                      235/40R19 M+S     235/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94) T95)           A11) BF2) ER1) W245)
                                                      245/40R19         245/40R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) N255) T98)     A11) BF2)
                                                      245/40R19 M+S     245/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94) T98)           A11) BF2)
§22 55612*00




                                                      HL 245/40R19      HL 245/40R19        A02) bis A10)
                                                                        A94) N255)          A11) BF2)
                                                      HL 245/40R19 M+S HL 245/40R19 M+S     A02) bis A10)
                                                                        A94)                A11) BF2)
                                                      255/35R19         255/35R19           A02) bis A10)
                                                                        A94) N265) T96)     A11) BF2)
                                                      255/40R19         255/40R19           A02) bis A10)
                                                                        N265)               A11) BF2) GA2)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                              e9*2001/116*0048*..
               639/2                            e1*2007/46*0457*..
               639/4                            e1*2007/46*0458*..
               639/4                            L275
               639/5                            e1*2007/46*0459*..
               639/5                            L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      8½J-Nx19H2,
                                                         ET45,1           ET49,1
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano      245/40R19        245/40R19         A01) bis A10)
                               (2. Generation W/V        K01)             K04)              BF2) E106) T98)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster Serienbereifung
                               in 16/17/18Zoll; 2WD,
                               4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       8 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55612*00




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       9 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
§22 55612*00




               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
                     die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       10 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855



               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1710 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 55612*00




                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
                    255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                      A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
                    min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       11 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
                    225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
§22 55612*00




                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       12 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§22 55612*00




                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CC11a
               Seite :                       13 / 13
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855



               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
§22 55612*00




                      entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage CC11a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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