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							               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD10
               Seite :                       1 / 12
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      73R9855
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 RONAL
               Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                           73R9855.473
                Radausführungskennz.:                                    73R9855.473
                Radgröße:                                                8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 55612*00




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr.
               55613*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3044 130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           2 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               66 bis 155        Mercedes A-Klasse      245/30R19         245/30R19                           A01) bis A10)
                                 (Beim Typ 245G nur     K01) K13) K25)                                        BF1) E93) E100) EB1) EB2)
                                 zulässig an
                                 Fahrzeugausführungen
                                 ab EG-Genehmigungs- 215/35R19            245/30R19                           A01) bis A10)
                                 Nr.                    N225) T85)                                            BF1) E93) E100) EB1) EB2)
                                 e1*2001/116*0470*04)                                                         V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55612*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                             e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               115 bis 225       Mercedes C-Klasse      245/30R19         245/30R19                           A01) bis A10)
                                 (Coupe, C204)          K01) K13)                                             BF1) E110)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                             e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               88 bis 225        Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                 (Limousine, W204)      T88)                                                  BF1) E104) GEV) V00)
                                                        225/35R19         265/30R19                           A01) bis A10)
                                                        T88)                                                  BF1) E104) G8V) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           3 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                            e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               88 bis 200        Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                 (Kombi, S204)          T88)                                                  BF1) E104) V00)
                                                        225/35R19         265/30R19                           A01) bis A10)
                                                        T88)                                                  BF1) E104) G1R) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                             e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
§22 55612*00




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               110 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19         235/35R19                           A02) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio                                                          A11) BF1) E110a)
                                 A205)                  235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                                              225/35R19               255/30R19               A02) bis A10)
                                                              T88)                                            A11) BF1) E110a) V00)
                                                              225/40R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E110a)
                                                              225/40R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E110a)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           4 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                             e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               85 bis 245        Mercedes C-Klasse      235/35R19         235/35R19                           A02) bis A10)
                                 (Limousine, W205)                                                            A11) BF1) E103)
                                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103)
                                                              225/35R19               255/30R19               A01) bis A10)
                                                              T88)                                            A11) BF1) E103) V00)
                                                              225/40R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103)
                                                              225/40R19               255/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103) GB9)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
§22 55612*00




               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                            e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               85 bis 245        Mercedes C-Klasse      235/35R19         235/35R19                           A02) bis A10)
                                 (Kombi, S205)                                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103) GCT)
                                                              225/35R19               255/30R19               A01) bis A10)
                                                              T88)                                            A11) BF1) E103) V00)
                                                              225/40R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103) GCT)
                                                              225/40R19               255/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E103) GCV)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           5 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                               e1*2001/116*0501*..
               212G                              e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET45,1           ET52
               100 bis 225       Mercedes E-Klasse        235/35R19        235/35R19                          A02) bis A10)
                                 (W212, Limousine,                                                            A11) BF1) E111) EB3)
                                 Ausführungen mit         255/30R19        255/30R19                          A02) bis A10)
                                 kleinsten Serienreifen                                                       A11) BF1) E111) EB3)
                                 in 16Zoll)               225/35R19        255/30R19                          A02) bis A10)
                                                          T88)                                                A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                                          225/35R19        265/30R19                          A02) bis A10)
                                                          T88)                                                A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                                          235/35R19        255/30R19                          A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                                              235/35R19               265/30R19               A02) bis A10)
§22 55612*00




                                                                                                              A11) BF1) E111) EB3) V00)
                                                              235/35R19               275/30R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) E111) EB3) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                               e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET45,1           ET52
               125 bis 300       Mercedes E-Klasse        255/30R19        255/30R19                          A02) bis A10)
                                 (W212, Limousine,                                                            BF1) E111) EB3) T91)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen
                                 in 17Zoll oder 18Zoll)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           6 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                              e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET45,1           ET52
               100 bis 225       Mercedes E-Klasse        235/35R19        275/30R19                          A01) bis A10)
                                 (S212, Kombi,                                                                BF1) E111) EB3) V00)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen
                                 225/..)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
§22 55612*00




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               110 bis 270       Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                           A02) bis A10)
                                 (W213, Limousine)                                                            A11) BF2) E111a) N245)
                                                        245/35R19         245/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                                              245/40R19               245/40R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                                              255/35R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                                              255/40R19               255/40R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a) GA2)
                                                              215/40R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                                              N225) T90)                                      A11) BF2) E111a) V00)
                                                              215/40R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                              N225) T90)                                      A11) BF2) E111a) V00)
                                                              225/40R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                              N235)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                                              225/45R19               285/35R19               A02) bis A10)
                                                              N235)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                                              235/40R19               265/35R19               A02) bis A10)
                                                              N245)                                           A11) BF2) E111a) V00)
                                                              245/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a) V00)
                                                              245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a)
                                                              HL 245/40R19            275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a) V00)
                                                              255/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a) V00)
                                                              255/40R19               285/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E111a) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           7 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                            e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               110 bis 270       Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                           A02) bis A10)
                                 (S213, Kombi)                                                                A11) BF2) N245)
                                                        245/40R19         245/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2)
                                                              255/35R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2)
                                                              255/40R19               255/40R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) GA2)
                                                              245/40R19               275/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2)
                                                              HL 245/40R19            275/35R19               A02) bis A10)
§22 55612*00




                                                                                                              A11) BF2) V00)
                                                              255/35R19               285/30R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) V00)
                                                              255/40R19               285/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                           e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET45,1           ET52
               109 bis 135       Mercedes EQE            255/40R19        255/40R19                           A01) bis A10)
                                 (V295, ohne und mit                                                          BF2) E130) ER3) G01)
                                 Hinterachslenkung bis   255/45R19        255/45R19                           A02) bis A10)
                                 5°, SA Code 201, nicht                                                       BF2) E130) ER2)
                                 für AMG)                265/45R19        265/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              BF2) E130) ER1)
                                                              235/50R19               285/40R19               A01) bis A10)
                                                              N245)                                           BF2) E130) ER2) V00)
                                                              235/50R19 M+S           285/40R19 M+S           A01) bis A10)
                                                              W245)                                           BF2) E130) ER2) V00)
               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                             RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                      CD10
               Seite :                           8 / 12
               Auftraggeber :                    Ronal GmbH
               Teiletyp :                        73R9855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET45,1            ET52
               100 bis 225       Mercedes GLK           245/45R19         245/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              BF3)
                                                              235/45R19               265/40R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF3) V00)
                                                              235/45R19               275/40R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF3) V00)
                                                              245/45R19               265/40R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF3) V00)
                                                              245/45R19               275/40R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF3) V00)
                                                              245/45R19               285/40R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF3) V00)
§22 55612*00




               Die Verwendung des Rades 73R9855, 73R9855.473 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 73R9955, 73R9955.373 (KBA-Nr. 55613*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                        nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD10
               Seite :                       9 / 12
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
§22 55612*00




                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3044
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD10
               Seite :                       10 / 12
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
                     die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
§22 55612*00




               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW mit unbelüfteter Scheibe Ø276x9 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW mit unbelüfteter Scheibe Ø276x9 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                      zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                      Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD10
               Seite :                       11 / 12
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                      A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
§22 55612*00




                    min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
                    225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
               Nr. :                         RA-001430-A0-104
               Anlage-Nr. :                  CD10
               Seite :                       12 / 12
               Auftraggeber :                Ronal GmbH
               Teiletyp :                    73R9855


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55612*00




               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage CD10 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025
						
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