Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 73R9855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 73R9855.173 73R9855.473
Radausführungskennz: 73R9855.173 73R9855.473
Radgröße: 8½J-Nx19H2 8½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30,1 mm 45,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
§22 55612*00
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg 860 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K01) BF1)
(Limousine, W205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K01) A94a) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
§22 55612*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K01) BF1)
(Kombi, S205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K01) A94a) T91) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A94) N255) A11) BF2) E134) EF0)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF2) E134) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
(S214, Kombi, nicht A94) A11) BF2) EF0)
AllTerrain)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit K01) A94) BF2) E130) ER1) N245)
Hinterachslenkung bis 235/50R19 M+S 235/50R19 M+S A01) bis A10)
5°, SA Code 201, nicht K01) A94) BF2) E130) ER1) W245)
für AMG) A01) bis A10)
245/45R19 245/45R19
K01) A94) BF2) E130) ER1) N255)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) A94) BF2) E130) ER1) W255)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) A94) T100) BF2) E130) ER1) G01)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) A94) BF2) E130) ER1)
§22 55612*00
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) A94a) K04) BF2) E130) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 8½J-Nx19H2,
ET30,1 ET45,1
109 bis 135 Mercedes EQE 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10)
(V295, K01) A94) BF2) E130a) ER1) N245)
Hinterachslenkung 10°, 235/50R19 M+S 235/50R19 M+S A01) bis A10)
SA Code 216, nicht für K01) A94) BF2) E130a) ER1) W245)
AMG) A01) bis A10)
245/45R19 245/45R19
K01) A94) BF2) E130a) ER1) N255)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) A94) BF2) E130a) ER1) W255)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) A94) BF2) E130a) ER1)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) A94a) K04) BF2) E130a) ER1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55612*00
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 150 Nm
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
§22 55612*00
E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55612 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001430-A0-104
Anlage-Nr. : CC3a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R9855
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55612*00
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage CC3a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 73R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025