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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      73R9955
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             73R9955.073
                Radausführungskennz.:                                      73R9955.073
                Radgröße:                                                  9½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           20,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55613*00




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          745 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2170 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                  moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                  ZPS5X3302 140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2M                           e1*2018/858*00211*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               338 bis 353     BMW M2                 275/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 210      BMW 3er                235/35R19                           A01) bis A10)
                               (Heckantrieb)                                              A11) BF1) K01) K02) N245)
                                                                                          T91)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 3er                  235/35R19                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            A11) BF1) K01) K02) N245)
                                                                                          T91)
§22 55613*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               250 bis 275     BMW M340i, M340d         235/35R19                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) K01) K02) T91)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G234M                         e1*2018/858*00003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375 bis 390     BMW M3 Touring, M3     275/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                               Touring Competition                                        A94a) BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G234M                           e1*2018/858*00003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               353 bis 390     BMW M4, M4               275/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                               Competition                                                A94a) BF1)
                               (Coupe, Cabrio)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     235/40R19                           A01) bis A10)
                                                      N245)                               BF1) K01) K02)

                                                        255/35R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 105      BMW i4                 255/40R19                                A01) bis A10)
                                                      ER8)                                     BF1) K01) K02)

                                                       275/35R19
                                                       ER10)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER8)
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER10) V00)
                                                       245/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
§22 55613*00




                                                       K01)                 K02)               BF1) ER8) V00)
                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER8) V00)
                                                       265/35R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER10) V00)
                                                       275/35R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER8) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             BMW i4 M50             275/35R19                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) ER10) K01) K02)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER10) V00)
                                                       265/35R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) ER10) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                            e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/40R19                               A01) bis A10)
                               xDrive, BMW 5er Hybrid ER11) K04) N245) T95)                    A11) BF1) E21) K01)
                               (Limousine, außer
                               M550i xDrive und
                                                       245/40R19
                               M550d xDrive)
                                                       ER9) K02) K26)

                                                       255/35R19
                                                       K02) T96)

                                                       255/40R19
                                                       ER8) K02) K13) K25) K26) K90)

                                                       HL 255/35R19
                                                       K02)
§22 55613*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F5LM                          e1*2007/46*1828*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441 bis 467     BMW M5, M5             265/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                               Competition                                                     BF1)
                                                       275/35R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       265/40R19 M+S        275/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 230     BMW 5er                245/40R19                                A01) bis A10)
                               (Limousine)            ER9) T98)                                A11) B84) BF1) EF0) K01)
                                                                                               K02)
                                                       245/45R19
                                                       ER6) M00)

                                                       255/40R19
                                                       ER8)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               A11) B84) BF1) EF0) ER6)
§22 55613*00




                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) B84) BF1) EF0) ER8)
                                                                                               V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                           e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 230     BMW 5er                245/40R19                                A01) bis A10)
                               (Touring)              ER9) N255) T98)                          A11) B84) BF1) EF0) K01)
                                                                                               K02)
                                                       245/45R19
                                                       ER6) M00) N255)

                                                       255/40R19
                                                       ER8) N265) T100)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) B84) BF1) EF0) ER8)
                                                                                               V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/45R19                                A01) bis A10)
                                                      ER6) K04) M00)                           A11) BF1)

                                                       255/40R19
                                                       ER8) K04)

                                                       265/40R19
                                                       ER7) K01) K04)

                                                       275/35R19
                                                       ER10) K01) K02)

                                                       275/40R19
§22 55613*00




                                                       ER6) K01) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       M00)                 K02)               A11) BF1) ER6)
                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                            K02)               A11) BF1) ER8) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW 7er                 245/45R19                               A01) bis A10)
                               (Baureihe G11)          ER6) M00)                               A11) BF1) K04)

                                                       255/40R19
                                                       ER8) K03)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04) K28)          A11) BF1) ER6)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 255/45R19                                A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) ER4) K01) K04)
                                                                                               K78)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S                              A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) EF0) ER4) K01)
                                                                                               K04) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XN                          e1*2018/858*00409*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     BMW X3                 255/45R19                                A02) bis A10)
                                                      ER4) N265)                               B89) BF1)

                                                       255/50R19
                                                       A01) ER1) K01) K02) M00) N265)
§22 55613*00




                                                       265/45R19
                                                       A01) ER3) K01) K04) N275)

                                                       275/45R19
                                                       A01) ER2) K01) K02) N285)

                                                       285/40R19
                                                       A01) ER5) K01) K02)

                                                       285/45R19
                                                       A01) ER1) K01) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                                                            K02)               B89) BF1) ER5) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 255/45R19                                A01) bis A10)
                                                      ER4) K03)                                A11) BF1) K04)

                                                       265/45R19
                                                       ER3) K01)

                                                       285/40R19
                                                       ER5) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                                       K03)                 K04)               A11) BF1) ER5) V00)
§22 55613*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S                              A01) bis A10)
                                                      ER4) K03)                                A11) BF1) K04)

                                                       265/45R19 M+S
                                                       ER3) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/45R19 M+S        285/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                       K03)                 K04)               A11) BF1) ER5) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 55613*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                      Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3302
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 55613*00




               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER9) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               ER10) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER11) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 55613*00




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                         um 5 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an
                      das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55613*00




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001431-A0-104
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  73R9955


               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 2a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 73R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 55613*00




               Geschäftsstelle Essen, 10.07.2025