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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  9R5705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          9R5705.11
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        17 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                         695 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1985 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
5/1, 5/H, 7/1, CS/1             Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51106 120 Nm
                                Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm




RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2/5                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


Typ:                             5/1
ABE / EG-Genehmigung:            8339/2; 8339/3; 8339/4
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 135   BMW 5’er                     195/65R15                         A01) bis A10)
              (nicht zulässig an                                             K02)
              Fahrzeugen mit M-Technik) 205/60R15
                                           K13)K22)

                                                                             5/120/72



Typ:                          5/H
ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 141   BMW 5’er Limousine,      195/65R15 M+S                         A02) bis A10)
              BMW 5’er Touring                                               A94)
                                       195/65R15
                                       E05a)

                                           205/65R15

                                           225/60R15

155 bis 210     BMW 5’er Limousine,        205/65R15 M+S                     A02) bis A10)
                BMW 5’er Touring                                             A94)
                                           225/60R15

E700/1/NT1E     1050/1300                                                    5/120/72.5



Typ:                          CS/1
ABE / EG-Genehmigung:         9892/1; 9892/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 160  BMW 6’er CSI              205/65R15                            A02) bis A10)
              (ohne M-Technik)          A01)E05)K12)

                                           225/60R15
                                           A01)K02)K12)K24)

191 bis 210     BMW 6’er CSI               205/65R15
                (mit M-Technik)            E05a)

                                           205/65R15 M+S
                                           E05)

                                           225/60R15
                                           E05a)
                                                                             5/120/72




RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


Typ:                          7/1
ABE / EG-Genehmigung:         E296
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 138 bis 145  BMW 730i                 205/65R15                      A02) bis A10)
              (normaler Radstand)                                     A94)
                                       225/60R15

155 bis 162   BMW 735i                 205/65R15 M+S
              (normaler Radstand)
                                       205/65R15
                                       E05a)

                                       225/60R15

155 bis 220   BMW 735i                 225/60R15
              BMW 750i
              (langer Radstand)



Typ:                          7/1
ABE / EG-Genehmigung:         E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 138          BMW 730i                 205/65R15                      A02) bis A10)
              (normaler Radstand)                                     A94)
                                       225/60R15

155 bis 160   BMW 730i                 205/65R15 M+S
              BMW 735i
              (normaler Radstand)      205/65R15
                                       E05a)

                                       225/60R15

155 bis 220   BMW 730i                 225/60R15
              BMW 735i
              BMW 740i
              BMW 750i
              (langer Radstand)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.11.2019




RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705