Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9R5705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 9R5705.11
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 17 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 695 kg
bei Reifenabrollumfang: 1985 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5/1, 5/H, 7/1, CS/1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 5/1
ABE / EG-Genehmigung: 8339/2; 8339/3; 8339/4
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 BMW 5’er 195/65R15 A01) bis A10)
(nicht zulässig an K02)
Fahrzeugen mit M-Technik) 205/60R15
K13)K22)
5/120/72
Typ: 5/H
ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 141 BMW 5’er Limousine, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
BMW 5’er Touring A94)
195/65R15
E05a)
205/65R15
225/60R15
155 bis 210 BMW 5’er Limousine, 205/65R15 M+S A02) bis A10)
BMW 5’er Touring A94)
225/60R15
E700/1/NT1E 1050/1300 5/120/72.5
Typ: CS/1
ABE / EG-Genehmigung: 9892/1; 9892/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 160 BMW 6’er CSI 205/65R15 A02) bis A10)
(ohne M-Technik) A01)E05)K12)
225/60R15
A01)K02)K12)K24)
191 bis 210 BMW 6’er CSI 205/65R15
(mit M-Technik) E05a)
205/65R15 M+S
E05)
225/60R15
E05a)
5/120/72
RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
138 bis 145 BMW 730i 205/65R15 A02) bis A10)
(normaler Radstand) A94)
225/60R15
155 bis 162 BMW 735i 205/65R15 M+S
(normaler Radstand)
205/65R15
E05a)
225/60R15
155 bis 220 BMW 735i 225/60R15
BMW 750i
(langer Radstand)
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
138 BMW 730i 205/65R15 A02) bis A10)
(normaler Radstand) A94)
225/60R15
155 bis 160 BMW 730i 205/65R15 M+S
BMW 735i
(normaler Radstand) 205/65R15
E05a)
225/60R15
155 bis 220 BMW 730i 225/60R15
BMW 735i
BMW 740i
BMW 750i
(langer Radstand)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
Kreisfahrt.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 27.11.2019
RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705