Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 9R5705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 9R5705.11 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 17 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: 695 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 5/1, 5/H, 7/1, CS/1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Typ: 5/1 ABE / EG-Genehmigung: 8339/2; 8339/3; 8339/4 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 BMW 5’er 195/65R15 A01) bis A10) (nicht zulässig an K02) Fahrzeugen mit M-Technik) 205/60R15 K13)K22) 5/120/72 Typ: 5/H ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 141 BMW 5’er Limousine, 195/65R15 M+S A02) bis A10) BMW 5’er Touring A94) 195/65R15 E05a) 205/65R15 225/60R15 155 bis 210 BMW 5’er Limousine, 205/65R15 M+S A02) bis A10) BMW 5’er Touring A94) 225/60R15 E700/1/NT1E 1050/1300 5/120/72.5 Typ: CS/1 ABE / EG-Genehmigung: 9892/1; 9892/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 160 BMW 6’er CSI 205/65R15 A02) bis A10) (ohne M-Technik) A01)E05)K12) 225/60R15 A01)K02)K12)K24) 191 bis 210 BMW 6’er CSI 205/65R15 (mit M-Technik) E05a) 205/65R15 M+S E05) 225/60R15 E05a) 5/120/72 RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Typ: 7/1 ABE / EG-Genehmigung: E296 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 138 bis 145 BMW 730i 205/65R15 A02) bis A10) (normaler Radstand) A94) 225/60R15 155 bis 162 BMW 735i 205/65R15 M+S (normaler Radstand) 205/65R15 E05a) 225/60R15 155 bis 220 BMW 735i 225/60R15 BMW 750i (langer Radstand) Typ: 7/1 ABE / EG-Genehmigung: E296/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 138 BMW 730i 205/65R15 A02) bis A10) (normaler Radstand) A94) 225/60R15 155 bis 160 BMW 730i 205/65R15 M+S BMW 735i (normaler Radstand) 205/65R15 E05a) 225/60R15 155 bis 220 BMW 730i 225/60R15 BMW 735i BMW 740i BMW 750i (langer Radstand) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch Kreisfahrt. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 27.11.2019 RA-001051-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET17_9R5705