Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9R5705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 9R5705.073
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 23 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 1985 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG. bzw. Mercedes-Benz AG, Stuttgart
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
107, 116, 123, 123C, 123D, Radschraube, Kugel Ø24mm, ZPS5X3055 110 Nm
123T, 126, 126C Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
RA-001051-A0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
107 7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 180 Mercedes SL 205/65R15 A02) bis A10)
(W107)
225/60R15
235/55R15
A01)L01a)
5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
116 8342
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 210 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)
SEL
(W116) 225/60R15
A01)L01a)
235/55R15
A01)L01a)
5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
126 B555; B555/1
126C C273; C273/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 221 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)
SEL, SEC (W126)
225/60R15
A01)K11)K12)L01a)
235/55R15
A01)K11)K12)L01a)
5/112/66,5
RA-001051-A0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
123 9850; 9850/1
123C A309; A309/1
123D 9851; 9851/1
123T A753; A753/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 136 Mercedes W123 205/60R15 A01) bis A10)
K03a)L26)
205/65R15
225/50R15
K11)K12)G01)
5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-001051-A0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifen-Kombination herzustellen.
L26) Durch den Einbau von Lenkhebeln nach Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116
3321 620 links bzw. Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 720 rechts ist
eine ausreichender Abstand zwischen Reifen und Spurstangengelenken herzustellen.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 27.11.2019
RA-001051-A0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705