Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-C0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 9R5705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 9R5705.073 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 23 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 1985 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG. bzw. Mercedes-Benz AG, Stuttgart Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 107, 116, 123, 123C, 123D, Radschraube, Kugel Ø24mm, ZPS5X3055 110 Nm 123T, 126, 126C Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-C0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 107 7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 180 Mercedes SL 205/65R15 A02) bis A10)B18)B22) (W107) 225/60R15 235/55R15 A01)L01a) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 116 8342 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 210 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)B18)B22) SEL (W116) 225/60R15 A01)L01a) 235/55R15 A01)L01a) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 126 B555; B555/1 126C C273; C273/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 221 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)B18)B22) SEL, SEC (W126) 225/60R15 A01)K11)K12)L01a) 235/55R15 A01)K11)K12)L01a) 5/112/66,5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 123 9850; 9850/1 123C A309; A309/1 123D 9851; 9851/1 123T A753; A753/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 136 Mercedes W123 205/60R15 A01) bis A10)B18)B22) K03a)L26) 205/65R15 225/50R15 K11)K12)G01) 5/112/66,5 RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-C0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500 Nr. : RA-001051-C0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R5705 A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B18) Bei Fahrzeugen mit ABS (Anti-Blockier-System) ist an Achse 1 der Halter der ABS- Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung bzw. dem Halter und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen. B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifen-Kombination herzustellen. L26) Durch den Einbau von Lenkhebeln nach Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 620 links bzw. Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 720 rechts ist eine ausreichender Abstand zwischen Reifen und Spurstangengelenken herzustellen. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 29.06.2021 RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx