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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9R5705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            9R5705.073
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           23 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1985 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Daimler-Benz AG. bzw. Mercedes-Benz AG, Stuttgart

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
107, 116, 123, 123C, 123D,       Radschraube, Kugel Ø24mm,                  ZPS5X3055 110 Nm
123T, 126, 126C                  Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
107                            7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 180    Mercedes SL             205/65R15                         A02) bis A10)B18)B22)
                (W107)
                                        225/60R15

                                         235/55R15
                                         A01)L01a)
                                                                          5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
116                            8342
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 210     Mercedes S-Klasse, SE,  205/65R15                         A02) bis A10)B18)B22)
                SEL
                (W116)                  225/60R15
                                        A01)L01a)

                                         235/55R15
                                         A01)L01a)
                                                                          5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
126                            B555; B555/1
126C                           C273; C273/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 221     Mercedes S-Klasse, SE,  205/65R15                         A02) bis A10)B18)B22)
                SEL, SEC (W126)
                                        225/60R15
                                        A01)K11)K12)L01a)

                                         235/55R15
                                         A01)K11)K12)L01a)
                                                                          5/112/66,5



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
123                            9850; 9850/1
123C                           A309; A309/1
123D                           9851; 9851/1
123T                           A753; A753/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 136     Mercedes W123           205/60R15                         A01) bis A10)B18)B22)
                                                                          K03a)L26)
                                         205/65R15

                                         225/50R15
                                         K11)K12)G01)
                                                                          5/112/66,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. :                      RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 9R5705


A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

B18) Bei Fahrzeugen mit ABS (Anti-Blockier-System) ist an Achse 1 der Halter der ABS-
     Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der
     Steuerleitung bzw. dem Halter und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist
     der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
     Reifen-Kombination herzustellen.

L26) Durch den Einbau von Lenkhebeln nach Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116
     3321 620 links bzw. Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 720 rechts ist
     eine ausreichender Abstand zwischen Reifen und Spurstangengelenken herzustellen.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2021




RA-001051-C0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx