Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9R5705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 9R5705.073
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 23 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 1985 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
251, 253, 253-609, 255 Vorderachse: ZPS5X3277 160 Nm
Radschraube, Kugel Ø24 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Hinterachse: ZPM5X2152 160 Nm
Radmutter, Kugel Ø24 mm,
Gewinde M14x1,5
251-299, 253-299, 253-6-299, Radmutter, Kugel Ø24 mm, ZPM5X2152 160 Nm
255-299 Gewinde M14x1,5
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 251
ABE / EG-Genehmigung: B206; B206/1; B206/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 VW Kastenwagen, 205/65R15 A01) bis A10)E0X)
Hochraumkastenwagen E102) K01a)K02a)S02)
(T3)
215/60R15
E102)
225/55R15
E102)T92)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/60R15 225/60R15 A01) bis A10)E0X)
E102) K01a)K02a)S02)V90)
Typ: 251-299
ABE / EG-Genehmigung: D684; D684/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 82 VW Kastenwagen, 205/65R15 A01) bis A10)E0Y)ER1)
Hochraumkastenwagen E102) E103)K01a)K02a)S02)
(T3 Syncro)
215/60R15
E102)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 253
ABE / EG-Genehmigung: B207; B207/1; B207/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 VW Kombi, 205/65R15 A01) bis A10)E0X)
VW Hochraumkombi E102) K01a)K02a)S02)
(T3)
215/60R15
E102)
225/55R15
E102)T92)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/60R15 225/60R15 A01) bis A10)E0X)
E102) K01a)K02a)S02)V90)
Typ: 253-299
ABE / EG-Genehmigung: D682; D682/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 82 VW Kombi, 205/65R15 A01) bis A10)E0Y)ER1)
VW Hochraumkombi E102) E103)K01a)K02a)S02)
(T3 Syncro)
215/60R15
E102)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 253-609
ABE / EG-Genehmigung: B434; B434/1; B434/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 VW Campingwagen 205/65R15 A01) bis A10)E0X)ER1)
(T3) E102) E103)K01a)K02a)S02)
215/60R15
E102)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
Typ: 253-6-299
ABE / EG-Genehmigung: D687; D687/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 82 VW Campingwagen 205/65R15 A01) bis A10)E0Y)ER1)
(T3 Syncro) E102) E103)K01a)K02a)S02)
215/60R15
E102)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
Typ: 255
ABE / EG-Genehmigung: B208; B208/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 VW Bus 205/65R15 A01) bis A10)E0X)
(T3) E102) K01a)K02a)S02)
215/60R15
E102)
225/55R15
E102)T92)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/60R15 225/60R15 A01) bis A10)E0X)
E102) K01a)K02a)S02)V90)
Typ: 255-299
ABE / EG-Genehmigung: D683; D683/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
51 bis 82 VW Bus 205/65R15 A01) bis A10)E0Y)ER1)
(T3 Syncro) E102) E103)K01a)K02a)S02)
215/60R15
E102)
225/60R15
E102)
235/55R15
E102)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
E0X) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit Stehbolzen
kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der Radbefestigung
muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen gewährleistet sein.
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 40500
Nr. : RA-001051-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 9R5705
E0Y) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 1 und Achse 2 mit Stehbolzen mit
einer Länge von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit
Stehbolzen kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der
Radbefestigung muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen
gewährleistet sein .
E102) Aufgrund von unterschiedlich verbauten oberen Querlenker ist diese Reifengröße nur an
Fahrzeugausführungen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 10mm zwischen
Reifen und oberen Querlenker gegeben ist.
E103) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
195/R16C oder 205R16C oder 205R14C ausgerüstet sind oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen.
K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
sorgen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V90) Die Verwendung dieser Reifenkombination an Fahrzeugen mit ABS ist nur zulässig,
sofern die Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R5705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.05.2020
RA-001051-C0-104-04~VW-5-112-66_5-ET23_9R5705.docx