Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 9R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 9R705.11 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 390L, 390X, 392C, 3C, 5/H, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP 51106 120 Nm 560L, 7/1, 7/G Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm 3L bis Nachtrag 04: ZP 51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm ab Nachtrag 05: ZP 51106 140 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 3K bis Nachtrag 05: ZP 51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm ab Nachtrag 06: ZP 51106 140 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: ZP 51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm ab Nachtrag 04: ZP 51106 140 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 3K-N1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP 51106 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R16 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)N205) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 195/55R16 M+S Typ 1K4 ab A01)K02)K03)K13)W205) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 195/60R16 A01)K02)K03)K13)K25)K28)N205) 195/60R16 M+S A01)K02)K03)K13)K25)K28)W205) RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)A94)K03)N215) EF0) Coupe) 205/55R16 M+S A01)A94)K03) 215/50R16 A01)A94a)K03)K04)N225) 215/50R16 M+S A01)A94a)K03)K04) 215/55R16 A01)G8L)K03)K04)N225) 215/55R16 M+S A01)G8L)K03)K04) 225/50R16 A01)K01)K04)N235) 225/50R16 M+S A01)K01)K04) 235/50R16 A01)G8L)K01)K04)N245) 235/50R16 M+S A01)G8L)K01)K04) RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- A01)A94)K03)N215) E66)EF0) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 205/55R16 M+S Kombi, bis EG-Genehmig.- A01)A94)K03) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 215/50R16 Gen.-Nr. A01)A94a)K03)K04)N225) e1*2007/46*0316*07) 215/50R16 M+S A01)A94a)K03)K04) 215/55R16 A01)G8L)K03)K04)N225) 215/55R16 M+S A01)G8L)K03)K04) 225/50R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)G8L)K01)K04) RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01)K01)K04) A11)E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)G01)K01)K04)K13)K22) 215/60R16 A01)G01)K01)K02) 225/55R16 A01)K01)K02) 235/55R16 A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82) 245/50R16 A01)K01)K02)K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01)K01)K04) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16 e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K01)K04)K13)K22) kleinsten Serienreifen 205/..) 215/60R16 A01)G01)K01)K02) 225/55R16 A01)K01)K02) 235/55R16 A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82) 245/50R16 A01)K01)K02)K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K01) K02)K82) E66b)V00) RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560L e1*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 200 BMW 5er, Limousine 205/60R16 A02) bis A10) A94)N215) E50)EF0) 205/60R16 M+S A94) 215/55R16 A94)N225) 215/60R16 A94)N225) 225/55R16 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560L e1*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 200 BMW 5er, Kombi 205/60R16 M+S A02) bis A10) A94)ER1) EF0) 225/55R16 A94) 235/50R16 235/55R16 Typ: 5/H ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 141 BMW 5er 215/55R16 A02) bis A10)A94) (Limousine, Kombi) E45) 215/55R16 M+S 155 bis 210 BMW 5er 215/55R16 M+S A02) bis A10)A94) (Limousine, Kombi) E700/1/NT1E 1050/1300 5/120/72.5 RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ: 7/1 ABE / EG-Genehmigung: E296; E296/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 220 BMW 7er 225/50R16 A02) bis A10)A94) E2961/1/NT2E 1130/1280 5/120/72.5 Typ: 7/G ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0007*.., e1*98/14*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 142 BMW 7er 215/65R16 A02) bis A10)A94)E48) E05a) 215/65R16 M+S 225/60R16 E05a) 225/60R16 M+S 235/60R16 E05a) 235/60R16 M+S e1*98/14*0007*12E 1220/1530 5/120/72 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E48) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7,5 Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021 RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx