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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             9R705.11
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                            730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW




RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
390L, 390X, 392C, 3C, 5/H,            Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP 51106 120 Nm
560L, 7/1, 7/G                        Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
3L                                    bis Nachtrag 04:                           ZP 51106 120 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                      ab Nachtrag 05:                            ZP 51106 140 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
3K                                    bis Nachtrag 05:                           ZP 51106 120 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                      ab Nachtrag 06:                            ZP 51106 140 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
1K2, 1K4                              bis Nachtrag 03:                           ZP 51106 120 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                      ab Nachtrag 04:                            ZP 51106 140 Nm
                                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                      Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
3K-N1                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP 51106 140 Nm
                                      Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)N205)             EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 195/55R16 M+S
                Typ 1K4 ab                    A01)K02)K03)K13)W205)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           195/60R16
                                            A01)K02)K03)K13)K25)K28)N205)

                                            195/60R16 M+S
                                            A01)K02)K03)K13)K25)K28)W205)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                    205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)A94)K03)N215)                 EF0)
                Coupe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A01)A94)K03)

                                           215/50R16
                                           A01)A94a)K03)K04)N225)

                                           215/50R16 M+S
                                           A01)A94a)K03)K04)

                                           215/55R16
                                           A01)G8L)K03)K04)N225)

                                           215/55R16 M+S
                                           A01)G8L)K03)K04)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)N235)

                                           225/50R16 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)G8L)K01)K04)N245)

                                           235/50R16 M+S
                                           A01)G8L)K01)K04)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                               e1*2007/46*0314*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3C                               e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                   205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       A01)A94)K03)N215)                 E66)EF0)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       205/55R16 M+S
                Kombi, bis EG-Genehmig.- A01)A94)K03)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     215/50R16
                Gen.-Nr.
                                          A01)A94a)K03)K04)N225)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          215/50R16 M+S
                                          A01)A94a)K03)K04)

                                          215/55R16
                                          A01)G8L)K03)K04)N225)

                                          215/55R16 M+S
                                          A01)G8L)K03)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)G8L)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/60R16                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K01)K04)                         A11)E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)G01)K01)K04)K13)K22)

                                             215/60R16
                                             A01)G01)K01)K02)

                                             225/55R16
                                             A01)K01)K02)

                                             235/55R16
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                             245/50R16
                                             A01)K01)K02)K82)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/60R16                            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K04)                         E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K01)K04)K13)K22)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               215/60R16
                                               A01)G01)K01)K02)

                                             225/55R16
                                             A01)K01)K02)

                                             235/55R16
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                             245/50R16
                                             A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E66b)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                           e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200     BMW 5er, Limousine      205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A94)N215)                         E50)EF0)

                                         205/60R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         215/60R16
                                         A94)N225)

                                         225/55R16
                                         A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                           e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200     BMW 5er, Kombi          205/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A94)ER1)                          EF0)

                                         225/55R16
                                         A94)

                                         235/50R16

                                         235/55R16



Typ:                          5/H
ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 141   BMW 5er                  215/55R16                          A02) bis A10)A94)
              (Limousine, Kombi)       E45)

                                         215/55R16 M+S

155 bis 210     BMW 5er                  215/55R16 M+S                    A02) bis A10)A94)
                (Limousine, Kombi)

E700/1/NT1E     1050/1300                                                 5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ:                         7/1
ABE / EG-Genehmigung:        E296; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 220  BMW 7er                 225/50R16                          A02) bis A10)A94)


E2961/1/NT2E        1130/1280                                            5/120/72.5



Typ:                         7/G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0007*.., e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 142  BMW 7er                  215/65R16                         A02) bis A10)A94)E48)
                                       E05a)

                                         215/65R16 M+S

                                         225/60R16
                                         E05a)

                                         225/60R16 M+S

                                         235/60R16
                                         E05a)

                                         235/60R16 M+S
e1*98/14*0007*12E   1220/1530                                            5/120/72




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E48) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7,5 Zoll
     ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
     - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
     - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.




RA-001172-A0-104-01~BM-5-120-72_5-ET20_9R6705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021




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