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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            9R6705.073
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           23 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   MERCEDES

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
107, 116, 123, 123C, 123D,       Radschraube, Kugel Ø24mm,                  ZPS5X3055 110 Nm
123T, 126, 126C,                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




RA-001172-A0-104-03~DB-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
123                            9850; 9850/1
123C                           A309; A309/1
123D                           9851; 9851/1
123T                           A753; A753/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 136     Mercedes W123           205/55R16                         A01) bis A10)B18)B22)
                                                                          K01a)K02a)K11)K12)
                                         225/50R16                        L01a)

                                                                          5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
107                            7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 180    Mercedes SL             205/55R16                         A01) bis A10)B18)B22)
                (W107)                                                    K01a)K02a)
                                        225/50R16
                                        A01)K11)K12)L01a)


                                                                          5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
116                            8342
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 210     Mercedes S-Klasse, SE,  205/55R16                         A01) bis A10)B18)B22)
                SEL                                                       K01a)K02a)
                (W116)                  225/50R16
                                        A01)K11)K12)L01a)

                                                                          5/112/66,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
126                            B555; B555/1
126C                           C273; C273/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 221     Mercedes S-Klasse, SE,  205/55R16                         A01) bis A10)B18)B22)
                SEL, SEC (W126)                                           K01a)K02a)
                                        225/50R16
                                        A01)K11)K12)L01a)

                                                                          5/112/66,5




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Nr. :                       RA-001172-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705



B18) Bei Fahrzeugen mit ABS (Anti-Blockier-System) ist an Achse 1 der Halter der ABS-
     Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der
     Steuerleitung bzw. dem Halter und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist
     der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
     durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
     durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
     Reifen-Kombination herzustellen.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021




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