Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 9R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 9R6705.073 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 23 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Bolzenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 251, 253, 253-609, 255 Vorderachse: ZPS5X3277 160 Nm Radschraube, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Hinterachse: ZPM5X2152 160 Nm Radmutter, Kugel Ø24 mm, Gewinde M14x1,5 251-299, 253-299, 253-6-299, Radmutter, Kugel Ø24 mm, ZPM5X2152 160 Nm 255-299 Gewinde M14x1,5 RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ: 251 ABE / EG-Genehmigung: B206; B206/1; B206/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 VW Kastenwagen, 215/55R16 A01) bis A10)E0X) Hochraumkastenwagen E102) K01a)K02a)S02) (T3) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E0X) E102) K01a)K02a)S02)V90) Typ: 251-299 ABE / EG-Genehmigung: D684; D684/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 51 bis 82 VW Kastenwagen, 215/55R16 A01) bis A10)E0Y)ER1) Hochraumkastenwagen E102) E103)K01a)K02a)S02) (T3 Syncro) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) Typ: 253 ABE / EG-Genehmigung: B207; B207/1; B207/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 VW Kombi, 215/55R16 A01) bis A10)E0X) VW Hochraumkombi E102) K01a)K02a)S02) (T3) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E0X) E102) K01a)K02a)S02)V90) RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ: 253-299 ABE / EG-Genehmigung: D682; D682/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 51 bis 82 VW Kombi, 215/55R16 A01) bis A10)E0Y)ER1) VW Hochraumkombi E102) E103)K01a)K02a)S02) (T3 Syncro) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) Typ: 253-609 ABE / EG-Genehmigung: B434; B434/1; B434/2 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 VW Campingwagen 215/55R16 A01) bis A10)E0X)ER1) (T3) E102) K01a)K02a)S02) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) Typ: 253-6-299 ABE / EG-Genehmigung: D687; D687/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 51 bis 82 VW Campingwagen 215/55R16 A01) bis A10)E0Y)ER1) (T3 Syncro) E102) E103)K01a)K02a)S02) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 Typ: 255 ABE / EG-Genehmigung: B208; B208/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 37 bis 82 VW Bus 215/55R16 A01) bis A10)E0X) (T3) E102) K01a)K02a)S02) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)E0X) E102) K01a)K02a)S02)V90) Typ: 255-299 ABE / EG-Genehmigung: D683; D683/1 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 51 bis 82 VW Bus 215/55R16 A01) bis A10)E0Y)ER1) (T3 Syncro) E102) E103)K01a)K02a)S02) 225/50R16 E102) 225/55R16 E102) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E0X) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit Stehbolzen kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der Radbefestigung muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen gewährleistet sein. E0Y) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 1 und Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit Stehbolzen kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der Radbefestigung muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen gewährleistet sein (für Syncro). E102) Aufgrund von unterschiedlich verbauten oberen Querlenker ist diese Reifengröße nur an Fahrzeugausführungen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 10mm zwischen Reifen und oberen Querlenker gegeben ist. E103) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/R16C oder 205R16C oder 205R14C ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001172-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 9R6705 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu sorgen. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. V90) Die Verwendung dieser Reifenkombination an Fahrzeugen mit ABS ist nur zulässig, sofern die Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021 RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx