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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   9R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          9R6705.073
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         23 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Bolzenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller                : Volkswagen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
251, 253, 253-609, 255           Vorderachse:                             ZPS5X3277 160 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø24 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                                 Hinterachse:                       ZPM5X2152 160 Nm
                                 Radmutter, Kugel Ø24 mm,
                                 Gewinde M14x1,5
251-299, 253-299, 253-6-299,     Radmutter, Kugel Ø24 mm,           ZPM5X2152 160 Nm
255-299                          Gewinde M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        B206; B206/1; B206/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    VW Kastenwagen,         215/55R16                                A01) bis A10)E0X)
              Hochraumkastenwagen     E102)                                    K01a)K02a)S02)
              (T3)
                                      225/50R16
                                      E102)

                                       225/55R16
                                       E102)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)E0X)
                                       E102)                                   K01a)K02a)S02)V90)



Typ:                         251-299
ABE / EG-Genehmigung:        D684; D684/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 51 bis 82    VW Kastenwagen,         215/55R16                                A01) bis A10)E0Y)ER1)
              Hochraumkastenwagen     E102)                                    E103)K01a)K02a)S02)
              (T3 Syncro)
                                      225/50R16
                                      E102)

                                       225/55R16
                                       E102)



Typ:                         253
ABE / EG-Genehmigung:        B207; B207/1; B207/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    VW Kombi,               215/55R16                                A01) bis A10)E0X)
              VW Hochraumkombi        E102)                                    K01a)K02a)S02)
              (T3)
                                      225/50R16
                                      E102)

                                       225/55R16
                                       E102)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)E0X)
                                       E102)                                   K01a)K02a)S02)V90)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ:                         253-299
ABE / EG-Genehmigung:        D682; D682/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 51 bis 82    VW Kombi,               215/55R16                A01) bis A10)E0Y)ER1)
              VW Hochraumkombi        E102)                    E103)K01a)K02a)S02)
              (T3 Syncro)
                                      225/50R16
                                      E102)

                                       225/55R16
                                       E102)



Typ:                         253-609
ABE / EG-Genehmigung:        B434; B434/1; B434/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    VW Campingwagen         215/55R16                A01) bis A10)E0X)ER1)
              (T3)                    E102)                    K01a)K02a)S02)

                                       225/50R16
                                       E102)

                                       225/55R16
                                       E102)



Typ:                         253-6-299
ABE / EG-Genehmigung:        D687; D687/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 51 bis 82    VW Campingwagen          215/55R16               A01) bis A10)E0Y)ER1)
              (T3 Syncro)              E102)                   E103)K01a)K02a)S02)

                                       225/50R16
                                       E102)

                                       225/55R16
                                       E102)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705


Typ:                         255
ABE / EG-Genehmigung:        B208; B208/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 37 bis 82    VW Bus                  215/55R16                                A01) bis A10)E0X)
              (T3)                    E102)                                    K01a)K02a)S02)

                                       225/50R16
                                       E102)

                                       225/55R16
                                       E102)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)E0X)
                                       E102)                                   K01a)K02a)S02)V90)



Typ:                         255-299
ABE / EG-Genehmigung:        D683; D683/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 51 bis 82    VW Bus                  215/55R16                                A01) bis A10)E0Y)ER1)
              (T3 Syncro)             E102)                                    E103)K01a)K02a)S02)

                                       225/50R16
                                       E102)

                                       225/55R16
                                       E102)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E0X) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit Stehbolzen
     kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der Radbefestigung
     muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen gewährleistet sein.

E0Y) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die an Achse 1 und Achse 2 mit Stehbolzen mit
     einer Länge von mindestens 26,5 mm ausgerüstet sind. Bei Fahrzeugausführungen mit
     Stehbolzen kürzer 26,5 mm sind diese durch längere Stehbolzen zu ersetzen. Bei der
     Radbefestigung muss eine tragende Gewindelänge von mindestens 7,5 Umdrehungen
     gewährleistet sein (für Syncro).

E102) Aufgrund von unterschiedlich verbauten oberen Querlenker ist diese Reifengröße nur an
     Fahrzeugausführungen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 10mm zwischen
     Reifen und oberen Querlenker gegeben ist.

E103) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/R16C oder 205R16C oder 205R14C ausgerüstet sind oder diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

RA-001172-A0-104-03a~VW-5-112-66_5-ET23_9R6705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53564 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001172-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  9R6705



ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

V90) Die Verwendung dieser Reifenkombination an Fahrzeugen mit ABS ist nur zulässig,
     sofern die Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 9R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2021




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