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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.570
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.5704.03
               Radgröße:                                                 7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         15 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast:                                          515 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1850 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               BMW 3/1, BMW 3/R                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40308 110 Nm
                                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




               RA-001415-A0-104-01~BM-4-100-57-ET15_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2/4                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                          BMW 3/1
               ABE / EG-Genehmigung:         9637/2; 9637/3; 9637/4
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 126   BMW 3er                   195/50R15                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)        K01)K02)K79)T82)

                                                        205/50R15
                                                        K01)K02)K79)

                                                        205/55R15
                                                        K01)K02)K79)



               Typ:                         BMW 3/R
               ABE / EG-Genehmigung:        E147; E147/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 126   BMW 3er (Cabrio)        195/50R15                           A01) bis A10)
§22 55767*00




                                                     K01)K02)K79)T82)

                                                        205/50R15
                                                        K01)K02)K79)

                                                        205/55R15
                                                        K01)K02)K79)

                                                                                         4/100/57



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




               RA-001415-A0-104-01~BM-4-100-57-ET15_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/4                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
§22 55767*00




                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
                      Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhauskan-
                    ten im Bereichvon 250 mm vor bis 300 mm hinter der Mitte des Radhausausschnitts
                    umzulegen. Sofern nicht bereits serienmäßig erfolgt, sind an Achse 2 die Innenkotflügel
                    über den gesamten Bereich an das äußere Karosserieblech anzulegen.



               RA-001415-A0-104-01~BM-4-100-57-ET15_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4/4                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
§22 55767*00




               RA-001415-A0-104-01~BM-4-100-57-ET15_RR10.570
						
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