Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.570
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.5705.173
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37,10 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55767*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 1998 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw.
DaimlerChrysler (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs-
moment
124, 124C, 124T, 201, 202, HO Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZPS5X3274N 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169 Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZPS5X3307 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
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Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge bis Modelljahr A01)G01)M00)
1984 , mit serienmäßig
14-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55767*00
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Modelljahr M00)
1985 , mit serienmäßig
15-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorn hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
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Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190 er 185/65R15 M+S A02) bis A10)
E44)M00)
185/65R15
E05)E44)M00)
195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
§22 55767*00
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 190 E 2.3-16, 205/55R15 A02) bis A10)
190 E 2.5-16
5/112/66,5
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
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Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 108 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E05)E44)M00) E41)
195/65R15
A90)E44)
205/55R15
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55767*00
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01)
K12)V00)
5/112/66,6
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) B30)B77)B140)B141)
A90)E44) E41)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
E41)K04)
§22 55767*00
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
E41)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
E41)G01)
K12)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 138 E-Klasse 4 MATIC 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) B30)B77)B140)B141)
A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
F22)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
F22)G01)
K12)V00)
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
F22)G01)
K12)V00)
D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 205 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Limousine) A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
§22 55767*00
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
K04)K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)
K12)V00)
5/112/66,6
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
( Kombi) B30)B77)B140)B141)
A90)E44) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)K11)K12) L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
§22 55767*00
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
E41)F22)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) B30)B77)B140)B141)
A90) E41)
205/60R15
A01)K12)
205/65R15
A01)K11)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)L01)K11) K12)
§22 55767*00
195/65R15 M+S
A90)
205/60R15 M+S
A01)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)
B30)B77)B140)B141)
E41)
K04)K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B139)
(Coupe, Cabrio) A90)E05)
205/60R15
A01)K12)
215/60R15
A01)K03a)K11)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)L01)
205/60R15 M+S
195/65R15 M+S
A90)
§22 55767*00
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)B139)K04)
K12)V00)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)B139)
K12)V00)
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)B139)G01)
K12)V00)
1010/1170 5/112/66.5
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)B42)
(Limousine) A90)E05)M00)
195/65R15
A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)
B42)V00)
e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B42)B77)
(Kombi) A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)B42)B77)
V00)
e1*98/14*0034*18 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55767*00
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 Mercedes A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)M00)
195/60R15
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
205/55R15
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
§22 55767*00
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 28 mm.
B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
B77) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- mit belüfteter Bremsscheibe Ø 320x30mm
B139) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: Bremsscheibe Ø295 x 22 mm
Achse 2: Ø278 x 9 mm.
B140) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 2: Ø302 x 12 mm.
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
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Anlage-Nr. : 8
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
B141) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: Ø298 x 28 mm.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.
F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
§22 55767*00
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
10mm Dicke zu begrenzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55767*00
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570