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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                    RR10.675
               Art des Rades:                                    zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.6755.111
               Radgröße:                                                  7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           18 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast:                                            715 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                    2050 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : BMW




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                           moment
               390L, 390X, 392C, 3K-N1, 5/H, Serien-Radschraube, Kegel 60°,                         -      120 Nm
               7/1, 7/G, 8/E                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               1K2, 1K4                      bis Nachtrag 03:                                                -   120 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                             ab Nachtrag 04:                                                 -   140 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
               3L                            bis Nachtrag 04:                                                -   120 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                             ab Nachtrag 05:                                                 -   140 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
               3K                            bis Nachtrag 05:                                                -   120 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
§22 55766*00




                                             Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                             ab Nachtrag 06:                                                 -   140 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
               3C                            BMW 3er:                                                        -   120 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                             BMW 4er:                                                        -   140 Nm
                                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm


               Typ:                         7/1
               ABE / EG-Genehmigung:        E296; E296/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                138 bis 220  BMW 7er                 225/50R16                                  A02) bis A10)
                                                                                                A94)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/50R16            245/45R16           A02) bis A10)
                                                                                                V00)
               E2961/1/NT2E   1130/1280                                                         5/120/72.5




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     3 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                          5/H
               ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 141   BMW 5’er Limousine,      215/55R16                            A01) bis A10)K15)
                             BMW 5’er Touring         E45)

                                                         215/55R16 M+S

               155 bis 210         BMW 5’er Limousine,   215/55R16 M+S                     A01) bis A10)K15)
                                   BMW 5’er Touring

               E700/1/NT1E         1050/1300                                               5/120/72.5



               Typ:                          7/G
               ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
               Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 240    BMW 7er                  215/65R16                            A02) bis A10)
                                                       E05a)ER2)
§22 55766*00




                                                         215/65R16 M+S
                                                         ER2)

                                                         225/60R16
                                                         E05a)ER3)

                                                         225/60R16 M+S
                                                         ER3)

                                                         235/60R16
                                                         E05a)ER1)

                                                         235/60R16 M+S
                                                         ER1)

                                                         245/55R16
                                                         ER3)
               e1*98/14*0007*13E    1220/1530                                               5/120/72,5



               Typ:                         8/E
               ABE / EG-Genehmigung:        F383
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160 bis 220   BMW 8 er                    225/55R16 M+S                     A02) bis A10)B25)B89)


               F383/NT04E          1115/1150                                               5/120/72.5




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         8/E
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 240   BMW 8 er                 225/55R16 M+S                                  A02) bis A10)B25)B89)


               e1*93/81*0008*08E   1140/1195(1300)                                                   5/120/72.5



               Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                                     e1*2007/46*0273*..
               1K4                                     e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 175          BMW 1er, 1er xDrive           195/55R16                           A02) bis A10)
                                   (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00)N205)   EF0)
                                   ab Genehmigungs-Nr.
                                   e1*2007/46*0273*04; beim 195/55R16 M+S
                                   Typ 1K4 ab                    A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00)W205)
                                   Genehmigungs-Nr.
                                   e1*2007/46*0283*04)
§22 55766*00




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     5 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               390L                            e1*2001/116*0308*..
               390X                            e1*2001/116*0344*..
               392C                            e1*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 160      BMW 3er                    205/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)K03)K04)N215)                 EF0)
                               Coupe)
                                                          205/55R16 M+S
                                                          A01)K03)K04)

                                                          215/50R16
                                                          A01)K01)K04)N225)

                                                          215/50R16 M+S
                                                          A01)K01)K04)

                                                          215/55R16
                                                          A01)G8L)K01)K04)N225)
§22 55766*00




                                                          215/55R16 M+S
                                                          A01)G8L)K01)K04)

                                                          225/50R16
                                                          A01)K01)K04)N235)

                                                          225/50R16 M+S
                                                          A01)K01)K04)

                                                          235/50R16
                                                          A01)G8L)K01)K04)K68)N245)

                                                          235/50R16 M+S
                                                          A01)G8L)K01)K04)K68)

                                                          245/45R16
                                                          A01)K01)K04)N255)




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     6 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                               e1*2007/46*0314*..
               3K                               e1*2007/46*0315*..
               3C                               e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 160      BMW 3er                   205/55R16                             A02) bis A10)
                               (Limousine, bis EG-       A01)K03)K04)N215)                     E66)EF0)
                               Genehmig.-Nr.
                               e1*2007/46*0314*04;       205/55R16 M+S
                               Kombi, bis EG-Genehmig.- A01)K03)K04)
                               Nr. e1*2007/46*0315*05;
                               Coupe/Cabrio, bis EG-     215/50R16
                               Gen.-Nr.
                                                         A01)K01)K04)N225)
                               e1*2007/46*0316*07)
                                                          215/50R16 M+S
                                                          A01)K01)K04)

                                                          215/55R16
                                                          A01)G8L)K01)K04)N225)
§22 55766*00




                                                          215/55R16 M+S
                                                          A01)G8L)K01)K04)

                                                          225/50R16
                                                          A01)K01)K04)

                                                          235/50R16
                                                          A01)G8L)K01)K04)K68)

                                                          245/45R16
                                                          A01)K01)K04)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                                e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/60R16                        A02) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-             A01)K01)K02)                     A11)E66a)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16
                               kleinsten Serienreifen 205/..) A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)

                                                          215/60R16
                                                          A01)G01)K01)K02)K82)

                                                          225/55R16
                                                          A01)K01)K02)K82)




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     7 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                                e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
               151             BMW 3er, 3er xDrive            225/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-             A01)K01)K02)K82)                  A11)E66a)EF0)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05, mit
                               kleinsten Serienreifen 225/..)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                                e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/60R16                         A02) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)                      E66b)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16
§22 55766*00




                               e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)
                               kleinsten Serienreifen 205/..)
                                                            215/60R16
                                                            A01)G01)K01)K02)K82)

                                                            225/55R16
                                                            A01)K01)K02)K82)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135             BMW 3er, 3er xDrive            225/55R16                         A02) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)K82)                  E66b)EF0)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0315*06 bzw.
                               e24*2007/46*0022*03, mit
                               kleinsten Serienreifen 225/..)




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     8 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                                e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/55R16                        A02) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)K01)K04)
                               Grand Coupe 4-türig, mit
                               kleinsten Serienreifen 205/..) 235/50R16
                                                              A01)K01)K02)

                                                           235/55R16
                                                           A01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                                           245/50R16
                                                           A01)K01)K02)K82)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                                e1*2007/46*0316*..
§22 55766*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 151     BMW 4er, 4er xDrive            225/55R16 M+S                    A02) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)K01)K04)                     EF0)
                               Grand Coupe 4-türig, mit
                               kleinsten Serienreifen 225/..) 235/55R16 M+S
                                                              A01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                                           245/50R16 M+S
                                                           A01)K01)K02)K82)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     9 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
§22 55766*00




                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               B25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die an Achse 1 eine Bremsanlage mit Faustsattel haben.

               B89) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
                    sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x32 mm
                    - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø328x20 mm

               E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
                    Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist.



               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     10 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
                    Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                    - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
                    - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
                    - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

               E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                    - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

               E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                    - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                    - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 55766*00




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1399 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1403 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1422 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
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               Anlage-Nr. :                15
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 55766*00




                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
                    zu kürzen.

               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     12 / 13                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                        oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
                        diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
                        Karosserieblech anzulegen,
                    - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
                        ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
                        entsprechend zu kürzen.

               K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
                        vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
                        an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                    - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                        auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
                        Befestigungsschraube zu kürzen.
§22 55766*00




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                15
               Seite :                     13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
§22 55766*00




               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                   Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
                   diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                   Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET18_RR10.675
						
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