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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                   RR10.675
               Art des Rades:                                   zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.6754.03
               Radgröße:                                                 7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
               geprüfte Radlast:                                           630 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                   1995 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke      : Honda

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
               EC8, EC9, ED2, ED3, ED4,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40333 110 Nm
               ED6, ED7, ED9, EE8, EE9,      M12x1,5
               EG2, EG3, EG4, EG5, EG6,
               EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2,
               EJ6, EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4,
               EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,
               EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,
               GD5, GE2, GE3, GK, GR, MA8,
               MA9, MB1, MB2, MB3, MB4,
               MB7, MB8, MB9, MC1, MC3



               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     2/8                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
               ED2                            E713
               ED3                            E965
               ED3                            F311
               ED4                            E714
               ED6                            F180
               ED7                            E718
               ED9                            E715
               EC8                            E716
               EC9                            E717
               EE8                            F468
               EE9                            F469
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 110     Honda Civic             215/40R16                          A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)K12)
                                                                                          4/100//56
               Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
               EG2                            G069
               EG2                            e6*93/81*0017*..
§22 55766*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118            Honda CRX                205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                          K12)K51)
                                                         215/40R16

                                                                                          4/100//56



               Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
               EH6                            G070
               EH6                            e6*93/81*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92             Honda CRX                205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                          K12)K51)
                                                         215/40R16

                                                                                          4/100//56
               Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
               EG3                            F876
               EG4                            F877
               EG5                            F878
               EG8                            F875
               EH9                            F883
               EJ1                            G623
               EJ2                            G624
               EG6                            F879
               EG9                            F884
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 118     Honda Civic             215/40R16                          A01) bis A10)
                                                                                          K01)K16)K20)K49)
                                                                                          4/100//56




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     3/8                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
               MA8                                 G916
               MA8                                 e11*93/81*0018*..
               MA9                                 G917
               MA9                                 e11*93/81*0022*..
               MB1                                 G918
               MB1                                 e11*93/81*0023*..
               MB2                                 e11*96/27*0067*..
               MB3                                 e11*96/27*0068*..
               Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 93           Honda Civic             195/45R16                         A02) bis A10)

                                                             205/45R16
                                                             A01)K01)K16)

                                                             215/40R16
                                                             A01)K01)
                                                                                              4/100//56
§22 55766*00




               Typ:                         MB4
               ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0069*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85           Honda Civic              195/45R16                               A02) bis A10)

                                                             205/45R16
                                                             A01)G01)K01)K16)

                                                             215/40R16
                                                             A01)K01)

               e11*96/27*0069*02E                                                             4/100//56



               Typ:                         MB7
               ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0071*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 77    Honda Civic              205/45R16                               A01) bis A10)
                                                      G01)K16)                                K01)

                                                             215/40R16

               e11*96/27*0069*01E                                                             4/100//56




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     4/8                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
               EJ9                                e6*93/81*0006*..
               EK3                                e6*93/81*0007*..
               EK1                                e6*93/81*0008*..
               EJ6                                e6*93/81*0013*..
               EJ8                                e6*93/81*0014*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 92          Honda Civic              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                              K16)
                                                             205/45R16
                                                             A01)G01)

                                                             215/40R16
                                                                                              4/100//56



               Typ:                            EK4
               ABE / EG-Genehmigung:           e6*93/81*0009*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55766*00




                118          Honda Civic v-tec           205/45R16                            A01) bis A10)
                                                                                              K16)
                                                             215/40R16

               e6*93/81*0009*02E                                                              4/100//56
               Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
               MB8                                 e11*96/79*0087*..
               MB9                                 e11*96/79*0088*.. , e11*98/14*0088*..
               MC1                                 e11*96/79*0089*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 92          Honda Civic Aerodeck     195/45R16                         A02) bis A10)

                                                             205/45R16
                                                             A01)G01)K01)K16)

                                                             215/40R16
                                                             A01)K01)
                                                                                              4/100//56



               Typ:                          MC3
               ABE / EG-Genehmigung:         e11*96/79*0091*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 77    Honda Civic Aerodeck      205/45R16                              A01) bis A10)
                                                       A01)K16)                               K01)

                                                             215/40R16
               e6*96/79*0091*01E                                                              4/100//56




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     5/8                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
               EU5                               e11*98/14*0158*..
               EU6                               e11*98/14*0159*..
               EU7                               e11*98/14*0160*..
               EU8                               e11*98/14*0161*..
               EU9                               e11*98/14*0189*..
               EP1                               e11*98/14*0173*..
               EP2                               e11*98/14*0174*..
               EP4                               e11*98/14*0188*..
               Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 81         Honda Civic             205/50R16                          A02) bis A10)

                                                            225/45R16
                                                            A01)K37)
                                                                                             4/100//56


               Typ:                         EM2
               ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55766*00




                88 bis 92    Civic Coupe              205/50R16                              A02) bis A10)

                                                            225/45R16
                                                            A01)K15)
               e6*98/14*0080*00   830/800                                                    4/100/56,1



               Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
               GD5                               e6*98/14*0087*..
               GD1                               e6*98/14*0088*..
               GE2                               e6*2001/116*0101*..
               GE3                               e6*2001/116*0102*..
               Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                57 bis 61         Honda Jazz               195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                             K41)
                                                            205/45R16
                                                            K26)

                                                            215/40R16
                                                            K01)K02)K26)
                                  800/730                                                    4/100//56



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               GK                                e6*2007/46*0162*..
               Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 96          Honda Jazz              205/45R16                          A02) bis A10)
                                                          A01)K01)K04)K15)K23)K57)




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     6/8                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GR                             e6*2007/46*0415*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 79       Honda Jazz Crosstar     195/55R16                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)M00)                  A11)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
§22 55766*00




                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.


               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
§22 55766*00




                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller komplett umzulegen.

               K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.

               K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K37) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 250 mm oberhalb
                    Unterkante Tür bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

               K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
                        der Radmitte um- und eng anzulegen,
§22 55766*00




                    - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
                        Stoßfängeroberkante zu kürzen,
                    - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
                    - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
                        mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
                        Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
                    - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

               K51) An Achse 1 ist die Befestigungsniete des Kunststoffinnenkotflügels oberhalb der Radmitte
                    zu entfernen.

               K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
                        Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
                    - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
                        komplett umzulegen,
                    - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-03a~HO-4-100-56-ET35_RR10.675
						
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