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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.675
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.6754.03
               Radgröße:                                                7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast:                                          630 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1995 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke    :   Mazda Motor Corporation / Japan

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40345 110 Nm
               DE1, DEE, DJ1, EC, NA, NB,       M12x1,5
               NBD, ND




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                          BG
               ABE / EG-Genehmigung:         F276
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                41 bis 94    Mazda 323                  205/45R16                         A01) bis A10)
                             (Stufenheck und                                              K04)K30)K46)
                             Schrägheck)                215/40R16

                41 bis 94          Mazda 323 F          205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                          K04)K30)K46)K47)
                                                        215/40R16
               F276/NT04E          860/820                                                4/100/54,1



               Typ:                         BG8
               ABE / EG-Genehmigung:        F545
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                76 bis 120   Mazda 323 4WD              205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                          K01)K02)K30)
                                                        215/40R16
§22 55766*00




               F545/NT03E          920/870                                                4/100/54,1



               Typ:                         NA
               ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 96    Mazda MX-5               195/45R16                           A02) bis A10)

                                                        205/45R16
                                                        A01)K04)

                                                        215/40R16
                                                        A01)K04)K30)
               e2*93/81*0163*00E   620/645                                                4/100/54,1



               Typ:                         EC
               ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                65 bis 98    Mazda MX-3               205/45R16                           A02) bis A10)

                                                        225/45R16
                                                        A01)K30)
               e13*96/79*0027*00   895/710                                                4/100/54,1




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         BA
               ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                52 bis 84    Mazda 323 C,            195/45R16                          A01) bis A10)
                             Mazda 323 S,                                               K16)K64)
                             Mazda 323 P             205/45R16

                                                        215/40R16

                                                        225/40R16
                65 bis 84           Mazda 323 F         195/45R16                       A02) bis A10)

                                                        205/45R16

                                                        215/40R16

                                                        225/40R16
                                                        A01)K16)
               13*96/27*0023*04E    950/830                                             4/100/54,1
§22 55766*00




                                    945/820



               Typ:                         NB
               ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.. , e11*98/14*0083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 107   Mazda MX-5               195/45R16                         A02) bis A10)

                                                        205/45R16
                                                        A01)K03)K04)

                                                        215/40R16
                                                        A01)K03)K04)
               e11*98/14*0083*05E   645/665                                             4/100/54,1



               Typ:                         NBD
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 107   Mazda MX-5               195/45R16                         A02) bis A10)

                                                        205/45R16
                                                        A01)K03)K04)

                                                        215/40R16
                                                        A01)K03)K04)
               e1*98/14*0192*01E    645/665                                             4/100/54,1




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
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               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         BJ
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                52 bis 84    Mazda 323                195/50R16                              A01) bis A10)
                                                      M00)                                   K31a)

                                                            205/45R16

                                                            215/40R16
               e1*98/14*0094*07E   960/890                                                   4/100/54,0



               Typ:                         BJD
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 72    Mazda 323                195/50R16                              A01) bis A10)
                                                      M00)                                   K31a)

                                                            205/45R16
§22 55766*00




                                                            215/40R16
               e1*98/14*0181*00E   960/865                                                   4/100/54,0



               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               DE                                 e13*2001/116*0254*..
               DE1                                e13*2001/116*0255*..
               DEE                                e13*2007/46*1070*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 76           Mazda 2, Mazda 2 LPG    195/45R16                         A02) bis A10)
                                                           A01)K03)K16)K23)

                                                            205/40R16
                                                            A01)K01)K04)K16)K23)

                                                            205/45R16
                                                            A01)K01)K04)K54)

                                                            215/40R16
                                                            A01)K01)K04)K54)




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                            e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 85       Mazda 2                 195/55R16                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)M00)

                                                        205/50R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        225/45R16
                                                        A01)K01)K04)
§22 55766*00




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     6 / 10                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               ND                             e11*2007/46*2661*..
               ND                             e5*2007/46*0069*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 118      Mazda MX-5, Mazda MX-5 195/50R16                                 A02) bis A10)
                               RF                      A01)K01)K04)M00)                         EF0)

                                                        195/55R16
                                                        A01)GFU)K01)K04)K70)M00)

                                                        205/45R16
                                                        A01)A94a)K03)

                                                        205/50R16
                                                        A01)GFU)K01)K04)K70)

                                                        215/45R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        225/40R16
§22 55766*00




                                                        A01)K01)K04)

                                                        225/45R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        195/50R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                                        K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                                        195/55R16            215/45R16          A01) bis A10)
                                                        K01)M00)             K04)               EF0)GFU)V00)

                                                        195/55R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                                        K01)M00)             K04)               EF0)GFU)V00)

                                                        195/55R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                        K01)M00)             K04)               EF0)GFU)V00)

                                                        205/45R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               EF0)V00)

                                                        205/50R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               EF0)GFU)V00)




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NBD                            e1*98/14*0192*..
               NB                             e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 107      Mazda MX-5               195/45R16                         A02) bis A10)
                                                        A01)K04)

                                                         205/45R16
                                                         A01)K03)K04)

                                                         215/40R16
                                                         A01)K03)K04)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
§22 55766*00




                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
§22 55766*00




                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               GFU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R17 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller komplett umzulegen.

               K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.
§22 55766*00




               K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.

               K31a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                    - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
                      abzutrennen.

               K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
                    der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.

               K47) Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 40 mm
                    abzuschleifen. Die Befestigungslasche ist nach oben zu biegen.




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
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               K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                        hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                    - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
                        Radhauskante zu klemmen.
                    - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
                        Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze
§22 55766*00




               K64) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
                    einer Länge von 30 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die Befestigungsschraube des Filzinnenkotflügels in Höhe der Oberkante des
                       Stoßfängers ist komplett zu entfernen,
                    - der Filzinnenkotflügel is in diesem Bereich eng an das Radhaus zu kleben,
                    - der Kunststoff ist im markierten (unterer Kreis) Bereich auszuschneiden,
                    - die Blechlasche der Stoßfängeroberkante ist um 15mm zu kürzen und die Befestigung
                       nach hinten zu versetzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
						
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