Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6754.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
§22 55766*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
DE1, DEE, DJ1, EC, NA, NB, M12x1,5
NBD, ND
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: BG
ABE / EG-Genehmigung: F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 94 Mazda 323 205/45R16 A01) bis A10)
(Stufenheck und K04)K30)K46)
Schrägheck) 215/40R16
41 bis 94 Mazda 323 F 205/45R16 A01) bis A10)
K04)K30)K46)K47)
215/40R16
F276/NT04E 860/820 4/100/54,1
Typ: BG8
ABE / EG-Genehmigung: F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 120 Mazda 323 4WD 205/45R16 A01) bis A10)
K01)K02)K30)
215/40R16
§22 55766*00
F545/NT03E 920/870 4/100/54,1
Typ: NA
ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K04)
215/40R16
A01)K04)K30)
e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1
Typ: EC
ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 98 Mazda MX-3 205/45R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)K30)
e13*96/79*0027*00 895/710 4/100/54,1
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 C, 195/45R16 A01) bis A10)
Mazda 323 S, K16)K64)
Mazda 323 P 205/45R16
215/40R16
225/40R16
65 bis 84 Mazda 323 F 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
215/40R16
225/40R16
A01)K16)
13*96/27*0023*04E 950/830 4/100/54,1
§22 55766*00
945/820
Typ: NB
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.. , e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
e11*98/14*0083*05E 645/665 4/100/54,1
Typ: NBD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K31a)
205/45R16
215/40R16
e1*98/14*0094*07E 960/890 4/100/54,0
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 72 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K31a)
205/45R16
§22 55766*00
215/40R16
e1*98/14*0181*00E 960/865 4/100/54,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e13*2001/116*0254*..
DE1 e13*2001/116*0255*..
DEE e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K03)K16)K23)
205/40R16
A01)K01)K04)K16)K23)
205/45R16
A01)K01)K04)K54)
215/40R16
A01)K01)K04)K54)
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Mazda 2 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
§22 55766*00
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ND e11*2007/46*2661*..
ND e5*2007/46*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118 Mazda MX-5, Mazda MX-5 195/50R16 A02) bis A10)
RF A01)K01)K04)M00) EF0)
195/55R16
A01)GFU)K01)K04)K70)M00)
205/45R16
A01)A94a)K03)
205/50R16
A01)GFU)K01)K04)K70)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/40R16
§22 55766*00
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R16 225/40R16 A01) bis A10)
K01)M00) K04) EF0)V00)
195/55R16 215/45R16 A01) bis A10)
K01)M00) K04) EF0)GFU)V00)
195/55R16 225/40R16 A01) bis A10)
K01)M00) K04) EF0)GFU)V00)
195/55R16 225/45R16 A01) bis A10)
K01)M00) K04) EF0)GFU)V00)
205/45R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03) K04) EF0)V00)
205/50R16 225/40R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)GFU)V00)
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NBD e1*98/14*0192*..
NB e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K04)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
§22 55766*00
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
§22 55766*00
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GFU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
§22 55766*00
K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.
K31a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
abzutrennen.
K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.
K47) Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 40 mm
abzuschleifen. Die Befestigungslasche ist nach oben zu biegen.
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen.
- die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze
§22 55766*00
K64) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
einer Länge von 30 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube des Filzinnenkotflügels in Höhe der Oberkante des
Stoßfängers ist komplett zu entfernen,
- der Filzinnenkotflügel is in diesem Bereich eng an das Radhaus zu kleben,
- der Kunststoff ist im markierten (unterer Kreis) Bereich auszuschneiden,
- die Blechlasche der Stoßfängeroberkante ist um 15mm zu kürzen und die Befestigung
nach hinten zu versetzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-04~MA-4-100-54-ET35_RR10.675