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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1/7                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.675
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.6754.03
               Radgröße:                                                7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
               geprüfte Radlast:                                          630 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1995 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40317 120 Nm
                                           M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
               MINI                        bis Modelljahr 08/2006                          ZP40317 120 Nm
                                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                           M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                           ab Modelljahr 09/2006                           ZP40328 120 Nm
                                           Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                           Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
               MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°,                  ZP40328 120 Nm
                                           Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm



               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2/7                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         R50
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 120   Mini One,                195/45R16                         A01) bis A10)
                             Mini Cooper,             G01)                              K03)K50)
                             Mini Cooper S
                                                      195/50R16
                                                      M00)

                                                        195/55R16
                                                        M00)K51)

                                                        205/45R16
                                                        K04)
               e1*98/14*0168*03E      870/730                                           4/100/56



               Typ:                         MINI
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0231*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
§22 55766*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 85    Mini,                   195/45R16                          A01) bis A10)B41)
                             Mini Cabrio             G01)                               K03)K50)

                                                        195/50R16
                                                        M00)K51)

                                                        195/55R16
                                                        M00)K51)

                                                        205/45R16
                                                        K04)K51)
                120 bis 160            Mini,            195/50R16                       A01) bis A10)B41)
                                       Mini Cabrio      M00)                            K03)K50)K51)
                                      (nicht “Works”)
                                                        195/55R16
                                                        M00)

                                                        205/45R16
                                                        K04)
               e1*2001/116*0231*10E   890/800(800)                                      4/100/56




               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     3/7                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI-N                          e1*2001/116*0343*..
               UKL-C                           e1*2007/46*0369*..
               UKL-K                           e1*2007/46*0370*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147      Mini                       195/50R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)A93)K01)K02)K72)K73)M00)      EF0)
                               Coupe, Roadster)
                                                          195/55R16
                                                          A01)G0B)K01)K02)K72)K73)M00)

                                                         205/50R16
                                                         A01)K01)K02)K72)K73)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K02)K72)K73)
§22 55766*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                            e1*2001/116*0231*..
               R50                             e1*98/14*0168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 160      BMW Mini One, Mini        195/50R16                          A02) bis A10)
                               Cooper, Mini Cooper S     A01)K01)K02)K50)K51)M00)
                               (Limousine, ab Modelljahr
                               09/2006)                  195/55R16
                                                         A01)G01)K01)K02)M00)



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                             e1*2001/116*0231*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      BMW Mini                  195/50R16                          A02) bis A10)
                               (Cabrio, ab Modelljahr    A01)K01)K02)K50)K51)M00)
                               09/2006)
                                                         195/55R16
                                                         A01)G01)K01)K02)M00)




               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                             e1*2001/116*0231*..
               R50                              e1*98/14*0168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 160      BMW Mini One, Mini         195/50R16                         A02) bis A10)
                               Cooper, Mini Cooper S      A01)K01)K02)K50)K51)M00)
                               (Limousine, bis Modelljahr
                               08/2006)                   195/55R16
                                                          A01)G01)K01)K02)M00)



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                             e1*2001/116*0231*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      BMW Mini                  195/50R16                          A02) bis A10)
                               (Cabrio, bis Modelljahr   A01)K01)K02)K50)K51)M00)
                               08/2006)
                                                         195/55R16
§22 55766*00




                                                         A01)G01)K01)K02)M00)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5/7                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
§22 55766*00




                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
                    sind:
                    - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø316x22 mm

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
                    185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.




               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 55766*00




                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
                    Restdicke von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
                    Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
                    formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

               K51) An Achse 2 ist der Blechsteg oberhalb der Kunststoff-Verbreiterung (um ca. 3-5 mm) nach
                    außen zu formen (Reifeneinfederbereich).

               K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
                        der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
                    - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

               K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
                    Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
                    Stoßfängerunterkante aufzuweiten.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7/7                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
§22 55766*00




               RA-001416-A0-104-03~BM-4-100-56-ET35_RR10.675
						
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